black_joker Geschrieben 25. März 2008 Teilen Geschrieben 25. März 2008 3. Vorzeitige Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses Besteht die/der Auszubildende vor Ablauf der unter Nr. 1 vereinbarten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Hallo, heißt das im Klartext das, sobald ich von meiner IHK erfahren habe das ich bestanden habe, bin ich nicht mehr an den Ausbildungsvertrag gebunden und könnte zb. gleich am nächsten Tag einen Arbeitsvertrag in einer anderen Firma unterschreiben? Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 25. März 2008 Teilen Geschrieben 25. März 2008 Den Arbeitsvertrag kannst du auch schon vorher unterschreiben. Der Arbeitsbeginn kann aber erst der auf die Prüfung folgende tag sein. Mit der Mitteilung: "Sie haben die Prüfung bestanden" ist dein Ausbildungsverhältnis beendet. Wenn wir so jemanden einstellen schreiben wir als Arbeisbeginn immer rein: "mit bestehen der Prüfung zum ....." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 25. März 2008 Teilen Geschrieben 25. März 2008 Ja, sobald dir gesagt wird das du die Prüfung(en) bestanden hast endet dein Ausbildungsvertrag. Deinem Arbeitgeber sagst du das dann ebenfalls. Wenn er dich am nächsten Tag weiterbeschäftigt hast du automatisch einen unbefristeten Vertrag. Wurde etwas anderes vereinbart gilt natürlich der vereinbarte Vertrag. Du kannst natürlich dann auch direkt zu einem anderen AG wechseln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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