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Projektdoku und Bilder


BigChris

Empfohlene Beiträge

hallo leute,

hab mal ne frag und zwar mache ich eine migration einer db aus as400 in ein erp2 system... jetzt habe ich dafür auch ein kudnenhandbuch gemacht und für jeden schritt nen screenshot mit erklärung...

schreibe ich jetzt in die doku nur den reinen text oder soll ich alle screenshots einbindne (wär ja ziemlich) viel oder etwa nur die "hauptbilder" zb anlegen des users, erstellen der abfrage, export mit clientaccess und ein bild vom import...

weis da nicht weiter...

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Das ist doch nun ganz einfach. Versetze dich in die Lage eines Benutzers, der Dein Programm bedienen soll. Was glaubst Du, müsste er alles wissen und gezeigt bekommen? Erinnere Dich an Anleitungen, die Dich persönlich abgeschreckt haben! Lieber ein wenig ausführlicher als das System schrotten lassen.

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das ist mir schon klar, im prinzip müsste ich ich alle screens direkt in die doku einbinden um nicht jede eingabe mit text umschreiben zu müssen aber das würde den rahmen von 10 seiten weitaus srpängen... da dies nicht geht frage ich ja was besser wäre... alle bilder in den anhagng oder wichtige "hauptscreen" rein damit ich wenigstens ein paar bilder in die doku direkt eingebunden habe...

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Habt Ihr bei Eurer IHK eine Begrenzung der Kundendoku? Grundsätzlich sind Anhänge, System- und Kundendokus frei von Begrenzungen. Ich kann mich an einer Kundendoku von 243 Seiten erinneren.

Dann hast Du natürlich ein paar Probleme. Denn wie kann die zuständige IHK den Komplexitätsgrad eines Systems im Vorfeld beurteilen?

In diesem Fall, reinen Text und Bilder nur da, wo es wirklich notwendig ist.

Sowas blödes, tzz :upps

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bei der IHK Dresden heist es:

Der prozessorientierte Projektbericht darf einen Umfang von maximal 10 DIN A 4-Seiten nicht überschreiten

und – soweit erforderlich – durch Anlagen (maximal 30 Seiten) mit praxisbezogenen Dokumente

und Unterlagen ergänzt werden. Die Kundendokumentation ist zwingend erforderlich und besteht

aus maximal 7 Seiten.

und

Die angehängten Dokumente und Unterlagen sind auf das notwendige Minimum zu beschränken.

Aber der erlaubte Umfang der Ausführungen ist selbst innerhalb von Sachsen bei den verschiedenen IHKs unterschiedlich.

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  • 4 Wochen später...

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