black_joker Geschrieben 22. Februar 2008 Geschrieben 22. Februar 2008 Hallo, währen meiner Jobsuche habe ich zwei feste Angebote bekommen eine stelle zu besetzen. Von beiden Firmen habe ich eine schriftliche zusage bekommen. Ich habe auch mündlich eingewilligt. Kann ich jetzt einen von den zwei Parteien absagen? Ich denke mal schon, oder... Falls ich nun bei beiden Firmen einen Arbeitsvertrag eingehen würde (Unterschreiben), kann ich dann noch einen von den beiden kündigen? Grüße Zitieren
robotto7831a Geschrieben 22. Februar 2008 Geschrieben 22. Februar 2008 Was willst Du sonst machen? Klonen kannst Du dich glaube ich nicht um bei beiden arbeiten zu gehen. Frank Zitieren
carmann Geschrieben 23. Februar 2008 Geschrieben 23. Februar 2008 Hallo, währen meiner Jobsuche habe ich zwei feste Angebote bekommen eine stelle zu besetzen. Von beiden Firmen habe ich eine schriftliche zusage bekommen. Ich habe auch mündlich eingewilligt. Kann ich jetzt einen von den zwei Parteien absagen? Ich denke mal schon, oder... Falls ich nun bei beiden Firmen einen Arbeitsvertrag eingehen würde (Unterschreiben), kann ich dann noch einen von den beiden kündigen? Grüße Du solltest dich auf jeden Fall schon vorher für eines der beiden Unternehmen entscheiden. Bei beiden unterschreiben kannst du nicht, da du wahrscheinlich nicht auf beiden Seiten gleichzeitig deine Pflichten einhalten kannst. Zitieren
flasher008 Geschrieben 26. Februar 2008 Geschrieben 26. Februar 2008 AFAIK, ist ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag ebenso gültig wie ein schriftlich abgeschlossener. In der Realität wird es aber wohl kaum vorkommen, dass eine Firma auf dieser Grundlage vor das Arbeitsgericht zieht ;-). Zitieren
black_joker Geschrieben 26. Februar 2008 Autor Geschrieben 26. Februar 2008 Danke flasher008 ! Zitieren
.vash Geschrieben 26. Februar 2008 Geschrieben 26. Februar 2008 Falls Du bei einem Unternehmen unterschreibst, dann unterliegst Du auch der entsprechenden Kündigungsfrist denke ich. Das Unternehmen dem Du fernbleibst könnte versuchen Schadensersatz geltend zu machen, immerhin haben Sie die Suche nach einem neuen MA ggf. aufgegeben und können ein Projekt nicht rechtzeitig starten ... Also nur bei demjemnigen Unterschreiben wo es Dir auch wirklich ernst ist. Zitieren
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