Jay2k1 Geschrieben 4. Februar 2008 Geschrieben 4. Februar 2008 Hi Leute, meine Ausbildung dauert noch bis Mitte des Jahres. Ich habe sehr bald ein Gespräch über die Feinheiten meines neuen Vertrages für die Zeit nach der Ausbildung. Gehaltstechnisch bietet mein Chef 1.800 brutto. Ich finde, da sollte mehr drin sein, was sagt Ihr? Alter bei Ausbildungsabschluss: 24 Wohnort: Hamburg (!) letzter Ausbildungsabschluss: FiSi Sommer 2008 Berufserfahrung: Keine Vorbildung: Abitur, zwei Jahre Tontechnikstudium (abgebrochen) Arbeitsort: Hamburg Grösse der Firma: ca. 120 Mitarbeiter Tarif: ? Branche der Firma: Werbung, Marketing Arbeitsstunden pro Woche: 40 ohne Überstunden (Überstunden werden weder vergütet, noch können sie abgebummelt werden) Gesamtjahresbrutto: Bitte Einschätzung Anzahl der Monatsgehälter: 12 Anzahl der Urlaubstage: 25 Sonder- / Sozialleistungen: keine Meine Aufgaben: - Support für die Mitarbeiter - Workstations beschaffen, installieren, warten, administrieren (Win XP + Mac OS X) - Server beschaffen, installieren, warten, administrieren (99% Linux) - Pflege der Telefonanlage, Patchen von LAN/Telefonen - Manchmal Dinge wie Planung einer neuen Netzwerkstruktur, Aufbau einer neuen Filiale, VPN-Einrichtung, Firewall konfigurieren, ... - Und zahlreiche Kleinigkeiten, für die kein anderer Zuständig ist (CO2-Flasche im Wassersprudler wechseln etc) Danke schonmal! Jay Zitieren
pcpeasant Geschrieben 4. Februar 2008 Geschrieben 4. Februar 2008 also heisst die Stelle dann Hausmeister mit PC-Kenntnissen? ich denke wenn Du mit 28'000 p.a. in die VErhandungen gehst, dann kannst Du Dich noch weit genug herunterhandeln lassen, dass DU trotzdem mehr als 1,800 bekommst. Zitieren
ITwork Geschrieben 5. Februar 2008 Geschrieben 5. Februar 2008 Arbeitsstunden pro Woche: 40 ohne Überstunden (Überstunden werden weder vergütet, noch können sie abgebummelt werden) Da würde ich auch noch mal drüber reden. Das ist so meines Wissens nach garnicht zulässig! Man kann nicht einfach alle möglichen anfallenden Überstunden mit dem Gehalt abgelten, das muss schon in einem moderaten Rahmen laufen (wo die max. Grenze liegt weiss ich leider nicht). Zitieren
Grandmasta Geschrieben 5. Februar 2008 Geschrieben 5. Februar 2008 Also deine Aufgaben hören sich nicht besonders anspruchsvoll an. 1800€ ist dafür doch in Ordnung. Zitieren
tbu Geschrieben 5. Februar 2008 Geschrieben 5. Februar 2008 Da würde ich auch noch mal drüber reden. Das ist so meines Wissens nach garnicht zulässig! Man kann nicht einfach alle möglichen anfallenden Überstunden mit dem Gehalt abgelten, das muss schon in einem moderaten Rahmen laufen (wo die max. Grenze liegt weiss ich leider nicht). Doch das ist absolut zulässig. Allerdings kann dich der Betrieb nicht zwingen Überstunden zu machen! Zitieren
whizzle Geschrieben 5. Februar 2008 Geschrieben 5. Februar 2008 Doch das ist absolut zulässig. Allerdings kann dich der Betrieb nicht zwingen Überstunden zu machen! Sorry tbu, aber Du irrst! Es ist genau andersherum. 1. Die Klausel "Mit dem Gehalt sind alle anfallenden Überstunden abgegolten" ist nach Rechtssprechung der Arbeitsgerichte unzulässig, da für den AN nicht ersichtlich ist, wieviel Arbeit er für sein Gehalt leisten muss. Aus diesem Grund sei die Klausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam (§ 307 BGB). 2. Der AG darf Überstunden anordnen, wenn die betrieblichen Belange es erfordern (Direktionsrecht der AGs). Verweigert sich der AN, kann dies zu einer (verhaltensbedingten) Kündigung führen. Beste Grüße, Christian Zitieren
Jay2k1 Geschrieben 5. Februar 2008 Autor Geschrieben 5. Februar 2008 Die Klausel "Mit dem Gehalt sind alle anfallenden Überstunden abgegolten" ist nach Rechtssprechung der Arbeitsgerichte unzulässig... Hast Du da ein Urteil parat, was ich vorweisen könnte? LG Jay Zitieren
whizzle Geschrieben 5. Februar 2008 Geschrieben 5. Februar 2008 Hi. Der folgende Link enthält entsprechende Urteile: Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten Etwas deutlicher wird m.E. der Themenkomplex hier beschrieben: Hobsons - karriere beginnt hier Knapp zusammengefasst: damit die Klausel rechtlich "ok" ist, müssen noch ein paar weitere Kriterien erfüllt sein. 1. Definierte Obergrenze für abgegoltene Überstunden 2. signifikant höheres Gehalt im Vergleich zu z.B. Tarifgehältern Bei leitenden Angestellten wird das ganze etwas lockerer gesehen. Greetings, Christian Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.