Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

An mündliche Zusagen sowieso nicht, nein.

Aber natürlich möchte der Chef rechtzeitig Bescheid wissen, damit er die Ressourcen in der Firma planen kann (er müsste ja evtl. sonst eine ERsatz-Person für dich einstellen).

Ich würde ganz einfach ne ehrliche Antwort geben - bindend ist es eh nicht.

Geschrieben
An mündliche Zusagen sowieso nicht, nein.

Da lehnt sich wieder mal jemand sehr weit aus dem Fenster. Mit solchen pauschalen Aussagen kann man sich auch ganz schoen in die Nesseln setzen.

Geschrieben
Solange der Auszubildende keine Verträge unterschrieben hat...

versuch du als Chef mal den Ex-Azubi vor dem Arbeitsgericht zur Arbeit zu verpflichten...

Das Eine hat mit dem Anderen ueberhaupt nichts zu tun. Arbeitsvertraege koennen sehr wohl muendlich geschlossen werden und sind dann fuer beide Seiten verpflichtend. Inwieweit das dann vor einem Gericht Bestand hat ist eine komplett andere Sache. Hier lapidar ein "muendlich SOWIESO nicht" zu verbreiten ist aber nun einmal zu weit aus dem Fenster gelehnt.

In diesem Falle sehe ich es auch als wenig problematisch an, da es wohl scheinbar einfach nur eine einfache Nachfrage seitens des Arbeitgebers war und nicht gleich eine muendliche Vereinbarung eines Arbeitsvertrags. Aber die einfache Aussage "muendlich gilt eh nicht" wuerde ich in der Weise so niemals verlauten lassen.

Geschrieben

Dem kann ich nur zustimmen. Als Freelancer arbeite ich mit vielen Auftraggebern vertrauensvoll und verbindlich per mündlicher Verabredung zusammen. Mündliche Verträge sind und bleiben Verträge! Ob eine "Absichtserklärung" sich vorstellen zu können, im Betrieb bleiben zu wollen, verbindlich ist, sei einmal dahingestellt.

Geschrieben
versuch du als Chef mal den Ex-Azubi vor dem Arbeitsgericht zur Arbeit zu verpflichten...
Das geht schon, indem ich schonmal Investitionen für meinen potentiellen Mitarbeiter tätige und nach dessen Ausbleiben Schadensersatz verlange. (und seien es die Zusatzkosten für die Neuakquise eines anderen Mitarbeiters aufgrund der getätigten Investitionen)

Er kommt ab einer gewissen Größenordnung freiwillig und lächelnd zur Arbeit.

Und Verträge sind zweiseitige Willenserklärungen, die auch mündlich geschlossen werden dürfen, teilweise in Schriftform nachgereicht werden müssen (wie bei einem Arbeitsvertrag).

Jedoch ist manchmal eine Probezeit vereinbahrt, so dass man auch am ersten Tag wieder gehen kann.

Geschrieben

Ja ist denn dein Verhältnis zum Chef so "schlecht" das kein offenes Gespräch möglich ist?

Ich finds doof den Chef eventuell gegen die Wand fahren zu lassen, nur weil sich in letzter Minute(?) vielleicht was besseres auftut, man aber selber bis dahin die Sicherheit pachtet.

Grüße Jucca

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...