ponnyhof Geschrieben 16. Februar 2008 Teilen Geschrieben 16. Februar 2008 Hallo Zusammen, ich stehe nun kurz vor meiner Prüfung und möchte gerne wissen ob ich kündigen und meine Prüfung dann trotzdem noch ablegen kann. Grund dafür ist das ich mich seit Jahren mit meinem Arbeitgeber rumquäle. Ich halte es solangsam einfach nicht mehr aus. Rein theoretisch kann ich mein Abschlussprojekt (FaSi) doch auch zu Hause mit Virtuel Machines durchführen oder? Vielen dank für eure Hilfe. Mfg ponnyhof PS: Weiß jemand wie das mit der Prüfungsgebühr bei der IHK ist? Muss man die selbst tragen, bzw. wird sie in bestimmten Fällen erstattet (z.B. Arbeitsamt). Wie hoch ist die Gebühr ungefähr? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 16. Februar 2008 Teilen Geschrieben 16. Februar 2008 Aus einem Ausbildungsvertrag kommst du nicht so einfach raus. BBiG - Einzelnorm Und nein, ein Projekt so einfach in VMs nachbilden geht nicht. Es handelt sich immer (Siehe Berufsverordnung) um betriebliche Projekte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ponnyhof Geschrieben 16. Februar 2008 Autor Teilen Geschrieben 16. Februar 2008 Hallo Chief Wiggum, da hast du nur bedingt recht. Ich habe die möglichkeit als Auszubildender jederzeit ordentlich zu kündigen. Aber glaub mir wenn ich sage das es genug Gründe gibt die es mir ermöglichen Fristlos zu kündigen. Soetwas hatte ich schon früher mit meinem Berufsberater vom Arbeitsamt besprochen. Rein Theoretisch muss es da doch eine Möglichkeit in Sachen Abschlussprojekt geben. Es geht schließlich um das zeigen von Fachkompetenz und nicht um das verkrampfte abarbeiten von einer Aufgabe im Betrieb?! Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 16. Februar 2008 Teilen Geschrieben 16. Februar 2008 Sprich am besten mit dem Zuständigen deiner IHK darüber. Ich persönlich würde die Ausbildung bis zum bitteren Ende durchziehen. Im Lebenslauf macht es sich sicherlich nicht so dolle, wenn man kurz vor Ausbildungsende kündigt - auch wenn es Gründe dafür gibt. Es sind doch nur noch 3 Monate. Wenn du die letzten 3 Jahre geschafft hast, dann ist das doch ein Klacks Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 16. Februar 2008 Teilen Geschrieben 16. Februar 2008 Da fragst du am besten mal bei deiner IHK direkt nach. Evtl kann sie dich für den Rest deiner Ausbildungszeit ja auch noch in einen anderen Betrieb vermitteln. Es gibt sicherlich Regelungen für Härtefälle, wo die Kündigung kurz vor der Prüfung ausgesprochen wurde. Wie das aber aussieht, wenn man selber kündigt, weiss ich nicht. Ich würde dir aber dazu raten, die Zähne zusammenzubeissen, und das bis Ausbildungsende durchzuziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ponnyhof Geschrieben 16. Februar 2008 Autor Teilen Geschrieben 16. Februar 2008 Danke für Eure antworten. Ehrlich gesagt höre ich schon seit 2 jahren immer wieder den selben Spruch: "Komm ziehs durch immerhin hast du schon 1, 2 oder 2 3/4 Jahre hinter dir" ... ich will einfach nicht mehr jeden Freitag schon angst davor haben das bald wieder Montag ist. Das hört sich vlt Blöd an es ist aber leider so. Hauptsächlich ist es Psychoterror der da auf der Tagesordnung steht und ich merke auch das mein Körper darunter erheblich leidet (andauernd krank, das wehwehchen oder jenes ... in meiner normalen Schulzeit war ich wenns hinkommt einmal im Jahr krank, jetzt ist der mindestens monatliche gang zum Artz zur gewohnheit geworden.). Ich kann unter diesen umständen auch nicht wirklich produktiv arbeiten. Ich betreibe mit Kollegen nebenher ein Gewerbe und weiß daher wie produktives arbeiten aussieht. Könnt Ihr mir irgendetwas zu den Prüfungsgebühren der IHK sagen? Gruß PS: Bei IHK bzw. Arbeitsamt war ich im verlauf meiner ausbildung ca. 4 mal und jedesmal konnte mir nicht wirklich weitergeholfen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 16. Februar 2008 Teilen Geschrieben 16. Februar 2008 Inwiefern konnten sie dir nicht wirklich weiterhelfen? Die Firma während der Ausbildung zu wechseln geht z.B: auf jeden Fall (hatte einer aus meiner damaligen Ausbildungsklasse auch gemacht, da sein alter Ausbildungsbetrieb den Betrieb eingestellt hatte), aber da muss dann auch Eigeninitiative vorhanden sein, einen neuen Ausbildungsbetrieb zu finden. Was das Mobbing / den Psychoterror betrifft: Hast du schon mal mit deinem Ausbilder (oder falls vorhanden Betriebsrat) darüber geredet, oder nimmt er das Thema nicht ernst? Und vor allem, was verstehst du darunter? