ObiWanBelix Geschrieben 20. März 2008 Geschrieben 20. März 2008 Hallo, ich habe mir eine Webseite gestalten lassen. Des Designer hat rechts unten auf der Webseite seinen Tag hinterlassen. Nachdem nun mehr als ein Jahr vergangen sind habe ich nun die Seite angepasst. Letztendlich ist jetzt nur noch die DIV-Anordnung vorhanden. Sämtliche Grafiken wurden mit einem neuen Layout versehen. Muss ich im Impressum noch auf den ersten Webdesigner verweisen?? Gibt es da generelle Regelungen. Vorab muss ich noch sagen, dass im Vertrag schon steht, dass sein Tag auf der Seite sichtbar sein soll, aber ich habe doch alles verändert. Ist mit der Ursprungsform nicht mehr zu vergleichen. Wenn da jemand erfahrung hat, dann bitte melden. Frohe Ostern und dicke E....!
Donie Geschrieben 20. März 2008 Geschrieben 20. März 2008 Hallo, ich habe mal gehört das wenn man 80% von einem Werk(auch z.B. ne Grafik) verändert, es als sein Werk ausgeben darf. Nun wäre die Frage wie man bei ner Webseite 80% bestimmt.
ObiWanBelix Geschrieben 20. März 2008 Autor Geschrieben 20. März 2008 Das wäre ja super, kann das jemand bestätigen? Gibts es hierzu Betroffene?
azett Geschrieben 25. März 2008 Geschrieben 25. März 2008 Hast du mal mit dem Designer selbst drüber gesprochen?
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