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Arbeit - Bescheid zur Musterung...


mistro

Empfohlene Beiträge

Hi,

hier mal ein aktueller Artikel:

"Ekliges Deo wirkt immer" - einestages

Auszug:

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Doch auch die deutsche Öffentlichkeit konnte in den Siebzigern nicht viel mit der um sich greifenden Verweigerungshaltung vieler junger Männer anfangen: Wer Nein zum Bund sagte, wurde wahlweise als Anarchist, Utopist oder Kommunist, als Hippie, Gammler oder Vaterlandsverräter beschimpft. Der CDU-Bundestagsabgeordnete J. Hermann Siemer sprach gar von "Wühlmäusen, die wir kappen müssen."

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Das waren "nur" Verweigerer, die einen Ersatzdienst leisten wollten, anstatt zum Bund zu gehen. Ich frage mich, als was man die Leute damals bezeichnet hätte, die nicht mal den Ersatzdienst leisten wollten.

Naja, Zeiten ändern sich - das Urteil, ob in dem Fall zum positiven oder negativen, überlass ich jedem selber.

ciao,

vic

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Hey Community,

ich hab nun auch ein Schreiben bekommen, dass ich doch zur Musterung erscheinen möchte. Nachdem die mir vor knapp 4 Jahren schonmal anschrieben, aber ich dort noch in der Schule war (gerade 11. Klasse begonnen), hab ich eine Schulbescheinigung hingeschickt und hatte nicht mehr gehört.

Nun hab ich danach sofort das Praktikum für meine Fachhochschulreife gemacht und seit Februar 07 bin ich in der Ausbildung. Muss ich diesmal zur Musterung oder kann man das verschieben indem ich das Schreiben hinschicke, wo die Firma bestätigt, dass ich mitten in der Ausbildung bin ?! Hab das zwar aufmerksam gelesen, allerdings war das zu viel (inklusive Links)...

Wird die Musterung damit aufgehoben oder muss ich hin? Will eh nicht zum Bund, sondern will Zivi machen....

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Es kommt halt drauf an.

Geh doch zu deinem KWEA, quasi zur Musterung, dann checkst du erstmal wie der ist. Ich konnt damals recht normal mit dem reden und meißtens aktzepieren die auch deine Meinung, wenn du da ganz freundlich umher läufst.

Du machst erstmal alle deine Tests, danach gehts zu dem Berater.

Dem steckste dann deine Situation und z.Zt (ohne Quelle, reine Behauptung) kommen die dem nach. Die haben sag ich mal 100 Leute und nur 50 Stellen. Das geht also seinen Gang. Guck halt mal..

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Hey Community,

ich hab nun auch ein Schreiben bekommen, dass ich doch zur Musterung erscheinen möchte. Nachdem die mir vor knapp 4 Jahren schonmal anschrieben, aber ich dort noch in der Schule war (gerade 11. Klasse begonnen), hab ich eine Schulbescheinigung hingeschickt und hatte nicht mehr gehört.

Nun hab ich danach sofort das Praktikum für meine Fachhochschulreife gemacht und seit Februar 07 bin ich in der Ausbildung. Muss ich diesmal zur Musterung oder kann man das verschieben indem ich das Schreiben hinschicke, wo die Firma bestätigt, dass ich mitten in der Ausbildung bin ?! Hab das zwar aufmerksam gelesen, allerdings war das zu viel (inklusive Links)...

Wird die Musterung damit aufgehoben oder muss ich hin? Will eh nicht zum Bund, sondern will Zivi machen....

Auf dem Schreiben ist ne Rufnummer des Sachbearbeiters. Ruf dort an und sage denen was Sache ist. Dann werden die nen Nachweis wollen (den du übrigens von dir aus selbstständig hättest vorlegen müssen!) und die Ladung zu 99% wieder aufheben, da die Musterung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn macht, weil du frühstens erst in 2 Jahren eingezogen werden könntest und diese 2 Jahre genau der Zeitraum wären, nach denen man eine erneute Musterung beantragen könnte.

Wie alt bist du bzw. wirst du nach der Ausbildung sein?

