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Lösungen ZP 2008 (ITSK)


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Hallo, ich dachte eigentlich dass man sowas wie eine angestrichene Klassenarbeit zurückkriegt, damit man sehen kann was man falsch hatte und was nicht, in meinen Betrieb wurde aber nur der Bogen mit der Prozentzahl geschickt. Kann man da was machen, denn mich würde brennend interessieren was alles falsch war und was richtig!

Weiß da jemand was?

LG ;) danke

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Hallo, ich dachte eigentlich dass man sowas wie eine angestrichene Klassenarbeit zurückkriegt, damit man sehen kann was man falsch hatte und was nicht, in meinen Betrieb wurde aber nur der Bogen mit der Prozentzahl geschickt. Kann man da was machen, denn mich würde brennend interessieren was alles falsch war und was richtig!

Weiß da jemand was?

LG ;) danke

Ich glaub du kannst die Einsicht einklagen - vorausgesetzt es besteht ein begründeter Verdacht, dass dein Ergebnis falsch ausgewertet wurde (egal ob absichtlich oder aus Versehen) - doch soweit ich gehört habe, gibt die IHK die bewerteten Prüfungen nur in den allerseltensten Fällen raus - beispielsweise vor Gericht. Aber um dir einen Tipp zu geben: Vergiss es ;-) und find dich mit dem Ergebnis ab.

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Hä, ich dachte da wär nix dabei.. damit man halt abchecken kann was richtig war und was nicht ^^:eek

Falsch gedacht :D ! Vielleicht hats hier schonmal jemand aus dem Forum versucht und hat Lust sich dazu zu äußern ? Würde mich nämlich auch mal interessieren wie aufwendig das ist die eigenen Ergebnisse zu Gesicht zu bekommen - allerdings eher im Hinblick auf die Abschlussprüfung.

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Kannst ja mal versuchen bei der IHK danach zufragen vielleicht kannst du dann ja dahin gehen und es dir vor den Augen eines IHK Mitarbeiters anschauen aber sonst nicht. Wäre ein versuch wert. Eigentlich ist das ja nur wichtig wenn mann ziemlich schlecht war oder durchgefallen ist was in der zwischenprüfung ja nicht geht.

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Naja, es war aber immerhin eine der schlechten ZP überhaupt wenn nicht sogar die schlechteste.

Durchschnitt BRD (soweit ich das vom Lehrer erzählt bekommen habe) 67%.

Ist nicht gerade viel ;).

Wobei meine Mitschüler (Kreis Aachen) alle noch keine Ergebnisse bekommen haben, zumindest nicht an der Arbeitgeber

Ich fand Sie aber auch im Gegensatz zu den vorherigen ZP's (ohne Üben 80%) wesentlich schwerer... von den 80% bin ich immerhin sehr weit entfernt xD

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Ich glaub du kannst die Einsicht einklagen -

Holla. Vorher könnte man um Einsichtnahme bitten. I.d.R. klappt das auch.

Und, wogegen willst Du denn klagen, wenn Du nicht einmal etwas Ablehnendes hast? Gegen ein "vielleicht"? :D

Durchschnitt BRD (soweit ich das vom Lehrer erzählt bekommen habe) 67%.

Wobei meine Mitschüler (Kreis Aachen) alle noch keine Ergebnisse bekommen haben, ...

Na, das ist ja auch eine putzige Logik. :rolleyes:

bimei

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Holla. Vorher könnte man um Einsichtnahme bitten. I.d.R. klappt das auch.

Sorry - mir war nur der radikale Weg bekannt :D - mittlerweile hab ich gelesen, dass man auch ersteinmal um Einsicht bitten kann - klagen sollte dann natürlich eher gegen Ende stattfinden und natürlich auch nur wenn man einen Grund hat - bei der ZP seh ich das noch recht locker - bei der AP würd ichs im Zweifelsfall (wenn mein Ergebnis mir wirklich absurd falsch erscheint) drauf ankommen lassen - schließlich rennt man den Rest seines Lebens mit dem Zeugnis rum - vorausgesetzt man schiebt nicht ein Studium hinterher :) .

Gruß,

AbdSabour

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