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Abmahnug wegen erscheinen im Urlaub


xdasmichax

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Die Begründung der Abmahnung ist rechtlich ok ... mit dem Erholungsgedanken kommt er bei einem AG m.E. durch.

Das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder?

Befohlene Urlaubsgestaltung sozusagen, lässt du dir von deinem Chef vorschreiben wie du deinen Urlaub zu verbringen hast?

Er hat auf nen Kaffee vorbeigeschaut, gesehen dass ohne ihn der Laden nicht zusammengebrochen ist und kann danach ruhigen Gewissens seinen Urlaub geniessen und sich erholen. Kollege B, der in seinem Urlaub täglich 12 Stunden an seinem Haus gebaut und geackert hat, oder mit Frau, Kind und Schwiegermonster im Wohnwagen 2 Wochen in Italien unterwegs war kommt aber natürlich wesentlich erholter aus dem Urlaub zurück ... :rolleyes:

@xdasmicha:

Ich würde auf jeden Fall nochmal mit dem Chef reden, denn für mich sieht das stark nach einem Missverständnis aus. Er denkt warscheinlich wirklich dass du zum Arbeiten da warst. Sollte ihm der Sachverhalt allerdings durchaus bekannt sein dann weisst du wenigstens definitiv woran du bist.

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Hi,

Das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder?

Befohlene Urlaubsgestaltung sozusagen, lässt du dir von deinem Chef vorschreiben wie du deinen Urlaub zu verbringen hast?

dass die Abmahnung unsinnig und destruktiv ist, brauche ich nicht nochmal zu wiederholen, aber dass man sich im Urlaub erholen soll, steht auch außer Frage. Wie ich meinen Urlaub verbringe, kann mir keiner vorschreiben, aber was ich nicht tun darf, sollte auch klar sein. Z.B. wäre eine Nebentätigkeit während des Urlaubs auch ein Abmahnungsgrund.

Auf einen Rechtsstreit würde ich es daher auch nicht ankommen lassen, weil man da durchaus unterliegen kann, was charmanta wohl auch gemeint hat. Und dann hat man richtig Probleme. Ich würde auch mit meinem Ausbilder bzw. Chef darüber reden.

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das hat doch nicht unbedingt was mit Erholung zu tun.

Natürlich dient der Urlaub zur Erholung. Aber was hat das mit der Arbeitsstätte zu tun! Es könnte doch genauso gut sein, das er noch was in der Arbeit liegengelassen hat, was er für den Urlaub braucht.

Die Abmahnung ist schon sehr an den Haaren herbeigezogen.

Wenn er jetzt Verkäufer bei Edeka wäre, dürfte er nimmer in seiner Filiale einkaufen oder was.

Sicherlich habt ihr beide nicht unrecht, aber in diesem Fall ist das doch ein wenig lächerlich :)

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Ihnen war bekannt, das Sie in der Zeit vom...bis...einen Teil Ihres Urlaubsanspruches nehmen.

[...]

Dies befolgen Sie jedoch nicht und waren wärend meiner Abwesenheit in der KW 12/2008 hier in der Firma.

Wir weisen darauf hin, dass Sie bei einem weiteren Verstoß gegen Anweisungen mit Arbeitsrechtlichen Schritten rechnen müssen.

Das klingt so, als wäre der Urlaub angewiesen worden und die Anwesenheit somit ein Verstoß gegen eine direkte Anweisung gewesen.
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Hallo,

was ist nun wiederrum eine gültige Anweisung, man hört oft von Kollegen oder Vorgesetzten: "Erholen sie sich gut." oder "Genießen sie den Urlaub" ist soetwas hier eventuell als eine "Anweisung" gemeint gewesen? Hat dein Vorgesetzter soetwas zu dir gesagt, wäre zwar barnal sich da eine "Anweisung" raus zu denken, aber im Endeffekt wäre es möglich ;)

mfg

Christian, 19, K.

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Also für mich gibt es bei der Sache ansich nur 3 Möglichkeiten.

1. ) Dein Chef glaubt du warst da um zu arbeiten und das ganze ist ein Riesenmissverständnis. In dem Fall am besten direkt mal klarstellen und ich denke er nimmt die Abmahnung zurück.

Möglichkeit 2 Er hat nur einen Grund gesucht dich abzumahnen um dich eventuell einfacher loszuwerden. Dann hast du natürlich schlechte Karten aber solltest sowieso schauen das du da so schnell wie möglich wegkommst.

3.) Vielleicht hats du ja auch nur mal deine Emails abgerufen und dein Chef hat eine Lesebestätigung erhalten. In dem Fall hast du ja tatsächlich gearbeitet auch wenn du es in dem Moment nicht wirklich so aufgefasst hast. Auch hier würde ich zum Gespräch raten.

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Sorry, aber es kann mir niemand anweisen, was ich in meinem Urlaub zu tun oder zu lassen habe. Dafür ist es Urlaub, also zur freien Verfügung.

Sprüche wie "Erholen sie sich gut" sind allenfalls Wünsche und keine Anweisungen (siehe "Guten Morgen" oder "Guten Appetit").