Wenn du nach der Ausbildung schon fast an den 23 Jahren knapperst, solltest du dich vielleicht schon jetzt Mustern lassen, dann erst verraten, dass du frühestens in 2 Jahren zur Verfügung stündest und wenn es dann soweit ist und die sich nach der Ausbildung wieder bei dir melden, könntest du auf ne Nachmusterung bestehen, um der Einberufung zu entgehen und um nochmals ein paar Wochen/Monate Zeit zu schinden, um dann vielleicht schon 23 Jahre alt zu sein ... dann wäre die Sache für dich komplett durch!

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Mach Ersatzdienst, da kannst du wenigstens noch normal arbeiten gehen ;)

Zu deiner Frage: Ja, du musst zur Musterung. Nimm aber deinen Ausbildungsvertrag mit. In den Vorgesprächen wirst du gefragt, was du gerade machst und da gibtst du das Ausbildungsverhältnis an. Die Kopieren sich dann deinen Vertrag und stellen dich bis zum voraussichtlichen Ende deiner Ausbildung vom Wehrdienst frei. Das bedeutet, dass du in dieser Zeit nicht zum Grundwehrdienst (oder Zivildienst) herangezogen werden kannst. Danach allerdings schon. Daher ist es ratsam, schon während der Ausbildung die entsprechenden Weichen zum Ersatzdienst zu stellen...

Viel Spaß beim "Festellen der militärischen Tauglichkeit" :D

HTH

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Zu mir:

Alter: 21 Jahre

Ausbildungsjahr: 2 Lehrjahr (hat im Februar begonnen)

Ausbildungsvertragsdauer: 31.03.2010

Abschluss bisher: Fachhochschulreife

Alter bei Beendung der Ausbildung: 22 Jahr (fast 23... hab im März Geburtstag)

Zum Ersatzdienst: Ich war 1,5 Jahre in einer Jugendfeuerwehr und fand das so langweilig, dass sowas in der Richtung nicht in Frage kommt. Gegen Zivi hab ich nicht und werd ich auch machen, wenn man das will :-)

Ich rufe da morgen einfach Mal an und frag nach wie es aussieht ?! Trotzdem Dankeschön.

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Die Heranziehung zum Grundwehrdienst ist bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres möglich. Wehrpflichtige, die u.a. wegen einer Zurückstellung vom Wehrdienst nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres einberufen werden konnten (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres herangezogen werden. Wehrpflichtige, die ihre Mitwirkung als ehrenamtliche Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz vorzeitig eingestellt haben und vor Vollendung des 23. Lebensjahres nicht einberufen werden konnten, können bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres herangezogen werden. Wehrpflichtige, die wegen ihrer beruflichen Ausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden (zurzeit nur Ärzte und Apotheker), bleiben bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres einberufbar.

Durch die Zurückstellung bist du bis zu deinem 25. Jahr "ziehbar". Inwieweit dein ehrenamtlicher und nicht vollendeter Dienst bei der Jugendfeuerwehr gewichtet wird, kann ich allerdings nicht sagen. Wenn du pech hast, gilt für dich die Regelung mit den 30. Lebensjahr. Aber ruf mal an...

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Zum Ersatzdienst: Ich war 1,5 Jahre in einer Jugendfeuerwehr und fand das so langweilig, dass sowas in der Richtung nicht in Frage kommt. Gegen Zivi hab ich nicht und werd ich auch machen, wenn man das will :-)

Ich rufe da morgen einfach Mal an und frag nach wie es aussieht ?! Trotzdem Dankeschön.

Das Problem hat einer aus meiner Berufsschulklasse. Für die Zeit des Ersatzdienses zählt nur das, was du nach deiner Musterung gemacht hast. Sprich du kannst schon seit deinem 13. Lebensjahr in der Feuerwehr sein, dieses wird aber nicht angerechnet.

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Durch die Zurückstellung bist du bis zu deinem 25. Jahr "ziehbar". Inwieweit dein ehrenamtlicher und nicht vollendeter Dienst bei der Jugendfeuerwehr gewichtet wird, kann ich allerdings nicht sagen. Wenn du pech hast, gilt für dich die Regelung mit den 30. Lebensjahr. Aber ruf mal an...

Das stimmt, jedoch wurde er bisher noch nie zurückgestellt! ;)

Eine Zurückstellung liegt vor, wenn der Wehrpflichte eingezogen werden sollte/könnte, dieses aus besonderen Gründen jedoch nicht möglich ist und dieses beantragt wurde! Da hier aber nichtmal ein gültiges Musterungsergebnis vorliegt, betrifft ihn die ganze Geschichte mit 25. Jahren überhaupt garnicht.

