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Kosten für Ausbildung muss Betrieb Erstatten?


-As-

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Hallo,

ich hab mal bei google schon gesucht, jedoch ...

mein problem ist folgendes: ich bin in einer ausbildung zum fachinformatiker. nun sitz ich zu hause die paar tage vor der prüfung und lerne. dabei entstehen mir natürlich auch kosten (drucken von prüfungen, dokumente eines prüfungsvorbereitungskurses, kauf von dem tabellenbuch).

frage nun: muss der betrieb mir die kosten erstatten (ausbildungszeit ist ja arbeitszeit)? die antwort meines ausbilders kam prompt: "das ist Ihre persönliche Ausbildung...die Firma zahlt doch schon die Prüfungsvorbereitung."

ich kann natürlich jez logisch und ins gewissen argumentieren aber wie verhält es sich rechtlich und wie wird es bei euch gemacht?

mfg :)

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Hallo,

der Betrieb muss betriebliche Ausbildungsmittel und keine schulischen Ausbildungsmittel stellen.

Wenn es nicht in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht, dann ist es alles eine freiwillige Leistung der Firma.

Und ein Tabellenbuch ist zum Bestehen der Prüfung nicht notwendig. Man kann diese auch ohne Buch bestehen.

Frank

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du könntest deinen chef um einen kompromiss bitten, so hat es bei mir immer geklappt.

prüfungsvorbereitungskurs ist ja zu deiner eigenen belustigung, prüfungen kannst ja in der arbeit drucken, tabellenbuch ist wie schon erwähnt nicht erfolgsrelevant.

nimm es so hin, der betrieb hat ohnehin für dich schon richtig viel investiert. außerdem kannst du ja die ausgaben für ausbildung steuerlich geltend machen.

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Was erwartest du denn, dass du noch nen Plus machst, weil der Betrieb dir alles 200% ig zahlt?

Sorry, aber Tabellenbuch ist nunmal Privatzeug (weils auch ohne geht theoretisch) und die Prüfungen kannst du halt auf der Arbeit drucken.

Sehe da ehrlich gesagt nicht wirklich nen Problem... :hells:

P.S.:

(ausbildungszeit ist ja arbeitszeit)

Das heißt, wenn du dich daheim hinsetzt und dir was zusammenprogrammierst ist das auch Arbeitszeit? Wenn du zu Hause für Schultests lernst machst du Überstunden? Sorry, aber die Weltanschauung ist für mich ein bisschen daneben...

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Sorry, aber ich halte mich da an §14 Abs. 3 des BBiG. Zu sagen, die Ausbildung ist auch ohne Buch zu schaffen finde ich ein wenig billig. Der Ausbilder oder der Ausbildungsbetrieb, der sich ein Buch zum Preis von 28,50€ nicht leisten kann/will, finde ich nicht mehr billig sondern armselig. Zumal das/die Lehrmittel steuerlich geltend gemacht werden kann/können.

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Es geht hier darum, ob der Betrieb das Buch eigentlich bezahlen sollte, sondern ob er es zwingend bezahlen muss. Wenn man vernünftig mit seinem Chef oder Ausbilder redet, sollte das ja eigentlich auch kein Problem sein. Aber so Sachen wie, ob die Firma die Kosten für das Ausdrucken von alten Prüfungen übernimmt, wären für mich garkein Thema. Ich habe mir die Prüfungen einfach in der Firma ausgedruckt und gut is. Da brauch man doch garnicht lange zu diskutieren.

Ein Prüfungsvorbereitungskurs ist auch nicht wirklich nötig. So schwer ist die Prüfung ja wohl nicht. Wenn es danach ginge, müsste mir mein Chef jetzt auch alle Fortbildungen bezahlen, die ich haben will.

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sondern ob er es zwingend bezahlen muss.

Fingerzeig----------------------------|

Aber so Sachen wie, ob die Firma die Kosten für das Ausdrucken von alten Prüfungen übernimmt, wären für mich garkein Thema. Ich habe mir die Prüfungen einfach in der Firma ausgedruckt und gut is. Da brauch man doch garnicht lange zu diskutieren.

Prinzipiell würde ich dir uneingeschränkt zustimmen, wenn da nicht das Problem mit dem Copyright wäre und ich mich mit dem Dulden dieser Druckaktion mit strafbar machen würde. Kniffelig. Sowas sollte unter der Decke gehalten werden.

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Natürlich ist das nicht in Ordnung, sich die Prüfungen in einer Tauschbörse zu besorgen, davon mal abgesehen. Problem ist nur, dass wenn man sich Prüfungen kauft, dort keine Lösungen GH1 und 2 dabei sind. Dann bringt mir die gesamte Prüfung so gut wie garnichts. Wie soll man denn ohne Muserlösung feststellen, ob man die Aufgaben richtig gelöst hat? Beim U-Form Verlag bekommt man auch nicht alle Prüfungen, sondern nur die letzten zwei. Das werden wohl die Hauptgründe sein, wieso sich kaum jemand sich die Prüfungen kauft.

Also wenn ich mir meine illegal besorgten Prüfungen ausdrucken will, dann frage ich doch nicht meinen Chef. Ich tue es einfach. Oder wird bei jedem Audruck, der größer als 10 Seiten ist, um Erlaubnis gefragt?

Aber wir kommen vom Thema ab...

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... im Prüfungsvorbereitungkurs sind ja die Prüfungen drin!

In meinem Fall bin ich Zuhause und der Weg zur Arbeit um zu drucken wäre ....

...es Handelt sich um ca 30 euro Druckkosten.

der Vergleich mit Lernen und Überstunden ist etwas daneben, da Überstunden angeordnet werden... ist dir ja kla? @ SoL_Psycho

Ich verlange etwas von meinem Betrieb und zwar eine gute Ausbildung.

mfg

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Der hier aufgeführte §14 Abs. 3 BBiG sagt aber nur aus das Ausbildungsmittel die zum bestehen der Zwischen-/ Abschlussprüfung kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen.

Das heißt der Betrieb kann ein Buch anschaffen und es dem Azubi für die Ausbildungszeit zur Verfügung stellen.

Ich kenne aber keine Einladung zur Zwischen-/ Abschlussprüfung wo drin steht das ein Tabellenbuch Pflicht wäre, es ist zur Prüfung Zugelassen, das ist aber auch schon alles.

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1. Überstunden mögen bei euch angeordnet werden, bei uns machst du sie einfach, wenn du viel zu tun hast und bummelst sie dann entsprechend ab...

Hat schon seinen Sinn, dass ich die Woche jetzt grad wieder mit 5 Überstunden mehr auffm Konto verlasse ;)

Und auf den Paragraphen kannst du dich sowas von nicht berufen, da er lediglich beinhaltet, dass dein Betrieb dir alles zur Verfügung stellen muss, was zum Bestehen der Abschlussprüfung nötig ist.

Das Buch ist nicht nötig, es hat sicher schon wer ohne das Buch die Abschlussprüfung geschafft ---> Kein rechtlicher Anspruch auf Beschaffung des Buches...

P.S.: Nicht, dass mich jemand missversteht: Mein Betrieb sponsort das Buch ebenfalls, aber das sehe ich als nette Geste an und nicht als mein Recht...

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