FlashDeluxe Geschrieben 7. März 2008 Teilen Geschrieben 7. März 2008 Hallo Zusammen, ich habe da mal eine Frage und zwar bin ich in der Ausbildung zum FISI im ersten LJ und meine Berufsschule bietet ab dem zweiten LJ Cisco Kurse an, die direkt nach dem regulären Unterricht stattfinden. Alles auf freiwilliger Basis kostet 250€ pro Kurs. Schön und gut dachte ich mir, da bin ich am Start. Dann habe ich aber meinen Chef gefragt, ob das so in Ordnung sei und ob ich noch einen Zuschuss kriege. Da sagt der mir, dass ich keinen Zuschuss kriege und zusätzlich noch Urlaub nehmen muss, da ich ja in der Zeit, wo die Kurse laufen nicht arbeite... Jetzt wäre meine Frage ob ich irgendwie Rechte habe...^^ Ob ich das als Bildungsurlaub sehen kann o.ä. Hat da einer Erfahrung mit? Mit freundlichen Grüßen Flash Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 7. März 2008 Teilen Geschrieben 7. März 2008 Servus, müsstest Du nach dem Unterricht noch in die Firma? Wenn ja, dann würde ich Deinem Chef Recht geben, das das zu Lasten Deiner Zeit geht. Wenn nein, dann ist es eh Dein Feierabend und kann dem Chef wurscht sein. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FlashDeluxe Geschrieben 7. März 2008 Autor Teilen Geschrieben 7. März 2008 Ja, dass das zu Lasten seiner Zeit geht will ich gar nicht bestreiten, aber es kann doch nicht sein, dass ich meinen ganzen Jahresurlaub opfern muss, bloß weil ich mich weiterbilden will? Das kann doch irgendwie nicht sein... Vor allem weil ich an Berufsschultagen 1,5h länger arbeite als normal. Ich fange normalerweise im Betrieb um 9Uhr an und gehe um 17.30 Uhr nach hause. An Berufsschultag beginne ich schon um 7.30 und muss trotzdem noch bis 17.30 Uhr arbeiten... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 7. März 2008 Teilen Geschrieben 7. März 2008 Vor allem weil ich an Berufsschultagen 1,5h länger arbeite als normal. Ich fange normalerweise im Betrieb um 9Uhr an und gehe um 17.30 Uhr nach hause. An Berufsschultag beginne ich schon um 7.30 und muss trotzdem noch bis 17.30 Uhr arbeiten... Dann sind das aber Überstunden die du irgendwann nehmen kannst oder vergütet bekommst. Wie genau das berechnet werden muss findest du sicherlich hier im Forum irgendwo. Ansonsten bist du in diesem Fall in Sachen Weiterbildung deinem Chef wohl quasi ausgeliefert. Wenn er dir nicht freigeben möchte muss er das nicht machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FlashDeluxe Geschrieben 7. März 2008 Autor Teilen Geschrieben 7. März 2008 Nein, Mc-S, das siehst du falsch. Irgendeine bescheuerte Regel von der IHK besagt, dass ich die 1,5h nicht verrechnen kann, da ich ja normalerweise erst um 9Uhr im Betrieb beginne. Somit wird auch erst ab 9 Uhr gezählt undich kriege keine Minute an Überstunden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 7. März 2008 Teilen Geschrieben 7. März 2008 Aua, das ist ja übel. Und das ist sicher? Sprich du hast es selbst gelesen und dir nicht nur von irgendwem sagen lassen (z.B. Chef der das wohl eher für sich positiv sehen würde). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FlashDeluxe Geschrieben 7. März 2008 Autor Teilen Geschrieben 7. März 2008 Ja, das hab ich überprüft...und ich bin der einzige Doof in meiner Klasse, der nach der Schule noch arbeiten muss... deswegen fin ich das mit den Cisco Kursen auch so ungerecht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 7. März 2008 Teilen Geschrieben 7. März 2008 Servus, also Du musst nach der BS noch in Dein Unternehmen. Das sind 1,5 Stunden? Pro Tag? Das heißt, für einen komplette Urlaubstag wären es ja schon mal 8 / 1,5 BS-Tage. Ich denke also nicht, das Du den kompletten Jahresurlaub dafür hergeben musst. Wenn Du Überstunden in der Firma machst, kann es ja dann auch davon abgezogen werden. