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Geschrieben

Hallo,

ich muss von der Schule aus Bücher im Wert von ca. 70 Euro kaufen. Ich habe die Sekretärin meines Chefs gefragt, ob sie die Kosten übernehmen, was sie jedoch verneinte.

Nun fand ich folgendes im Ausbildungsvertrag:

Der Ausbildende verpflichtet sich,

....

4. Ausbildungsmittel

dem Auszubildenden kostenlos die Ausgangsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses und in zeitlichem Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind.

Kann ich nun von meinem Ausbilder fordern, dass er die Bücher bezahlt?

Liebe Grüße

Dubidu

Geschrieben

In dem von dir zitierten Teil steht eben auch dass das für die Ausbildung in betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten gilt. Deine Schulbücher musst du wohl erstmal selbst bezahlen.

Um welche Bücher handelt es sich denn und brauchst du diese alle sofort?

Sprich in ruhe noch mal mit deinem Chef/Ausbilder über das Thema vielleicht übernehmen sie ja einen Teil der Kosten.

Geschrieben
In dem von dir zitierten Teil steht eben auch dass das für die Ausbildung in betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten gilt.

Sind betriebliche und überbetriebliche Ausbildungsstätten etwa nicht Berufsschulen?

Außerdem steht da auch "und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen". Und die Schulbücher behandeln Stoff, die für die Zwischen- und Abschlussprüfungen relevant sind.

Um welche Bücher handelt es sich denn und brauchst du diese alle sofort?

Da ich Quereinsteiger bin und mitten im ersten Lehrjahr angefangen habe, kann ich dir das noch nicht so genau sagen. Ein Buch handelt z. B. über Netzwerke. Die Bücher brauche ich sofort.

Sprich in ruhe noch mal mit deinem Chef/Ausbilder über das Thema vielleicht übernehmen sie ja einen Teil der Kosten.

Mir geht es erst mal darum, ob ich rein rechtlich darauf Anspruch habe, dass sie mir alles erstatten müssen, oder nicht.

Liebe Grüße

Dubidu

Geschrieben

Hi,

ich muss von der Schule aus Bücher im Wert von ca. 70 Euro kaufen.

ich dachte in Deutschland gibts die sogenannte Lernmittelfreiheit, d.h. die Schule muss dir das kostenfrei zur Verfügung stellen (vorausgesetzt du bist auf einer staatlichen Schule). Oder gibt es diese Pflicht bei der Berufsschule nicht? Kann ich mir aber nicht vorstellen. Falls du die Asche nicht hast, würde ich zum Lehrer gehen und ihn fragen, ob du dir die Bücher von der Schule leihen kannst.

ciao,

vic

Geschrieben

Hi victorinox!

ich dachte in Deutschland gibts die sogenannte Lernmittelfreiheit, d.h. die Schule muss dir das kostenfrei zur Verfügung stellen (vorausgesetzt du bist auf einer staatlichen Schule). Oder gibt es diese Pflicht bei der Berufsschule nicht? Kann ich mir aber nicht vorstellen. Falls du die Asche nicht hast, würde ich zum Lehrer gehen und ihn fragen, ob du dir die Bücher von der Schule leihen kannst.

Ich kann mir die Bücher optional leihen, aber ich würde gerne auch in den Büchern rumkritzeln können.

Deswegen interessiert mich so sehr der Paragraph im Ausbildungsvertrag.

Liebe Grüße

Dubidu

Geschrieben

Meiner Auffassung nach hast du keinen Rechtlichen Anspruch darauf dass dir deine Firma deine Schulbücher bezahlt.

Berufsschule sind Schulen, betriebliche Ausbildungsstätten meint dein Unternehmen, überbetriebliche Ausbildungsstätten sind zum Teil Lehrwerkstätten die nur ausbilden bzw. Unternehmen die zu ihren eigenen Auszubildenden noch weitere geförderte Azubis ausbilden.

Du brauchst zum bestehen der Zwischen- und Abschlussprüfung keine Fachbücher denn zugelassen ist nur ein Tabellenbuch und das ist eben in den Prüfungen nicht Pflicht du kannst es verwenden oder eben auch bleiben lassen.

Geschrieben

Wie schon gesagt bezieht sich der rechtliche Anspruch lediglich darauf, daß dir Material zur Verfügung gestellt wird mit dem du Arbeiten kannst. In diesem Fall heisst das aber nur, daß du Zugriff auf die Bücher bekommst, nicht daß du sie behalten und/oder darin "herumkritzeln" darfst und dieser Zugriff ist durch das Leihangebot ja bereits ausreichend gewährleistet, da hat dein Betrieb also nichts mit zu tun.

Ehrlich gesagt würde ich mir aber an deiner Stelle auch ein bisschen Gedanken machen, ob das der richtige Weg ist bei sowas sofort nach deinen gesetzlichen Rechten zu fragen. Klar darf man sich von seinen Ausbildern nicht Alles gefallen lassen, aber es ist doch immer ein zweischneides Schwert. Wenn du wegen einer solchen Lapalie direkt mit dem Gesetzbuch kommst wird sich dein Chef/Ausbilder auch entsprechend überlegen wie er sich dir gegenüber zukünftig verhält...

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