Kai Geschrieben 21. Juni 2000 Geschrieben 21. Juni 2000 Hi Jungs... Bei uns stellt sich grad die Frage, wie die einzelnen Bedingungen sind, wenn wir von der Berufsschule wieder zurückkommen müssen. Wir haben jede gerade Kalenderwoche von Dienstag bis Freitag jeweils 6 Unterrichtsstunden. Das ganze geht von 8:15 bis 13:15... Wie sehen da de Bestimmungen aus? Wo finde ich genaue Vorgaben/ Gesetze/ Bestimmungen??? Thanx Zitieren
Idun Geschrieben 21. Juni 2000 Geschrieben 21. Juni 2000 Hey, Kai, wenn ich als Mädel auch antworten darf.... Mir ist Deine Frage nicht so ganz klar, geht es darum, ob Du nach der Schule wieder in Betrieb gehen mußt? Gruss Idun Zitieren
RoterHorst Geschrieben 21. Juni 2000 Geschrieben 21. Juni 2000 Hallo Kai, die Gesetzeslage sieht folgendermassen aus: Minderjährige Auszubildende müssen bei Blockunterricht der in der Woche mindestens 25 Stunden beträgt nach der Schule nicht mehr in den Betrieb. Wird kein Blockunterricht erteilt, so muß ein Minderjähriger nach mindestens fünf Schulstunden auch nicht mehr in den Betrieb. Für Volljährige gilt leider, dass die normale Wochenarbeitszeit von Seiten des Arbeitgebers verlangt werden kann... Quelle: z.B.: http://www.gesetze-aktuell.de/Gesetzestexte/jarbschg.htm In diesem Sinne, Greetz, Horscht [Dieser Beitrag wurde von RoterHorst am 21. Juni 2000 editiert.] Zitieren
Kai Geschrieben 22. Juni 2000 Autor Geschrieben 22. Juni 2000 Danke für die Adresse... Wir Azubi sind zwar älter als 18, allerdings hab ich da trotzdem einige Informationen gefunden... danke schön Es ist doch gut zu wissen, das man als FI nicht allein gelassen ist... Zitieren
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