unite Geschrieben 25. Juni 2001 Teilen Geschrieben 25. Juni 2001 kennt jemand die Richlinien in Bezug auf die Geburt eines Kindes, wieviel Urlaub wird (dem Vater) in dem Fall gesetztesmässig gewährt (mindestens)? PS. sind es 1 oder 3 Tage? Wo stehen die Infos dazu? Danke im voraus. Gruss, Andre CRYSTAL BEACH Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
promillo Geschrieben 25. Juni 2001 Teilen Geschrieben 25. Juni 2001 Hi Fasi, Mir ist kein Gesetz bekannt, welches das regelt. Imho ist das Gegenstand von Betriebsvereinbarungen. Beim BAG ist anscheined etwas am Laufen: http://www.oetv-berlin.de/Diskussion/messages/2188.html Gruss, Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
unite Geschrieben 26. Juni 2001 Autor Teilen Geschrieben 26. Juni 2001 alles klar, Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
peterb Geschrieben 28. Juni 2001 Teilen Geschrieben 28. Juni 2001 ... laut BAT §52 (Arbeitsbefreiung) Absatz 2 Der Angestellte .... unter Fortzahlung der Vergütung (§26) von der Arbeit freigestellt: e) bei der Niederkunft der mit dem Angestellten in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehefrau 1 (einen) Werktag. ... waren früher mal zwei Tage.... peterb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
unite Geschrieben 28. Juni 2001 Autor Teilen Geschrieben 28. Juni 2001 SUPER, das ist alles was ich wissen wollte.. Danke!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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