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Arbeiten außerhalb des Betriebs...


Gast calcul0n

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Hallo alle miteinander,

und zwar wollte ich mal wissen, wie das aussieht wenn man als Azubi für 3 Wochen in ein anderes Bundesland geschickt wird, um dort dem Kunden zu helfen. Ist das rechtens? Krieg ich dafür Zusatzvergütungen, da ich ja mehr als 24h über mehrere Tage von zuhause entfernt bin.

Schlafe dort in einem hotel und muss wohl mit Bahn dahin fahren...weiß jetz nich genau wie das gehen soll. Muss ich am Wochenende dann nach Hause? Und wenn ich da bleibe, kann ich dann frei nehmen oder wie sieht das aus?

Bin um sämmtliche Tips erfreut...

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alle reisen werden dir, soweit ich weiß, als dienstreise und damit auch als arbeitszeit angerechnet. außerdem bekommst du spesen für deine verpflegung.

du hast auf einer dienstreise auch deine normalen arbeitszeiten...zumindest in der regel ist das so. du bist ja nicht, nur weil du irgendwo anders bist, 24h im dienst. du hast dann da auch deine normalen 7 oder 8std/pro tag und den rest frei.

ich würde den chef allerdings darauf aufmerksam machen, dass auszubildende nicht unendlich viel pro woche arbeiten dürfen. er kann also nicht verlangen, dass du 3 wochen non-stop für einen kunden da bist. alles was über die normale arbeitszeit hinaus geht sind überstunden.

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d.h. wenn ich sagen wir mal 21 tage von zuhause weg bin...und angenommen es ab 24h 30€ gibt (mein ich zumindest) dann müsste ich ja theoretisch 21h*30€ = 630 € zusätzlich zu meinem Gehalt bekommen? das ist ja dann dieses spesengeld oder nicht?

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Ich wüßte jetzt nicht was dagegen spricht.

Es gibt da gewisse Sätze die die Firma zahlen kann:

bis 14 Stunden: 6 Euro

14-24 Stunden: 12 Euro

24 Stunden: 24 Euro

Allerdings hat man da soviel ich weiss keinen Anspruch drauf. Entweder der Arbeitgeber zahlt das oder man kann dies bei der Steuererklärung angeben.

Die Fahrten zahlt der Arbeitgeber natürlich. Ich nehme mal an Montags hin und Freitags zurück. Urlaub kannst du dann wohl eher nicht nehmen, bist ja 3 Wochen im Einsatz.

Ich frage mich allerdings wie das mit der Schule ist, oder ist in der Zeit keine Schule?

Am besten wäre es allerdings wenn du einfach mal deinen Chef/Arbeitgeber fragst wie das ganze laufen soll.

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Allerdings hat man da soviel ich weiss keinen Anspruch drauf.

Also ich war bisher mit nem kollegen mehrmals weg...aber auch nur über 2 Tage...mehr nicht...dort haben wir die Vergütung auch gekriegt...also ich denke schon das ich dann doch noch Anspruch drauf habe...zumindest hoffe ich das...weil sons bin ich erst recht demotiviert...

Ich frage mich allerdings wie das mit der Schule ist, oder ist in der Zeit keine Schule?

Tja, er weiß ja nichtmal wann das sein soll :) Und wenn dann beurlaubt der mich wohl von der Schule oder so...ich weiß es nicht! Jetzt in den Osterferien sei zu kurzfristig und im Sommer is noch was hin...Allerdings hoffe ich das es nicht in den Sommerferien ist, da dort shcon Auftritte mti der Band feststehen...aber wenn muss ich eh in den sauren Apfel beißen...finds halt nur schade das manche leute meine freizeit so verplanen ohne mich ma vorher zu fragen, wann es denn gut wäre...weil er meinte noch, dass es irgendwann sein kann...

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... schrieb:
d.h. wenn ich sagen wir mal 21 tage von zuhause weg bin...und angenommen es ab 24h 30€ gibt (mein ich zumindest) dann müsste ich ja theoretisch 21h*30€ = 630 € zusätzlich zu meinem Gehalt bekommen? das ist ja dann dieses spesengeld oder nicht?

Am Wochenende wirst du ja sicher zuhause sein? Daher gibt es da ja schon mal kein Geld. Ab ja das wären dann die Spesen von denen du dich verpflegen musst. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen das du das auch brauchen wirst, großartig gewinn macht man damit normalerweise nicht.

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joa ich denke schon das wir sowas in einer form haben, war ja wie shcon oben erwähnt, bei den anderen fahrten bisher auch so, dass wir das erstattet bekamen...

also wirds denke ich nicht das problem...und wenns soweit is, weil ich ja eh nich drum rum komme frage ich eh nach

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