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FlashDeluxe Geschrieben 7. März 2008 Autor Teilen Geschrieben 7. März 2008 Nein, unser Betrieb lässt keine Überstunden zu, folglich kann man auch keine machen. Wie ich eben schon erklärt habe, sind die 1,5h die ich in den Betrieb nach der BS noch gehe KEINE ÜBERSTUNDEN. ich muss 8h am tag arbeiten. Der Betrieb macht um 9Uhr auf und ich arbeite bis 17.30 das sind 8,5h inkl einer halben stunde pause. Die BS fängt um 7.30 Uhr und dnach muss ich wieder bis 17.30 in den Betrieb, das sind 10h. Die IHK zählt aber erst ab dann, wann man auch tatsächlich in den Betrieb muss also ab 9, wo ich dann wieder bei den 8,5h wäre... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 7. März 2008 Teilen Geschrieben 7. März 2008 Die IHK ist aber nicht der Gesetzgeber. Hier sollte bald jemand posten der sich mit Gesetzen auskennt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneeheinz Geschrieben 10. März 2008 Teilen Geschrieben 10. März 2008 Laut Telefonauskunft IHK Darmstadt wird die Zeit die du in der BS bist als Arbeitszeit gerechnet. Dabei ist es egal, wann der Schultag losgeht, bzw. du normal im Betrieb anfängst. Folglich fängst du um 7.30 Uhr an und hast bei nem 8 Stunden Tag um 15.30 Uhr Feierabend. Pause ist die Zeit von der BS zum Betrieb und wird ebenfalls als Arbeitszeit gewertet. Das ist zumindest in Hessen so! Desweiteren steht in deinem Vertrag doch 8h täglich, oder? Da du in der Schule früher anfängst, hast du auch früher Feierabend, wenn du danach noch in den Betrieb musst. Gruß Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneeheinz Geschrieben 10. März 2008 Teilen Geschrieben 10. März 2008 Hier noch der Link. IHK Darmstadt - Freistellung für Berufsschulunterricht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 10. März 2008 Teilen Geschrieben 10. März 2008 Seit wann erfolgt die Zeitabrechnung durch die IHK? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
76er Geschrieben 20. November 2008 Teilen Geschrieben 20. November 2008 Hallo zusammen! Ich bin bereits im 2. Jahr FISI und habe jetzt auch schon mit Cisco zu kämpfen. Ich habe eine Frage dazu, wenn jemand so nett wäre sich diese anzunehmen wäre ich dankbar. Ist Cisco freiwillig? Hintergrund der Frage: Cisco wird in der Zwischen- bzw. Abschlußprüfung drankommen. Das wurde uns so mitgeteilt. Es kommt auch schon in Klassenarbeiten dran. Unterrichtet wird es aber nicht in der Schule, es wird erwartet dass wir uns die Inhalte der Chapters alleine beibringen. Eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit Stoff abzufragen, der uns nicht über ein Lehrer vermittelt wird. Aussage der IHK Rhein-Neckar (Ba-Wü): Das ist Zusatzunterricht und hat mit der IHK nichts zu tun. Aussage des Lehrers: PFLICHT! Da ich nicht während meiner Arbeitszeit Cisco Chapters lernen, bzw. Assessments ablegen kann, und ansonsten recht wenig Freizeit (in der ich lernen könnte) habe, möchte ich nicht mehr mitmachen, schliesslich leiden meine anderen Fächer darunter. Zu den erwähnten €250 - Wow! Bei uns kostet es nichts. Es wird aber pro SchülerIn € 30 verlangt, da unsere Cisco Lehrer auf eigene Kosten zu Fortbildungen fahren. Das ist OK... (Aber da es bei uns ja nicht unterrichtet wird (siehe Gemecker oben) dan sind auch € 30 zu viel ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 20. November 2008 Teilen Geschrieben 20. November 2008 @schneeheinz wie alt bist du? unter 18, dann gilt $9 JArbSchG Absatz 1 Satz 2 § 9 Berufsschule (1) 1Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. 2Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen 1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind, 2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, 3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig. (2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet 1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden, 2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden, 3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen. (3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten. (4) (weggefallen) Also wenn du mehr als 5 Stunden mit 45 Minuten in der Schule bist ist der Tag gelaufen. Dann darf er dich nicht mehr zum Arbeiten in den Betrieb holen. Anders siehts aus, wenn du volljährig bist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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