Brachial Geschrieben 23. März 2008 Geschrieben 23. März 2008 Abend, habe ein paar alte Wiso Prüfungen durchgemacht und bin dabei über die Aufgaben zur Berechnung der Sozialversicherung gestolpert. Sowohl in den IHK Lösungen als auch im Netz konnte ich keine Lösungswege zur Berechnung des Arbeitnehmeranteils an der Sozialversicherung finden. Ich hatte angenommen dass die Summe von der Hälfte der Beitragssätze zu einem richtigen Ergebnis führen würden, ist aber bei der Vermutung geblieben Wäre also nett wenn jemand Licht ins Dunkle bringen könnte. Frohe Ostern, Brachial Zitieren
b0bb0r Geschrieben 24. März 2008 Geschrieben 24. März 2008 naja stimmt schon pflege-, kranken-, arbeitslosen- und rentenversicherung jeweils vom Bruttogehalt ausrechnen und dann durch zwei teilen. Zitieren
lupo49 Geschrieben 24. März 2008 Geschrieben 24. März 2008 Sowas ist besser zu erklaeren, wenn man da ein praktisches Beispiel zu hat. Kannst du mal eine entsprechende Aufgabe posten? Zitieren
fu86 Geschrieben 24. März 2008 Geschrieben 24. März 2008 Brutto - Die Hälfte der Versicherungsbeitragssätze Falls es Zusatzversicherungen gibt werden die VOLL abgezogen Zitieren
stefanniehaus Geschrieben 24. März 2008 Geschrieben 24. März 2008 Aber Achtung: Bei den Prozentangaben sind manchmal auch schon die Arbeitnehmeranteile angegeben d.h. schon die halbierten Werte Zitieren
Brachial Geschrieben 24. März 2008 Autor Geschrieben 24. März 2008 Sowas ist besser zu erklaeren, wenn man da ein praktisches Beispiel zu hat. Kannst du mal eine entsprechende Aufgabe posten? In der Personalabteilung der Beischlaf-GmbH wird für die neue Mitarbeiterin Anna G. der Beitrag zur Sozialversicherung berechnet und abgeführt. Ermitteln Sie den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung in € anhand folgender Angaben. Anna G. hat ein Kind und ist alleinerziehend. Sie erhält ein monatliches Bruttogehalt von 3000,00€ Neben dem anteiligen Betrag zur Pflegeversicherung von 25€ gelten folgene Beitragssätze: Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ----------- 6,5% Beitragssatz zur Rentenversicherung ---------------- 19,5 % gesetzlicher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung -- 0,9% Allgemeiner Beitragssatz zur Krankenversicherung ---- 14,3% Als Lösung sollte 657 € rauskommen (Aufgabe war so ähnlich in der Prüfung Winter 06 WiSo dran :mod:). Zitieren
fu86 Geschrieben 25. März 2008 Geschrieben 25. März 2008 Bruttogehalt von 3000,00€ anteiligen Betrag zur Pflegeversicherung von 25€ beduetet das es schon halbiert ist, d.h. das kannst direkt abziehen = 2975 € Die folgenden Beträge rechnest aber von den 3000€ ! ALversicherung ----------- 6,5% = 195 / 2 = 97,5 Rversicherung ---------------- 19,5 % = 585 / 2 = 292,5 Zusatzbeitrag KKV -- 0,9% = 27 (nix / 2 hier) Krankenversicherung ---- 14,3% = 429 / 2 = 214,5 2975-97,5-292,5-27-214,5 = 2343,5 nach Abzug der Beiträge Abgeozgen also 656,5 €uronen Warum die da aufrunden weis ich nicht, normal gilt kaufmännisches Runden. Zitieren
gochtel Geschrieben 31. März 2008 Geschrieben 31. März 2008 ich komm insgesamt auf 651,23€ hab cih rundungsfehler? z.B im ersten bekomm ich 96,6875 ausm Taschenrechner!? wär entt wenn mcih jemand aufklären könnte Zitieren
stefanniehaus Geschrieben 31. März 2008 Geschrieben 31. März 2008 Das sozialversicherungspflichtige Gehalt beträgt 3000 €, du hast fälschlicherweise mit 2975 € gerechnet Zitieren
Brachial Geschrieben 31. März 2008 Autor Geschrieben 31. März 2008 Danke für die Antworten (sorry für's späte Antworten, bin zur Zeit im "Dokustress" ) Auf die 656,50 € bin ich auch gekommen, als Lösung wurde aber 657 € angegeben. Meine Sorge ist dass die Korrektoren mit Schablonen über die WiSo Prüfungen drübergehen und jede Abweichung vom Ergebnis mit 0 Punkten bzw. als falsch werten (korrigiert mich bitte falls ich falsch liege). Zitieren