Die 3 Jahre 'Schutz' durch die Aufnahme einer Erstausbildung ist _keine_ Zurückstellung.

@Threadersteller

fast 23 wenn du mit der Ausbildung fertig bist?! Herzlichen Glückwunsch, du bist so gut wie raus aus der ganzen Geschichte ... wenn du unbedingt Zivi machen willst, dann solltest du aber selber aktiv werden, da dir diese Möglichkeit wegen deines Alters auch versperrt bleiben würde. Ansonsten musst du mal gucken wie das mit nem Freiwilligen Sozialen/Ökologischen/Kulturellen-Jahr aussieht.

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Das stimmt, jedoch wurde er bisher noch nie zurückgestellt! ;)

Die Rückstellung passiert automatisch, sobald er bei der Musterung im Vorgespräch angibt, in einem Ausbildungsverhältnis zu sein.

Eine Zurückstellung liegt vor, wenn der Wehrpflichte eingezogen werden sollte/könnte, dieses aus besonderen Gründen jedoch nicht möglich ist und dieses beantragt wurde! Da hier aber nichtmal ein gültiges Musterungsergebnis vorliegt, betrifft ihn die ganze Geschichte mit 25. Jahren überhaupt garnicht.

Doch, da die Rückstellung durch die erste Musterung, an die er teilnehmen muss, beantragt wird.

Die 3 Jahre 'Schutz' durch die Aufnahme einer Erstausbildung ist _keine_ Zurückstellung.

Es ist eine Zurückstellung. Guckst du § 12 WPflG, Absatz 4 Punkt 3. Und wenn ich mal aus meiner eigenen Rückstellung zitieren darf:

Beim Kreiswehrersatzam Kaiserslautern spricht vor der Wehrpflichtige

Name, Vorname: Nickel, Karl

[...]

und erklärt folgendes:

Ich bitte um Zurückstellung vom Wehrdienst bis zum 31.08.2008.

Begründung: Zur Zeit befinde ich mich in einer Berufsausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung bei der Firma XYZ in XYZ. Meine Ausbildung endet am 31.08.2008. Den Berufsausbildungsvertrag habe ich vorgelegt. [...]

Aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und ausgehändigt am: 14.08.2007

@Threadersteller

fast 23 wenn du mit der Ausbildung fertig bist?! Herzlichen Glückwunsch, du bist so gut wie raus aus der ganzen Geschichte ...

Das ist Quatsch. Nach der Ausbildung tanzt die Bundeswehr an. Die Grenze mit dem 23. Lebensjahr gilt nur, wer bis dahin noch nicht gemustert wurde. Er muss nun IMHO definitv zur Musterung bzw. zumindest zum Vorsprechen. Dadurch zieht dann die Grenze ab 25 Jahren...

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Das ist Quatsch. Nach der Ausbildung tanzt die Bundeswehr an. Die Grenze mit dem 23. Lebensjahr gilt nur, wer bis dahin noch nicht gemustert wurde. Er muss nun IMHO definitv zur Musterung bzw. zumindest zum Vorsprechen. Dadurch zieht dann die Grenze ab 25 Jahren...

Lies dir bitte nochmal §5 und §12 des Wehrpflichtgesetzes durch, denn das ist so nicht korrekt.

Die Altersgrenzen oder Zurückstellungen haben mit der Musterung direkt nichts zu tun.

Natürlich muss er zur Musterung, früher oder später, das hat jedoch nichts mit den 25 Jahren zu tun.

Ich selbst war nach meiner Ausbildung 22 Jahre alt, und wurde schon 2 mal! tauglich gemustert. Jetzt bin ich jedoch 23 und es ist vorbei, das KWEA hat den Termin verschlafen...

Die Ausbildung, auch die Erstausbildung ist jedoch eine Zurückstellung, da hast du recht. Wäre ich bis über mein 23. Lebensjahr hinaus zurückgestellt gewesen, dann wäre ich jetzt immernoch einberufbar.

