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Geschrieben

Tach auch, Prüfung is rum, deshalb wollte ich euch mal fragen wies so lief.

Bei mir eher besch***en. Eins vorweg: Ich habe mehr geraten als gewusst ^^

Antworten:

1.1 3

1.2 4-1-2-3

1.3 2

1.4 1

1.5 5

1.6 2

1.7 2-6

1.8 1

1.9 3

1.10 5

1.11 2

1.12 2-5-3-1-4

1.13 5 (27)

2.1 2

2.2 a) 1 B) 690 VA

2.3 5

2.4 4

2.5 4-5-1-3-2

2.6 3

2.7 a) 2 B) 6

2.8 1

2.9 2

2.10 4-2-1-3

2.11 6-3-5-1

2.12 7

2.13 21,6 MB/s

3.1 3

3.2 5

3.3 4-6-1

3.4 4

3.5 3 (geraten)

3.6 5

3.7 2-4-1-5

3.8 1-5-3

4.1 4

4.2 1,5h

4.3 10:00

4.4 3

4.5 1

4.6 1-5

4.7 4

4.8 2

4.9 5

4.10 2-5-3-1-4

Das wird nen Ergebnis:uli

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Geschrieben

Mein Ergebnis wird auch eins ... ;) naja ... ein nicht so gutes (wahrscheinlich) :old

Antworten:

1.1 3 (5)

1.2 4-1-2-3 (4213)

1.3 2 (2)

1.4 1 (4)

1.5 5 (3)

1.6 2 (2)

1.7 2-6 (4,6)

1.8 1 (4)

1.9 3 (3)

1.10 5 (5)

1.11 2 (3)

1.12 2-5-3-1-4 (13254)

1.13 5 (27) ---- 5

2.1 2 (2)

2.2 a) 1 B) 690 VA (a=1 b=690)

2.3 5 (3)

2.4 4 (6)

2.5 4-5-1-3-2 (45132)

2.6 3 (2)

2.7 a) 2 B) 6 (a=2 b=6)

2.8 1 (3)

2.9 2 (4)

2.10 4-2-1-3 (4213)

2.11 6-3-5-1 (6351)

2.12 7 (7)

2.13 21,6 MB/s (21,6)

3.1 3 (2 aber -> 3 korrekt)

3.2 5 (5)

3.3 4-6-1 (462)

3.4 4 (3)

3.5 3 (geraten) (3 auch geraten)

3.6 5 (2)

3.7 2-4-1-5 (2413)

3.8 1-5-3 (653)

4.1 4 (4)

4.2 1,5h (1,5 h)

4.3 10:00 (10:00)

4.4 3 (3)

4.5 1 (1)

4.6 1-5 (5 , 7)

4.7 4 (4)

4.8 2 (3)

4.9 5 (5)

4.10 2-5-3-1-4 (25314)

Geschrieben

Servus, naja bei mir hält sich die Begeisterung über die Zwischenprüfung auch eher begrenzt.

Ich denke bei der Aufgabe 2.13 hast du die Brenngeschwindigkeit verwendet.

Sorry aber 21,6 MB/s ist falsch.

Ich glaub die Lesegeschwindigkeit betrug 48 somit sollte das Ergebnis 64,8 MB/s betragen.

Mal schauen ob ich noch mehr finde ... :P

Beste Grüße

Markus

Geschrieben
Servus, naja bei mir hält sich die Begeisterung über die Zwischenprüfung auch eher begrenzt.

Ich denke bei der Aufgabe 2.13 hast du die Brenngeschwindigkeit verwendet.

Sorry aber 21,6 MB/s ist falsch.

Ich glaub die Lesegeschwindigkeit betrug 48 somit sollte das Ergebnis 64,8 MB/s betragen.

Mal schauen ob ich noch mehr finde ... :P

Beste Grüße

Markus

Ein DVD-ROM Laufwerk ... kann nur 16x lesen ... Cd-Rom kann 48x lesen ...

also sind somit 21,6 schon richtig ...

Bitte korrigier mich ein anderer fals das falsch ist ...