fu86 Geschrieben 31. März 2008 Geschrieben 31. März 2008 naja die Prüfung ist von Menschen erstellt und wird auch von solchen nachgerechnet. Einer von denen wird schon bemerken wenn 80% der Leute das gleiche raushaben, das aber nicht in der Musterlösung steht. Zitieren
svenwbusch Geschrieben 2. April 2008 Geschrieben 2. April 2008 Die Prüfungen werden nicht von Hand, sonder Automatisiert nachgeschaut meine ich. Deshalb sollst du im Lösungsbogen bei einer Korrektur auch unbedingt UNTER das Kästchen die richtige Lösung schreiben weil es sonst einfach nicht erkannt wird ^^ Zitieren
Adgar Geschrieben 2. April 2008 Geschrieben 2. April 2008 Ein Prüfer sagte mir vor ein paar Tagen, dass sowohl die schriftlichen Prüfungen als auch die Dokumentationen i.d.R. vom jeweiligen Prüfungsausschuss korrigiert werden. Automatische Korrekturen wären wohl auch ziemlich teuer... Zitieren
fu86 Geschrieben 9. April 2008 Geschrieben 9. April 2008 natürlich werden die von Hand nachgeschaut. Wofür gibt es sonst das Lösungsblatt, eine Maschine wäre da nicht genau genug. Zitieren
stefanniehaus Geschrieben 10. April 2008 Geschrieben 10. April 2008 natürlich werden die von Hand nachgeschaut. Wofür gibt es sonst das Lösungsblatt, eine Maschine wäre da nicht genau genug. Völliger Quatsch! Sowohl die Zwieschenprüfungen als auch der Wiso-Teil in der AP werden automatisch korrigiert. Das geschieht auch sehr zuverlässig. In den Ausfüllhinweisen wird auch darauf hingewiesen, dass die Lösungsbögen deutlich lesbar auszufüllen sind und es wird auch genau vorgeschrieben, wie ein Wert zu korrigieren ist. Wer sich an die Regeln nicht hält, hat halt Pech gehabt.. I.d.R. gibt es aber keine Probleme. Zitieren
Angela Geschrieben 10. April 2008 Geschrieben 10. April 2008 Schema der Gehaltsrechnung Gehalt + AG-Anteil VWL + Zulagen (z.B. Nachtzuschlag) = Bruttogehalt - Lohnsteuer - Kirchensteuer - Solidaritätszuschlag - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Arbeitslosenversicherung = Nettogehalt - Überweisungsbetrag VWL = Auszahlungsbetrag Arbeitnehmer über 23 Jahre ohne Kinder zahlen zusätzlich noch 0,25% Beispiel: - aktueller Beitragssatz: 1,7% - Pflegeversicherte mit mindestens einem Kind: Arbeitnehmeranteil = 0,85%, Arbeitgeberanteil = 0,85% - Pflegeversicherte über 23 Jahre ohne Kind: Arbeitnehmeranteil = 1,1%, Arbeitgeberanteil = 0,85% Nach wie vor wird der aktuelle Beitragssatz der Krankenkasse durch 2 geteilt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils eine Hälfte. Arbeitnehmer zahlen jedoch zusätzlich zu dieser Hälfte noch 0,9% mehr Krankenkassenbeitrag. Beispiel: - Beitragssatz der Krankenkasse: 13,6% - Arbeitgeberanteil = 6,8% - Arbeitnehmeranteil = 6,8% + 0,9% = 7,7% Zitieren
Brachial Geschrieben 10. April 2008 Autor Geschrieben 10. April 2008 Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Zitieren
WiesneRobert Geschrieben 12. April 2008 Geschrieben 12. April 2008 Bruttogehalt von 3000,00€ anteiligen Betrag zur Pflegeversicherung von 25€ beduetet das es schon halbiert ist, d.h. das kannst direkt abziehen = 2975 € Die folgenden Beträge rechnest aber von den 3000€ ! ALversicherung ----------- 6,5% = 195 / 2 = 97,5 Rversicherung ---------------- 19,5 % = 585 / 2 = 292,5 Zusatzbeitrag KKV -- 0,9% = 27 (nix / 2 hier) Krankenversicherung ---- 14,3% = 429 / 2 = 214,5 2975-97,5-292,5-27-214,5 = 2343,5 nach Abzug der Beiträge Abgeozgen also 656,5 €uronen Warum die da aufrunden weis ich nicht, normal gilt kaufmännisches Runden. Warum nicht einfach 3000 € Als Berechnungsgrunlage für die Beiträge nehmen: Arbeitnehmeranteil = (6,5% + 19,5 % + 14,3 %) / 2 'Beitrag jeweils zur Hälfte AN / AG + 0,9 % 'Nur AN = 21,05 % 'Porzentsatz AN 3000 € * 21,05% + 25 € = 656,5 € Auf den Euro gerundet ergibt sich 657€, die IHK ist glücklich und ihr seit schnell zum Ergebnis gekommen. Kleiner Tipp: fast jeder Taschenrechner kennt eine Funktion die sich FIX nennt und euch das Runden abnimmt Zitieren
