Enno Geschrieben 16. April 2008 Teilen Geschrieben 16. April 2008 Hi zusammen, ich bin grad dabei einen "Ausgabeschein" zu entwerfen. Bei uns wurden sämtliche It Dinge einfach so an die Mitarbeiter weitergegeben. Ohne das das irgendwie Dokumentiert wurde das der User diese auch erhalten hat. Es geht mir hierbei eigentlich nur um mobile Dinge, Laptop, Handy etc. Hat jemand von euch dazu nen Formular, oder hat wenigstens ne Idee was da alles drauf sollte? Danke schonmal Gruß Enno Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TDM Geschrieben 16. April 2008 Teilen Geschrieben 16. April 2008 Quasi eine Art Inventurzettel? Einfach die Person drauf schreiben (Name, Vorname, Zimmer, Tel etc), das Gerät (Typ, Modell, Seriennummer) und gegenzeichnen lassen, wenn erhalten. Oder hab ich das jetzt falsch verstanden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 16. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 16. April 2008 im Grunde genau so. Nur wollt ich vielleicht auch son Text mit dazuhaben, der User ist darin unterwiesen das er das Zeug nur pfleglich zu behandeln hat, das er Defekte sofort melden muss und vorallem das er das Zeug in Funktionsfähigem zustand erhalten hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TDM Geschrieben 16. April 2008 Teilen Geschrieben 16. April 2008 Dann schreib das doch genau so in die Kopf-/Fußzeile :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PieDie Geschrieben 16. April 2008 Teilen Geschrieben 16. April 2008 Wenn man da etwas ausführlicher wird, wird's aber schnell eng auf dem Ausgabeschein Ich würde bei Ausgabe einen Zettel mitgeben bzw. aushängen, auf dem die Bedingungen stehen, die man akzeptiert, wenn man das Gerät mitnimmt. Das lässt man sich per Unterschrift bestätigen ("Hiermit bestätige ich, die Nutzungsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben, die mir bei der Aushändigung von Gerät XYZ bekannt gemacht wurden"). Wäre meine spontan-blöde Idee :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 16. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 16. April 2008 Ha, gute Idee. Dann ändern wir die Suche eben in "Nutzungsbedingungen" gesucht. Hmm. ich glaub ich komm doch nicht drum rum die selber zu schreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bubble Geschrieben 16. April 2008 Teilen Geschrieben 16. April 2008 Was wollt ihr machen, wenn der Benutzer die neuen Bedingungen nicht unterschreiben will, die Gegenstände aber für seine Arbeit benötigt werden? Was soll geschehen, wenn der Benutzer nicht beurteilen kann (oder dies erklärt), ob der Gegenstand im einwandfreien Zustand ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PieDie Geschrieben 17. April 2008 Teilen Geschrieben 17. April 2008 Was wollt ihr machen, wenn der Benutzer die neuen Bedingungen nicht unterschreiben will, die Gegenstände aber für seine Arbeit benötigt werden? Dann bekommt er kein Gerät - ganz einfach. Wenn er sich weigert, eine Sorgfaltserklärung abzugeben, welche die Geräte seines Brötchengebers betreffen, dann hat der Betrieb bei der Einstellung etwas falsch gemacht. Im Berufsbildungsgesetz steht so etwas übrigens schon drin (Sorgfaltspflicht) - also brauchst du für Azubis keinen Extra-Zettel auszudrucken, das spart Geld. Was soll geschehen, wenn der Benutzer nicht beurteilen kann (oder dies erklärt), ob der Gegenstand im einwandfreien Zustand ist? Als einwandfrei würde ich den Zustand betrachten, in dem das Gerät herausgegeben wird. Existente Mängel könnte man bei Unterschriftsabgabe in einer Mängelliste dokumentieren, damit ein Schaden von vornherein bekannt ist und es deswegen nicht zu Reibereien kommt ("Das war aber schon so, als ich es bekommen habe!"). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 17. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 17. April 2008 Was soll geschehen, wenn der Benutzer nicht beurteilen kann (oder dies erklärt), ob der Gegenstand im einwandfreien Zustand ist? Ich denke das werde ich als "dem User offensichtliche hardware Mängel (z.B. Kratzer, Beulen, etc.) oder technische Mängel (lässt sich nicht einschalten, ist laut, etc.)" beschreiben. Also so in der Art, Dinge die er testen konnte. Ich weis das das ganze immer etwas wacklig ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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