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Geschrieben

wollte fragen wie es mit Pagemakern im Tabellenbuch ist?

Darf ich mir soviele wie ich will reinkleben, z.B. auf S.181 einen mit Beschriftung USV-Anlagen....

oder gibt es da bestimmte Vorgaben?

Gruß.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

So, habe bei der IHK angerufen aber dort wusste keiner Bescheid bzw. der Ansprechpartner der Bescheid wissen müsste ist nicht zu erreichen.

Deshalb stöberte ich auf der Website und siehe da: Es gibt eine Regelung. Zumindest von der IHK München welche klar definiert was erlaubt ist und was nicht. Wie das bei eurer IHK ist weiß ich nicht, aber etwas Suchen kann nicht schaden.

Ich fand den Link unter:

-> Aus- und Weiterbildung

-> Ausbildungsprüfungen

-> Prüfungen in einzelnen Berufen

-> IT Berufe

Geschrieben

Ich kann nur immer wieder den Tipp geben: Lasst euch solche Aussagen schriftlich geben! In der Prüfung mit evtl. nicht informierten Aufsichten bringen mündliche Aussagen nämlich wenig.

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