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Laptop als Werbungskosten absetzen


fi-newbie

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Hallo zusammen,

ich möchte meinen Laptop als Werbungskosten absetzen und habe diesbezüglich einen Formular zum ausfüllen vom Finanzamt bekommen.

Meine Situation ist die, dass ich nicht vom Laptop daheim aus arbeite. Aber ich nutze ihn insofern beruflich, dass ich mich weiterbilde (arbeite als Programierer) und auch privat mal ein paar kleinere Programme schreibe. Außerdem werde ich ihn ab April für mein Fernstudium benötigen.

Kann ich in meinem Fall den Laptop überhaupt absetzen? Oder muss man richtig von daheim aus arbeiten und Sachen machen, die wirklich mit der Arbeit zu tun haben, damit das anerkannt wird?

Für meine Bewerbungen abe ich ihn auch genutzt, ohne ihn hätte ich die Stelle die ich gefunden habe, dann sicher auch nicht, denn eine Bewerbung, die nicht auf PC geschrieben ist, wird gleich aussortiert. Zudem verlangen viele Unternehmen auch Online-Bewerbungen und akzeptieren Bewerbungen per Post nicht...

Auf dem Fragebogen ist u.a. der Punkt:

"Wie wird der PC im Einzelnen beruflich genutzt?"

Was kann ich da aufführen?

Gekauft hatte ich das Laptop übrigens 2005, als meine Ausbildung als Programmierer anfing.

mfg

newbie

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Er ist an dem Thema interessiert und hat es sich per Post "gemerkt", anstatt es einfach zu abonnieren?

Wie auch immer. Befindest du dich gerade in einer Ausbildung bzw. bist du noch in den Lohnsteuerfreibeträgen (Verdienst von < ~800€/Monat)? Dann kannst du keine Werbungskosten absetzen bzw. können schon, aber bei 0€ Steuern kommt beim Absetzen hinten 0€ Gewinn heraus. Ich zum Beispiel pendle im Jahr gut 30.000km und bekomme exakt 0€ dafür als Werbungskosten heraus, weil ich mit meinem Azubi-Gehalt noch in den Freibeträgen bin. Allerdings kann ich bzw. können meine Eltern meine Werbungskosten anteilsmäßig in ihre Steuererklärung aufnehmen. Das wird dann irgendwie von meinem Jahresverdienst abgezogen und drückt es, sodass meine Eltern am Ende mehr Kindergeld herausbekommen. Etwas wirr, ich weiß - und alle Angaben selbstversändlich ohne Gewähr. Aber selbst absetzen wird wohl nüscht und bei einem Notebook könnte es etwas schwieriger werden...

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EDIT: Denke ich habe das ganze mit "abschreiben" verwechselt. Evlt. hilft der Beitrag anderen dennoch weiter, deswegen lasse ich ihn mal stehen.

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Schwer ist es nicht das Notebook abzusetzen, es stellt sich nur die Frage wie lange er das Notebook privat und wie lange beruflich verwendet.

Ganz einfach wäre es beispieslweise, wenn er ein Nebengewerbe hat und es dafür braucht. Problematisch ist es wenn er Festangestellt ist. Da stellt der Arbeitgeber ja gewönlicherweise einen Computer oder Notebook zum arbeiten, warum also noch ein eigenes?

Die Begründung du hättest das Notebook ja auch zum Bewerbung schreiben genutzt, zieht meiner Meinung nach nicht, denn so wie sich das für mich präsentiert dient es zu 80% Privatenzwecken.

Aber wie schon von meinem Vorredner erwähnt ist die gesamte Diskussion sowieso erst interessant, wenn man über den Steuerfreibetrag kommt.

Alles natürlich ohne Gewäht, das Steuerrecht verstehe ich auch nicht Ganz, wenn etwas an meinen Beitrag falsch ist, bitte gerne korrigieren.