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 17. Februar 2008 Teilen Geschrieben 17. Februar 2008 Moin, Ich habe die möglichkeit als Auszubildender jederzeit ordentlich zu kündigen.Mit Einschränkungen: lies den verlinkten Gesetzestext: ordentliche Kündigung nur, wenn die Berufsausbildung aufgegeben wird oder wenn du den Ausbildungsberuf wechselst. Aber glaub mir wenn ich sage das es genug Gründe gibt die es mir ermöglichen Fristlos zu kündigen.Auch in diesem Fall solltest du noch einmal in das BBiG blicken: Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind.Und wenn ich lese, dass du bereits die gesamte Ausbildungszeit Probleme hast, habe ich meine Zweifel, ob die Zweiwochenfrist noch Gültigkeit hat. Dies kann dir aber nur ein Arbeitsrechtler (Rechtsanwalt) sauber auseinanderdividieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ponnyhof Geschrieben 17. Februar 2008 Autor Teilen Geschrieben 17. Februar 2008 Und wenn ich lese, dass du bereits die gesamte Ausbildungszeit Probleme hast, habe ich meine Zweifel, ob die Zweiwochenfrist noch Gültigkeit hat. Dies kann dir aber nur ein Arbeitsrechtler (Rechtsanwalt) sauber auseinanderdividieren. Es geht hier um dauerhafte Zustände. Soweit ich weiß gilt dies auch nur für den Arbeitgeber? Oder?! Hast du schon mal mit deinem Ausbilder (oder falls vorhanden Betriebsrat) darüber geredet, oder nimmt er das Thema nicht ernst? Und vor allem, was verstehst du darunter? Von dem geht ja leider der Psychoterror aus. Und die anderen stören sich nicht wirklich darum weil die teilweise auch darunter leiden. Und den Betrieb zu wechseln ist nciht so einfach, habe ich schon versucht nur irgendwie meinen alle das es sich nicht für die Firma lohnen würde jetzt nochmal jemanden für damals noch ein halbes Jahr einzustellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 17. Februar 2008 Teilen Geschrieben 17. Februar 2008 Es geht hier um dauerhafte Zustände. Soweit ich weiß gilt dies auch nur für den Arbeitgeber? Oder?!Nein, lies bitte den Link zum BBiG aus meinem ersten Beitrag in diesem Thread noch einmal genau. Fristlose Kündigung aufgrund eines wichtigen Grundes ohne jegliche Fristeinhaltung ist nicht eingeschränkt auf den Ausbilder, auch ein Auszubildender kann fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Lediglich das fristgemässe Kündigungsrecht aufgrund von Ausbildungsaufgabe ist auf den Auszubildenden eingeschränkt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 17. Februar 2008 Teilen Geschrieben 17. Februar 2008 Naja, selbst wenn du die Sprüche immer wieder hörst - jetzt sind es tatsächlich nur noch 3 Monate. Die Zeit geht verdammt schnell rum, glaub mir. Wenn du jetzt kurz vor der Ziellinie schlapp machst, waren die letzten 3 Jahre völlig umsonst. Selbst wenn du den Betrieb wechseln könntest, würde ich nicht davon ausgehen, dass du an der Sommerprüfung teilnehmen kannst. Denn die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist IHMO schon überall gelaufen und die Abschlussprojekte starten jetzt. Ich glaube nicht, dass die IHK große Lust dazu hätte, die Anmeldung und das Projekt auf einen anderen Betrieb "umzuschreiben". Dazu ist die Zeit einfach zu kurz. Im Endeffekt könntest du wahrscheinlich erst im Winter an der Prüfung teilnehmen. Und kurz vorm Ausbildungsende wäre mir das, Psychoterror hin oder her, viel zu öde, noch ein halbes Jahr dranzuhängen. Sieh es doch einfach mal positiv: Wenn du mit deinen Kollegen schon ein eigenes Gewerbe hast, dann kannst du in 3 Monaten da voll einsteigen und in einer Umgebung arbeiten, die dir gefällt. Was den Psychoterror angeht: Ich kenne das aus meiner eigenen Firma nur zu gut. Nach außen hin wird einem die heile Welt vorgespielt und hinterrücks wird gelästert und gemobbt, dass sich die Balken biegen. Mich k***t das mittlerweile auch so an, dass ich nicht mehr lange in der Firma bleiben möchte und mir nach meiner Ausbildung erst mal meinen Werdegang in der Firma anschauen werde und, wenn es so weiterläuft wie bisher, die Firma