-MAtRiX- Geschrieben 18. April 2008 Geschrieben 18. April 2008 Bin momentan etwas verwirrt. In der Berufsschule hatten wir gelernt das die 0,9% bei der Krankenversicherung die der Arbeitnehmer zahlen folgendermaßen berechnet wird. z.B. Krankenkassenbeitrag = 14% 14% / 2 = 7% (AN), 7%(AG) Laut Sozi Lehrer muss eine Spanne von 0,9% vorhanden sein. Arbeitnehmer: 7,45% Arbeitgeber: 6,55% Hat unser Lehrer Quatsch erzählt? Zitieren
stefanniehaus Geschrieben 19. April 2008 Geschrieben 19. April 2008 Sagen wir mal Jain... Es ist wie folgt: 1.) Es gibt einen Beitragssatz für die Krankenversicherung. Dieser liegt im Bereich von ca. 11,5% - ca. 15%, je nach Krankenkasse. Die Beiträge werden zu 50% vom AN und zu 50% vom AG bezhalt. 2.) Seit ein paar Jahren ist es so, dass kinderlose Arbeitnehmer ab dem 23. Lebensjahr einen zusätzlichen Beitrag von 0,9% an die KK leisten. Dieser Beitrag ist nur vom AN zu leisten. Beispiel: Krankenkassenbeitrag liegt bei 14%: 1.) Kinderlos über 23: AN: 14%/2 + 0,9% = 7,9 % // AG: 14%/2 = 7% 2.) mit Kind oder unter 23: AN: 14%/2 = 7% // AG: 14%/2 = 7% Das mit den 0,9% Unterschied zählt also nur für den Fall von AN ab 23 kinderlos. So ganz hat er nicht unrecht, aber er scheint nur die Hälfte der Wahrheit erzählt zu haben. Ich hoffe es ist etwas deutlicher geworden. Gruß Stefan Zitieren
EddY_Long Geschrieben 21. April 2008 Geschrieben 21. April 2008 Das mit den 0,9% Unterschied zählt also nur für den Fall von AN ab 23 kinderlos. So ganz hat er nicht unrecht, aber er scheint nur die Hälfte der Wahrheit erzählt zu haben. Jetzt bin ich verwirrt^^...ich dachte: 0,9 % Plus ist doch bei Krankenversicherung und gilt IMMER und für jeden. Nur bei der Pflegeversicherung kommen 0,25 % hinzu, wenn mein "allein^^" und ohne Kind ist... Wiki sagt auch: Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen nahezu ausschließlich aus Beiträgen. Diese wurden bisher paritätisch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt. Der zum 1. Juli 2005 eingeführte Zusatzbeitrag (Beitragssatz 2005: 0,9 %) wird von den Arbeitnehmern alleine getragen. Um die Beiträge und somit auch die so genannten Lohnnebenkosten zu begrenzen, sowie um die Versicherten zu motivieren, einen gesunden Lebensstil zu führen, müssen Versicherte Zuzahlungen leisten, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen. Pflegeversicherung: Seit dem 1. Januar 2005: Zusatzbeitrag für kinderlose Jahrgänge ab Vollendung des 23. Lebensjahres, aber nicht vor dem 1. Januar 1940 Geborene.-->0,25 % plus für AN Zitieren
stefanniehaus Geschrieben 21. April 2008 Geschrieben 21. April 2008 Oh ja stimmt.. ich sollte am Wochenende um halb sechs morgens keine Beiträge schreiben Hatte beides verwechselt, sorry! 0,9% fallen für den AN immer an, 0,25% für die kinderlosen. siehe auch Lohnabrechnung â€â€œ Wikipedia Zitieren
EddY_Long Geschrieben 21. April 2008 Geschrieben 21. April 2008 wenn man so eine aufgabe 1 mal vor der prüfung gemacht hat, reichts... Zitieren
Hoshy Geschrieben 24. April 2008 Geschrieben 24. April 2008 euch ist aber schon klar das die bei den abgaben wieder was geändert haben?! Zitieren
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