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ich hatte mich letztes Jahr bei meiner Steuererklärung darüber informiert.

Bekannter ist Steuerberater, und der hatte gesagt, daß ich 50% des Kaufpreises über 3 Jahre zu den Werbungskosten rechnen darf. Hab aber keinen Plan, ob das so noch korrekt ist, ein Steuerberater wird Dir da weiterhelfen können.

Beispiel: wenn der Rechner bespielsweise 1500€ kostet, hätte ich in den 3 Jahren nach Kauf jeweils 250€ (1500 / 2 / 3) zu den Werbungskosten addieren können.

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Sorry, hatte vergessen anzugeben, dass ich bereits ausgelernt bin (seit Juli 2007). Seit dem bin ich fest angestellt und komme über den Freibetrag.

Zählen denn die Punkte:

- während Ausbildungszeit damit gelernt, Präsentationen vorbereitet, etc.

- privat weitergebildet

- Bewerbungen damit geschrieben und gedruckt

oder muss man richtig von zuhause aus arbeiten (Zugang zum Firmennetz und sich dann in diesem bewegen, als wäre man im Büro).

newbie

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Das meinte ich mit schwierig. Du musst IMHO einen plausbilen Verwendungszweck dafür angeben. Eventuell hast du mit deinen Punkten Glück, glaube ich aber weniger. Selbst wenn du angeben würdest, dass du das Notebook zum Großteil in deinem Beruf einsetzt, könnte das Finanzamt fragen, warum es dann nicht gleich über die Firma angeschafft wurde. Also prinzipiell funktioniert's schon (siehe P2oldi), aber ich würde zur Sicherheit mal bei einem Steuerberater oder ähnliches nachfragen, damit's auch wirklich klappt...

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ich möchte meinen Laptop als Werbungskosten absetzen und habe diesbezüglich einen Formular zum ausfüllen vom Finanzamt bekommen.

Dann mach das doch. :confused:

Gekauft hatte ich das Laptop übrigens 2005, ...

Anschaffung 2005. Zu dem Zeitpunkt betrug die Abschreibung für Computer noch 3 Jahre.

Anschaffung im ersten Halbjahr 2005 = je ein drittel des Anschaffungspreises für 2005, 2006 und 2007.

Anschaffung im zweiten Halbjahr 2005 = ein Achtel in 2005, ein Drittel in 2006, ein Drittel in 2007, ein Achtel in 2008.

Ob und wieviel anerkannt wird ist auch immer stark finanzamtsabhängig. Versuch macht kluch.

Und wie siehst bei der nächster Lohnsteuererklärung aus,...

Schecht, siehe oben, Anschaffungszeitpunkt.

bimei

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Was soll diese Bemerkung?

Die Bemerkung, in Hinblick auf Deine Folgefragen

Kann ich in meinem Fall den Laptop überhaupt absetzen? Oder muss man richtig von daheim aus arbeiten und Sachen machen, die wirklich mit der Arbeit zu tun haben, damit das anerkannt wird?

bedeutet, dass ich Dein Anliegen nicht ganz nachvollziehen kann, wenn Du bereits ein Formular hast, zumal Du das Anliegen selbst nicht erstmalig hier im Forum vorträgst.

Ob Du absetzen kannst oder nicht, entscheidet letztendlich die Finanzbehörde (was ich im Folgenden des Postings auch erläutert hatte). Das Formular nicht auszufüllen ist "wer nichts macht, hat schon verloren", es auszufüllen ist "wer etwas macht kann verlieren" (was ich wiederum durch "Versuch macht kluch" zum Ausdruck bringen wollte). Dein Posting hörte sich (mal wieder) nach einem Nichtentscheidenkönnengau an, ob Du das Formular nun ausfüllen sollst oder nicht.

Gekennzeichnet war die Bemerkung mit einen Smiley, der die Bedeutung unterstreichen sollte.

Jetzt klarer, was die "Bemerkung soll"?

bimei

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