deejay1986 Geschrieben 16. April 2008 Teilen Geschrieben 16. April 2008 Guten Tag, mein Problem ist - Ich habe endlich einen Betieb, der mich ausbilden möchte, ist aber auf Fördergelder angewiesen. Es ist ein kleiner Betrieb und ich wäre dann der einzige Azubi - Kann der Betrieb Fördergelder beziehen / hat er Anspruch darauf ??? Wo muss man sich / der Betrieb melden? Bin für Tipps Dankbar. Mit freundlichen Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
the_colonel Geschrieben 16. April 2008 Teilen Geschrieben 16. April 2008 Wo muss man sich / der Betrieb melden? Bin für Tipps Dankbar. Mit freundlichen Gruß Ich würde da die Agentur für Arbeit oder alternativ die IHK als Quelle nehmen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deejay1986 Geschrieben 18. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 18. April 2008 IHK sagte uns ich könnte auf einen teil meines "Gehalts" verzichten so bekomme noch 360€. Habe ich, wenn ich freiwillig auf einen teil verzichte, noch anspruch auf BAB oder ähnliches? Muss ja Miete zahlen und einkaufen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 18. April 2008 Teilen Geschrieben 18. April 2008 Was heißt verzichten. Ihr macht einfach einen Vertrag mit der geringeren Ausbildungsvergütung ab, dann kann es meiner Meinung nach auch keine Probleme geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deejay1986 Geschrieben 18. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 18. April 2008 Genau - Ich verzichte und erleichtere den Betrieb etwas. Nur 360€ sind etwas zu wenig für Miete /Strom usw. Also kommt BAB ins Spiel. Wenn ich denen dann sage- Ich verzichte freiwillig auf rund 200 € damit sich der Betrieb die Ausbildung leisten kann, bekomm ich die dann von euch wieder?! Könnten die doch sagen: Wenn sie freiwillig verzichten, dann bekommen sie von uns nur den "normalen" teil. Und 200€ möchte ich eigentlich nicht verschenken. Oder man legt denen ein Schreiben vor, wo der Betrieb erklärt das er nur 360€ zahlen kann. Und BAB den Rest übernimmt. Kann man noch Folgen? Sonst Fragen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 18. April 2008 Teilen Geschrieben 18. April 2008 normaler weise legst du der zuständigen stelle für bab den ausbildungsvertrag mit der ausgewiesenen höhe, in dem falle also 360€, vor und stellst da den antrag auf bab, die errechnen dann deinen persönlichen bedarf und ziehen dann davon dein einkommen, in dem falle also 360€ abzgl freibeträge ab. der rest ist dann bab. von einem verzicht würde ich beim arbeitsamt eher nichts erzählen, sondern einfach mit dem betrieb da eine "abmachung" treffen, wenn du da anfangen willst ansonsten kann es gut sein, dass du vom arbeitsamt dann einfach ein "selbst schuld" vom arbeitsamt kassierst. was du machst ist letztenendes dein ding Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deejay1986 Geschrieben 19. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 19. April 2008 Genau das isses was ich mir schon dachte : Sicher is Sicher. Ich versuchs mal - -und erzähl später wie es am besten läuft. Hab ja ne nette Sachbearbeiterin die erzählt mir das schon. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 19. April 2008 Teilen Geschrieben 19. April 2008 spezielle sachbearbeiter für bab gabs bei mir zumindest nicht oO und es wäre mir beim aa neu, dass man mit denen dann vernünftig reden kann... i.d.r. drücken die dir ein formular in die hand was du ausfüllen musst und entsprechende nachweise mit fahrtkosten, mietkosten und natürlich gehalt belegen musst. einkommensnachweise deiner eltern musst du auch beilegen, verdienen die zuviel, stellt sich das aa quer und du müsstest das geld von denen "einfordern". das ist alles, was du beim bab beachten musst. und leg am besten einen dreizeiler auf, dass du das geld dringend benötigst, hatte bei mir wunderbar geklappt, keine 3 tage später hatte ich die bewilligung aber sei beim dreizeiler kreativ, denn es muss plausibel sein^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deejay1986 Geschrieben 19. