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Kurze Fragen zum Arbeitsvertrag


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Hallo,

nachdem ich einen Arbeitsvertrag von einer größeren Firma (ca 90000 Mitarbeiter) zugeschickt bekommen habe, habe ich ein paar kleine Fragen dazu (ist nach meinem Informatikstudium mein erster Job und da kenn ich mich da noch nicht so aus).

1.

§X Beendigung des Anstellungsverhältnisses

X.4. Für den Fall der Kündigung des Anstellungsverhältnisses durch das Unternehmen verzichtet der Vertragspartner schon jetzt auf die Geldendmachung des Anspruchs auf Weiterbeschäftigung bis zur tatsächlichen Beendigung des Anstellungsverhältnisses.

Was muß ich darunter verstehen? Bedeutet das, daß wenn mir gekündigt wird mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist die sagen können, daß ich ab sofort nicht mehr arbeiten soll, also direkt mit Bekanntgabe der Kündigung? Bekomme ich dann während dieser Zeit trotzdem mein Gehalt weitergezahlt? (wäre verständlich, da man nachdem man weiss, man ist gekündigt, man Firmengeheimnisse verraten kann und sonstigen Unfug anstellen könnte)

2.

Geht in die gleiche Art:

Ich weiss, daß es vorkommen kann, daß man nach einer Kündigung ein Ausübungsverbot des gleichen Berufs bekommen kann, wobei der bisherige Arbeitgeber dann aber einen Anteil des vorher erhaltenen Gehalts für diese Zeit weiter bezahlen muß.

Muß dies explizit im Arbeitsvertrag stehen, oder ist das allgemeines Recht und es ist immer zulässig, dieses Verbot für 2 Jahre auszusprechen als Unternehmen?

3.

Was sind "fakturierbare" Überstunden?

Im Zusammenhang: "Für fakturierbare Überstunden gilt die Genehmigung durch die Führungskraft in jedem Falle als erteilt."

4.

Eher was Allgemeines:

Im Arbeitsvertrag unterschreibt man auch für die geltende "Betriebsvereinbarung Arbeitsordnung" des Unternehmens.

Normalerweise kann man bei Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Unternehmen davon ausgehen, daß darin alles in Ordnung ist, oder?

Ich bedanke mich schonmal bei denjenigen, die sich die Mühe machen, und mir helfen meine Unkenntnis etwas zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas

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  1. (Bezahlte) Freistellung bis zum Wirksamwerden der Kündigung; kannst keine Kunden mehr strubbelig machen, Firmengeheimnisse aneignen oder so
  2. Muss im Arbeitsvertrag stehen und angemessen abgegolten werden; kann im Laufe des Berufslebens neu iin den Arbeitsvertrag mit beidseitiger Unterschrift hineingenommen werden (z.B, bei Übernahme durch ein ausländisches Unternehmen, die die Leute vom Abwandern zur Konkurrenz abhalten wollen)
  3. fakturierbar heißt, dass die dem Kunden in Rechnung gestellt werden; setzt üblicherweise entsprechende Leistungsnachweise mit Kundenunterschrift voraus.
    Umkehrlogik: Überstunden für Aufgaben im eigenen Umfeld des eigenen Unternehmens sind nicht fakturierbar und hängen bspw von der direkten Anordung durch die Führungskraft und ggf rechtzeitiger Genehmigung durch den Betriebsrat ab
  4. ... in erster Näherung. Der Betriebsrat macht eine übergeordnete Betrachtung für das Kollektiv aller Beschäftigten, danach kann indiividuell durchaus Nachteiliges in einer BV stehen

Übrigens, solche Fragen beantwortet Dir gerne jemand von der für Dich zuständigen Gewerkschaft, wenn Du Mitglied wirst. ;)

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Vielen Dank für die schnelle Antwort, die mir sehr weiterhelfen wird.

Wegen Gewerkschaft: Ich wüßte jetzt nicht, daß es sowas für Unternehmensberater (Technologieberatung) gibt. Wenn doch, dann habe ich jetzt etwas neues dazugelernt.

In der BV steht da halt sowas wie Arbeitszeitkonto, wie das geführt wird und vor allem alles mit Erstattung von Reisekosten, Unterbringungskosten, Spesen, ...

Von daher, denke ich mal, daß man in diesem Punkt nicht über den Tisch gezogen wird, weil sonst hätten sich ja schon andere darüber aufgeregt, die schon länger in dem Unternehmen sind.

Dann denke ich mal, daß in meinem Arbeitsvertrag keine versteckten Fallen eingebaut sind.

Gruß

Thomas

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Wegen Gewerkschaft: Ich wüßte jetzt nicht, daß es sowas für Unternehmensberater (Technologieberatung) gibt. Wenn doch, dann habe ich jetzt etwas neues dazugelernt.

Ein klassischer Fall. Man kriegt Gehalt und andere Wohltaten und weiß nicht so recht, warum eigentlich. In einem Untenehmen dieser Größe wie T... (eindeutig bei der angegebenen Größe) gibt es selbstverständlich Tarifverträge, die Gewerkschaften für alle Beschäftigten aushandeln. Es gibt hier dann nur sehr wenige Ausnahmen mit individuellen und selbst verhandelten Verträgen und für die Leitenden Angestellten. Das ist bei Dir nicht der Fall, wie Deine Konditionen zeigen.

Auch bei IBM usw gibt es Tarifverträge, tlw als Haustarifverträge.

Noch etwas Allgemeinbildung in dem Thema, und was von keiner Schule vermittelt wird. 100% der Formel 1-Fahrer und praktisch alle Fußballprofis (VDV) in 1.,2. und Regionalliga sind gewerkschaftlich organisiert.

Damit lässt sich dann ein ordentliches Gehalt und anderes durchsetzen. Ich empfehle mal exemplarisch einen Blick auf VDV-Aufgaben

Um dann die am Werke befindlichen Gewerkschaften auch zur gezielten Vertretung spezifischer Interessen als Berater o.ä. zu bewegen, muss man sich dort zu Wort melden und diese Interessen artikulieren. (Oder wie bei den Ärzten eine eigene Gewerkschaft aufmachen)

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