wechsel oder den Schritt in die Selbständigkeit/Freelancer wage. Deine Firma ist also kein Einzelfall - jeder trägt sein Päkchen mit sich herum und in den Kellern stapeln sich meterhoch die Leichen. Man muss sich eine sehr dicke Haut aneignen, um das über längere Zeit zu überstehen. Und vor allem, was bei dir schon geschehen ist, darf man das nicht an sich heranlassen. Einfacher gesagt, als getan - nur wenn es dir zu viel wird, dann verstecke dich nicht und schnauz deinen Ausbilder auch ruhig einmal an, dass du dir sowas nicht bieten lassen musst. Droh ihm mit einer Beschwerde bei deinem Chef oder, wenn dein Ausbilder gleichzeitig der Chef ist, mit einer Beschwerde bei der IHK. Bei mir hat das bei einem Kollegen geholfen, der mir zu nah auf die Pelle gerückt ist. Wenn alle Stricke reißen, kannst du auch Rat bei einem Anwalt suchen und vor's Arbeitsgerichtgericht gehen. Mobbing lebt davon, dass sich kaum einer wehrt. Das darf einfach nicht sein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ponnyhof Geschrieben 17. Februar 2008 Autor Teilen Geschrieben 17. Februar 2008 Nein, lies bitte den Link zum BBiG aus meinem ersten Beitrag in diesem Thread noch einmal genau. Fristlose Kündigung aufgrund eines wichtigen Grundes ohne jegliche Fristeinhaltung ist nicht eingeschränkt auf den Ausbilder, auch ein Auszubildender kann fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Lediglich das fristgemässe Kündigungsrecht aufgrund von Ausbildungsaufgabe ist auf den Auszubildenden eingeschränkt. Hatte in meiner Antwort an dich erwähnt das ich von einer ordentlichen Kündigung spreche (fristgerecht). Der Ausbilder kann jedoch nur Fristlos kündigen, da eine Ausbildung von dem Ausbilder nicht ohne trifftigem Grund beendet werden kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 17. Februar 2008 Teilen Geschrieben 17. Februar 2008 Eine fristgemässe Kündigung durch den Auszubildenden ist nur möglich, wenn der Auszubildende die Berufsausbildung in diesem Beruf nicht weiter fortsetzen will oder auf eine Ausbildung in einem anderen Beruf wechseln will. Was aber mit Hilfe der IHK schon längst hätte passieren können: ein Wechsel des Ausbildungsbetriebes. Dafür benötigt man halt keine Kündigung in irgendeiner Form. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ponnyhof Geschrieben 17. Februar 2008 Autor Teilen Geschrieben 17. Februar 2008 Gut ich denke das ist teilweise auch einfach auslegungssache. Ich stimme dir da jetzt einfach mal zu. FÜr mich kommt hier sowieso nur eine außerordentliche Kündigung in Frage. Die begründet werden kann in: Termintreue der Gehaltszahlungen, Arbeitszeiten und Umgang mit Mitarbeitern. Ich könnte hier noch einiges aufzählen aber das eben aufgezählte reicht ja schon. Darf man zwischendurch fragen was du eigentlich beruflich machst? gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 17. Februar 2008 Teilen Geschrieben 17. Februar 2008 Mahlzeit, hast du die hier aufgezählten Mängel bereits gegenüber deinem Ausbildungsbetrieb schriftlich angemahnt? Die begründet werden kann in: Termintreue der Gehaltszahlungen, Arbeitszeiten und Umgang mit Mitarbeitern. Ausbildungsvergütung, pünktliche Zahlung: http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__18.html Arbeitszeiten (über das vertraglich vereinbarte Mass hinhaus): http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__17.html Darf man zwischendurch fragen was du eigentlich beruflich machst?Fachinformatiker / Systemintegration, angestellter Systemadministrator. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ponnyhof Geschrieben 17. Februar 2008 Autor Teilen Geschrieben 17. Februar 2008 Ausbildungsvergütung, pünktliche Zahlung: BBiG - Einzelnorm Arbeitszeiten (über das vertraglich vereinbarte Mass hinhaus): BBiG - Einzelnorm Vergütung kommt häufig mehrere Tage zu Spät ... teilweise musste ich auch einen halben Monat warten. Habe ich aber nie abgemahnt. Arbeitszeiten werden nicht bezahlt und auch nicht in freizeit gegeben. Wurde nie so gesagt aber rübergebracht. Schließlich gäbe es ja keine Überstunden wenn man sein zeug gleich richtig machen würde. Ist die Aussage allen gegenüber Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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