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ZP Herbst 2007 - Ausbildungsrecht


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Hallo, ich hab folgende Frage:

Diana Mueller hat einen Ausbildungsvertrag bis zum 31.08.2007. Am 25.07.07 ist die letzte Pruefungshandlung und Frau Mueller erhaelt vom Pruefungsausschuss das Pruefungszeugnis ausgehaendigt. Die Waldstein AG will ihr bis zum 31.08.07 noch die Ausbidlungsverguetung zahlen und danach Fr. Mueller in ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis uebernehmen. Fr. Mueller fragt Sie, ob diese Regelung richt ist bzw. ab wann sie Anspruch auf das regulaere Gehalt hat.

Teilen Sie Fr. Mueller mit ab welchem Zeitpunkt ihr das regulaere Gehalt zusteht.

Ist 01.09.07 das richtige Datum? Da eine vorherige Gehaltserhoehung ja nicht Teil des Ausbildungsvertrages ist.

Danke.

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