jom Geschrieben 12. März 2008 Geschrieben 12. März 2008 Hallo zusammen, mich würde interessieren ob die Zulassung zur Zwischenprüfung bzw. auch Abschlussprüfung an eine bestimmte Mindestanwesenheit im Berufsschulunterricht gebunden ist. Hintergrund: Meine Ausbilderin hat eine Umschulung zur Fachinformatikerin Anwendungsentwicklung gemacht. Bei dieser wurde man nicht zur Prüfung zugelassen, wenn man einen bestimmten Prozentsatz der Unterrichtsstunden versäumt hat (ich glaube, es war etwas im Bereich von ca. 10 Prozent). Da ich in letzter Zeit etwas mehr gefehlt habe (ca. 10 bis 14 Tage - ich war aber wirklich krank und nicht zu faul!) würde mich interessieren ob damit eventuell meine Zulassung zur Zwischenprüfung gefährdet sein könnte. Meine schulischen Leistungen sind ansonsten gut (Durchschnitt 2,0). Gruß, jom Zitieren
TheFinn Geschrieben 12. März 2008 Geschrieben 12. März 2008 Moin! Wenn Du Deine Fehlzeiten mit AUs belegen kannst und die Leistungen insgesamt stimmen, sollte das (meines Erachtens) kein Problem sein. Die Äußerung Deiner Ausbilderin dürfte sich darauf beziehen, daß sie eine Umschulung gemacht hat (so wie ich zur Zeit). Da macht das Arbeitsamt (das die Umschulung ja i.A. finanziert) eine solche Vorgabe, um zu verhindern, daß sich die Leute auf Kosten der ARGE zwei Jahre an den Füßen spielen und nur formal die Umschulung machen, um nicht mit 1-Euro-Jobs behelligt zu werden... Zitieren
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