Entweder sein Chef denkt wirklich dass er zum Arbeiten da war und das ganze ist ein Missverständnis, oder da sucht jemand krampfhaft nach einem Grund um ihm ans Bein zu pinkeln ...

Und die Ausrede mit dem Versicherungsschutz zieht auch nicht, da er bei einem privaten Besuch über seine Krankenversicherung abgesichert ist, sofern er im Betrieb nicht gegen die Sicherheitsrichtlinien verstossen hat.

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Als ich das hier durchgelesen habe, dachte ich erst, es wäre ein Aprilscherz. Ist ja aber wohl keiner.

Also ich kann die Abmahnung auch nicht nachvollziehen. Wenn es sich wirklich nur um eine halbe Stunde zum Kaffeetrinken gehandelt hat... Und dann auch noch eine Abmahnung. Wieso nicht einfach nur eine Ermahnung?

Bei meiner jetzigen und meiner vorherigen Firma gehörte es zum guten Ton, auch mal nach Dienstschluss oder auch im Urlaub telefonisch erreichbar zu sein. Da wurde man beschmunzelt wenn man das Handy konsequent ausgeschaltet gelassen hat um wirklich sich mal zu erholen. Ich erinnere mich noch an einen Spanienurlaub in dem ich per Hotel-Telefon kurz Unterstützung geleistet habe. Wie schon gesagt, es gehörte zum guten Ton und ich wäre nieee auf die Idee gekommen, dass ich für ein Erscheinen in der Firma im Urlaub meinen Job aufs Spiel setzen könnte.

Kurzum, ich bin kein Rechtsverdreher, der sagen könnte, ob die Abmahnung rechtlich gerechtfertig ist, menschlich, bzw. kollegial ist sie m.E. nach nicht!

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Ich bin zwar kein Jursit, aber betrachtet man die Lage mal sachlich, ist die Abmahnung ist mMn hinfällig.

Zu einem hätte es vorab eine Anweisung oä geben müssen, in der du hingewiesen wirst, dass du in deinem Urlaub nicht in deinem Betrieb zu erscheinen hast (möglicherweise sogar im Vetrag).

Weiter kann dein Arbeitgeber dir sicher nicht vorschreiben wo du dich aufhälst (Sonderfälle mal aussen vor). Du sagst ja selber, dass du nicht zum arbeiten dort warst. In dem Falle müsste man dir schon ein Verbot für das Betreten des Betriebsgeländes ausprechen müssen (siehe 1. Punkt).

Und zu guter Letzt, erwähnt hier jemand, dass du Minderjährig bist?! Sollte das stimmen, so muss die Abmahnung an deine gesetzlichen Vertretrer zugehen, damit diese Rechtkräftig ist.

Hoffe ich konnte etwas weiter helfen...

Gruss

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ZB hier...

Ansonsten mal Google mit enstprechenden Begriffen bemühen. Da findest man jede Menge.

Aber mal ganz ehrlich. Das ist auch nur ein logischer Schritt. Bei der Vertragsunterzeichnung muss der gesetzliche Vertreter mit Unterzeichnen, bei einer Kündigung muss er diese auch eingesehen haben, usw. Bei der Abmahnung ist es das Selbe Spiel...

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Guckst du hier

Innerhalb deiner Ausbildung bist du natürlich voll geschaftfähig. Du kannst zB, Geschäften mit Kunden abschliessen, sofern dich dein Betrieb dafür vorgesehen hat. Nehmen wir als Beispiel mal einen kaufmännischen Beruf. Hier ist es das tägliche Brot sich mit Lieferanten und Dienstleister auseinanderzusetzen, um zB Material zu ordern. Geht man nun strikt nach dem BGB, dann wäre ein Jugenlicher in seiner Geschäftsfähigkeit nur beschränkt. Eigentlich dürfte er diese Art der Geschäfte also nicht abschliessen.

So würde ich es interpretieren. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren...

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Die ganze Geschichte kann und wird nicht aus heiterem Himmel kommen, sondern eine entsprechende Historie haben. Was da auch immer an Aktionen/Differenzen/etc. zwischen Deinem Ausbilder (Chef?) und Dir abgelaufen sein mag...

Sehen wir das mal neutral - rechtlich korrekt oder nicht, dass ist ein Schuss vor den Bug. Woher kommt der? Hat er nen Grund oder mag er "nur" Deine Nase nicht?

Das Klima ist jetzt auf jeden Fall versaut (ist ja klasse: das Forum verhindert automatisch, das man ********en schreibt :)). - Meine Empfehlung ist, sowas direkt anzusprechen. Im besten Fall kannst Du so die Sache klären (und in der Zukunft ähnliche Dinge vermeiden).

Dies erfordert aber von Dir (und Deinem Gegenüber) Einiges an sozialer Kompetenz...

Gruß

Peter

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was gibt es für komische firmen. also so langsam ist mir das alles auch zu oll in der it / freien markwirtschafts. :-) also, als ich noch im handwerk war, war es keine seltenheit, dass man auch mal im urlaub in der firma erschienen ist, weil man selbst noch etwas benötigt hat oder wie auch immer. da hat der chef nie etwas gesagt geschweige denn, das wort abmahnung in den mund genommen.

da scheinen sich manche wichtiger zu nehmen, als sie sind?!

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