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 19. April 2008 jo, das ist soweit richtig. Das ich anspruch darauf habe ist mir bekannt, hatte das bab zeugs schonmal für ne andere maßnahme und da sich bei meinen eltern nichts geändert hat mach ich mir um eine eventuelle absage keine sorgen. Meine Sorge ist nur: Wenn ich freiwillig auf 200 € verzichte das die beim bab sagen das ich die nicht wieder bekomme. weil ich halt drauf verzichte. keiner verschenkt ja gerne geld. Ich werd das Montag aber erstmal mit der tante abklären und dann komentier ichs hier. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 19. April 2008 Teilen Geschrieben 19. April 2008 also ich wills nochmal deutlich sagen: beim arbeitsamt einfach erwähnen, dass du nur eine vergütung in höhe von 360€ bekommst. einfach weglassen, dass du dich mit deinem ag anders geeinigt hast. aber bevor ihr den vertrag unterschreibt sollte sich dein ag doch mal beim arbeitsamt melden, die geben evtl für den ag weitere zuschüsse für die schaffung einer zusätzlichen arbeitsstelle evtl kriegen die auchn zuschuss, wenn du zzt arbeitslos oder so bist. Eingliederungszuschuss - www.arbeitsagentur.de die können ja einfach mal anfragen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1pruefer Geschrieben 19. April 2008 Teilen Geschrieben 19. April 2008 Ich denke die Kammer wird die Vergütungshöhe auch kritisch anschauen, so kenne ich das bei uns. Sittenwidrige Vergütungen sind untersagt und das könnte darunter fallen. (Schwelle könnte bei 20% unter Tarifvertrag liegen) Aber mal davon abgesehen, dass die nicht viel zahlen können/wollen, können die wenigstens die Ausbildungsinhalte vermitteln? Oder sollst Du nur ein billiger Schrauber sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 21. April 2008 Teilen Geschrieben 21. April 2008 Wie auf Ausbildungsvergütung verzichten? Hast du einen Vertrag unterschrieben und jetzt fällt dem Ausbildungsbetrieb ein, dass er es sich doch nicht leisten kann? Und jetzt rät die IHK, einen abgeschlossenen Vertrag zu ändern? :eek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deejay1986 Geschrieben 21. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 21. April 2008 also ich hab zu meinem chef einen sehr guten draht, und wir versuchen nur die ausbildung günstig zu halten- warum geld verschenken- Unterschrieben is noch gar nichts- erstmal abklären wie das alles läuft Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 21. April 2008 Teilen Geschrieben 21. April 2008 Du würdest noch mehr Kosten verursachen wie die Ausbildungsvergütung. Lehrmaterialien, Arbeitsausfall beim dich ausbildenden bestehenden Personal, Schulungen, Ausstattung deines Arbeitsplatzes, ... - Wenn der Betrieb sich die Ausbildungsvergütung nur knapp leisten kann, wie sieht es dann damit erst aus? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deejay1986 Geschrieben 21. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 21. April 2008 das sind die fixkosten- Uns ist bewusst das die mit drin sind- und wir rechnen auch damit man kann es aber durch meinen verzicht 200€ günstiger machen- darum gehts. Und meine sachbearbeiterin sagte mir- Da im vertra nicht drin Steht das ich freiwillig verzichte. Sondern nur meine vergütung so wie sie ist.Also wie abgemacht. Man soll nichts davon erzählen, weil die davon sowieso nichts mitbekomen....---- So meinteste das auch....?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deejay1986 Geschrieben 22. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 22. April 2008 Mich Interessiert aber noch, ob jmd. eine Beihilfe für den Betrieb kennt- die für die 3 jahre oder zumindest für 2 Jahre gezahlt wird... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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