Geschrieben

Hat jemand die Aufgabenstellung zu der Aufgabe mit den DVD-Laufwerk (hab dummerweise meinen Bogen nicht mitgenommen). Ich meine da stand nichts von der maximalen CD-Lesegeschwindigkeit, sondern nur die maximale Übertragungsgeschwindigkeit, oder? Dann wäre 64,8 Mb/s doch richtig, da ein DVD-(ROM)Laufwerk eine CD mit x48 liest.

Geschrieben
Hat jemand die Aufgabenstellung zu der Aufgabe mit den DVD-Laufwerk (hab dummerweise meinen Bogen nicht mitgenommen). Ich meine da stand nichts von der maximalen CD-Lesegeschwindigkeit, sondern nur die maximale Übertragungsgeschwindigkeit, oder? Dann wäre 64,8 Mb/s doch richtig, da ein DVD-(ROM)Laufwerk eine CD mit x48 liest.

Ein PC der Bims & Beton GmbH soll mit einem DVD-Laufwerk mit folgenden technischen Daten ausgestattet werden:

16/48-fach

Einfache Datenübertragungsrate:

CD-ROM: 150kb/s

DVD-ROM: 1,35mb/s

Ermitteln Sie die Datentransferrate in MB/s, die beim Lesen von DVD-ROMs maximal möglich ist.

Lösung: 16 * 1,35 MB/s = 21,6 MB

Geschrieben

so schwammig manche fragen und antworten sind, muss ich in diesem fall die ihk in schutz nehmen. da war relativ eindeutig, was die da wollten :uli

@vorposter: ich wusste es nur, weils mal im rahmen der besprechung einer alten prüfung gesagt wurde - ich habs also auch nie wirklich gelernt.

Geschrieben

Mal ne Frage zu Aufgabe 4.4

Ihr zwie habt als Lösung 3 angegben.

Aber nach der Probezeit kann man doch ohne Angabe eines Grundes nach einhaltung der 4 Wochen Kündigungsfrist die Ausbildung beenden. Ist doch egal, ob mal eine andere Ausbildung/Studium danach macht.

Somit müßte doch Lösung=1 sein .... oder ? :confused:

Geschrieben

3.1 3 (2 aber -> 3 korrekt)

Das sehe ich anders. In der Aufgabenstellung wird gefragt "Welche Sprache eignet sich für die Erstellung von Programmen, die dieser Anforderung entsprechen, besonders gut."

SQL eigent sich überhaupt nicht für die Erstellung von Programmen. Man kann damit SQL-Anweisungen definieren, aber keine Programme schreiben.

Zumindest hab ich noch kein "Programm" gesehen, dass in alleine in SQL geschrieben wurde.

Geschrieben

hab ich mir genauso gedacht @fulltimeplayer.

in der frage stand afaik nichts von probezeit, also ist davon auzugehen dass der azubi nichtmehr in der probezeit ist.

@gunti:

ist die frage wie du ein programm definierst...

eine abfragenkette ist genaugenommen auch schon ein programm.

Geschrieben
du darfst INNERHALB der probezeit ohne angabe von gründen kündigen...

danach nur wenn du ne neue azubistelle/studium hast... sonst musste dableiben :)

er war aber 2. lehrjahr und da is probezeit vorbei ;)

er muss auch nicht bleiben. kann ohne angabe von gründen innerhalb von 4 wochen kündigen

Geschrieben
Das sehe ich anders. In der Aufgabenstellung wird gefragt "Welche Sprache eignet sich für die Erstellung von Programmen, die dieser Anforderung entsprechen, besonders gut."

SQL eigent sich überhaupt nicht für die Erstellung von Programmen. Man kann damit SQL-Anweisungen definieren, aber keine Programme schreiben.

Zumindest hab ich noch kein "Programm" gesehen, dass in alleine in SQL geschrieben wurde.

ich hab C++ genommen weil in irgendeiner alten ZP gings auch um aufwendige Berechnungen (für ne Baufirma), da kam C++ als Lösung. keine Garantie

Geschrieben

§ 22 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1.aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) 1Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. 2Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

hier der gesetzestext

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