Wer jedoch schon einberufen wurde, dem helfen auch Altersgrenzen nichts mehr. Meist bekommt man jedoch vorher eine "Ankündigung zur baldigen Einberufung", so dass man noch reagieren kann, und dann ggf. die Kriegsdienstverweigerung angehen kann.

Die Grenze mit dem 23. Lebensjahr gilt nur, wer bis dahin noch nicht einberufen wurde.

So wäre dein Satz korrekt!

@MaddinW87

Solltest du am Ende der Ausbildung noch 22 Jahre alt sein, könntest du wirklich Glück haben. Jedoch schreibst du dein Ausbildungsvertrag geht bis zum 31.03.2010... und du hast im März Geburtstag. Die Zurückstellung orientiert sich am Ausbildungsvertrag... hört sich für mich also an, als wenn du über dein 23. Lebensjahr hinaus zurückgestellt wirst. Somit wärst du dann bis zum 25. Lebensjahr einberufbar.

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  • 10 Monate später...

nabend,

wollte auch ma meine geschichte hier niederschreiben und zu hoffen ob mir jmd vill helfen könnte durch gute vor/ratschläge etc..

also:

erstma zu meinen eckdaten:

24jahre alt(am 7.7. 25jahre alt)

damals als t2 gemustert und annerkanter kdv(ich weiß war ein fehler)

doch letztes jahr (24.3.08) hab ich mir eine schwerwiegende verletzung zugezogen(schultereckgelenkssprengung tossy 3)wurde deshalb zwei mal operiert!!! mein zuletzt behandeltener arzt hat mir ein artest ausgeschrieben wo drin stand, dass die volle kraft und bewegungfreiheit erst nach einem jahr nach medizinischen eingriff voll garantiert wird.Letzter medizinischer eingriff 17.7.08.

ab zur nachmusterung...

trotz allem wurde ich tauglich gemustert:uli, mit folgenden beeinträchtigungen:

weder schwer heben,ziehen,drücken und keine überkopfarbeit!!!

so nun noch kurz meine lebengeschichte warum eine einziehung zum zividienst ein herber rückschlag in meinen lebensabschnitt wär:

wurde nach der ausbildung im meinem unternehmen für ein jahr übernommen mit garantie bei einer ausmusterung auf ein unbefristetes arbeitsverhältniss!!!

naja der niederschmettender brief mit der tauglichkeitsbescheind kam dann ende januar 09.paradoxerweise arbeite ich sogar in einer gGmbH wo ich menschen mit behinderungen helfe. zwar nicht am menschen, sondern in finanzielle hinsicht!!!

seitdem suche ich foren und frage bekannte und freunde was ich jetzt noch machen kann...

leider konnte mir keienr helfen!!!

dieser thread is sehr aktuell und wir auch rege benutzt und hoffe vill hier dann noch hilfe zu finden, wie ich das noch schaffen kann nicht gezogen zu werden!!!

eine sache habe ich noch gelesen, weiß aba nicht ob die gesetzlich stimmt.

das sich das zividienstamt mind. 4 woche vorher bei mir melden muss bevor sie mich ziehen!!! stimmt das???

wenn ja wäre die deadline am 7.6.09??!!??

ein danke schonmal im voraus auf eure antworten

mfg

dennisd

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Also wer tauglich (1 oder 2) gemustert wird ist prinzipiell bis zum 23Lebensjahr einziehbar!

Ausnahmen gibt es wenn die Person gemustert wurde und ein Einberufungsbescheid vorliegt, welcher aus trifftigen Gründen nicht eingehalten werden kann. (Ausbildung, Krankheit, Auslandsaufenthalt, Studium etc...) Da hier eine Zurückstellung vorliegt ist eine Einberufung bis zum 25Lj möglich!

Sollte die Person bei der Musterung T4 (Tauglichkeitsstufe 4) erlangen ist diese ebenfalls bis zum 25Lebensjahr einziehbar, da hier eine temporäre Zurückstellung vorliegt. Nach Ablauf der Frist wird die Person allerdings erneut gemustert. Ein Einberufungsbescheid kann jedoch erst erfolgen, sofern diese Person bis zum 25Lebensjahr T1 oder T2 gemustert wurde!

Die Tauglichkeitsstufe T3 gibt es seit Oktober 2004 nicht mehr! Wer T3 gemustert wurde erhält automatsich die Tauglichkeitsgrad 5 und ist somit ausgemustert.

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