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Geschrieben

Hallo,

ich habe mir eine Webseite gestalten lassen. Des Designer hat rechts unten auf der Webseite seinen Tag hinterlassen. Nachdem nun mehr als ein Jahr vergangen sind habe ich nun die Seite angepasst. Letztendlich ist jetzt nur noch die DIV-Anordnung vorhanden. Sämtliche Grafiken wurden mit einem neuen Layout versehen.

Muss ich im Impressum noch auf den ersten Webdesigner verweisen??

Gibt es da generelle Regelungen.

Vorab muss ich noch sagen, dass im Vertrag schon steht, dass sein Tag auf der Seite sichtbar sein soll, aber ich habe doch alles verändert. Ist mit der Ursprungsform nicht mehr zu vergleichen.

Wenn da jemand erfahrung hat, dann bitte melden.

Frohe Ostern und dicke E....!

Geschrieben

Hallo,

ich habe mal gehört das wenn man 80% von einem Werk(auch z.B. ne Grafik) verändert, es als sein Werk ausgeben darf.

Nun wäre die Frage wie man bei ner Webseite 80% bestimmt.

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