Racker Geschrieben 10. März 2008 Teilen Geschrieben 10. März 2008 Moin moin, edit: erledigt: wer lesen kann... Gruß Thom Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RaceFace Geschrieben 13. März 2008 Autor Teilen Geschrieben 13. März 2008 Soooo, mein Chef ist jetzt auf einen Kompromiss eingegangen. Ist halt die Stasilösung aber wenigstens kann ich jetzt ordentlich arbeiten. Wir leben ja ohnehin in der "ich-hab-doch-nichts-zu-verbergen-Zeit". Von daher....... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DocInfra Geschrieben 13. März 2008 Teilen Geschrieben 13. März 2008 E-Mails fallen unter das Postgeheimnis. Die hat er nicht zu lesen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TheFinn Geschrieben 13. März 2008 Teilen Geschrieben 13. März 2008 Bist Du Dir denn klar darüber, was Postgeheimnis bedeutet? Mit Urteil vom 02.03.2006 hat das BVerfG nochmals klar gestellt, dass auch die elektronische Post eine Post im Sinne von Art. 10 GG ist. Damit endet aber auch deren Schutz aus Art. 10 Abs. 1 GG nach Abschluss des Übertragungsvorgangs. Wenn sich die elektronische Post im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers befindet, können Ermittlungsbehörden auf sie, wie auch auf gespeicherte Verbindungsdaten, zugreifen. Und: "Die nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Verbindungsdaten werden nicht durch Art. 10 Abs. 1 GG, sondern durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) und gegebenenfalls durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützt." Da es hier jedoch um Post geht, die ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz empfängt und dieser wohl kaum der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzurechnen ist, dürfte wohl davon auszugehen sein, daß diese Post auch nicht Gegenstand der informationellen Selbstbestimmung ist. Schließlich handelt es sich ja um eine Kommunikation, die aus beruflichen Gründen (also zumindest implizit im Auftrag des Arbeitgebers) stattfindet. (Zitatenquelle: jur-abc: Das Email-Postgeheimnis BVerfG 2 BvR 2099/04) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Quark Geschrieben 19. März 2008 Teilen Geschrieben 19. März 2008 Soooo, mein Chef ist jetzt auf einen Kompromiss eingegangen. Ist halt die Stasilösung aber wenigstens kann ich jetzt ordentlich arbeiten. Wir leben ja ohnehin in der "ich-hab-doch-nichts-zu-verbergen-Zeit". Von daher....... Hallo, würde mich interessieren auf welchen? Grüße emailquark Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cheeky Geschrieben 19. März 2008 Teilen Geschrieben 19. März 2008 @theFinn Es ist durchaus üblich eine Betriebsvereinbarung zu definieren: Jegliche Email- und Internetnutzung ist auschließlich im Auftrag der Firma durchzuführen. Dann gibt es keine "privaten" Emails und auch das Zumüllen von internen Postfächern mit Witzen und diversen Bilderchen hört dann auch auf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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