Guenny0815 Geschrieben 21. April 2008 Teilen Geschrieben 21. April 2008 Wie wird das behandelt wenn man zum Beispiel in einem Firmennetz einen Proxy stellt der mitloggt was alles von wem angesurft wird? Angenommen, der Geschäftsführer hat schriftlich festgelegt das das Internet nur zur betrieblichen Nutzung da ist. Bei einer regelmäßigen Kontrolle fällt dann auf das sachen angesurft werden, welche nicht zum Betriebsablauf gehören können. Wie wäre da eine gesetzes Konforme vorgehensweise? Ich wüsste grad nicht wie man vorgehen müsste/sollte. Bin für jeden Tipp dankbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 21. April 2008 Teilen Geschrieben 21. April 2008 Dies ist keine Rechtsberatung Nach meinem aktuellen Kenntnisstand ist die Lage wie folgt. Wenn die Mitarbeiter über die "Überwachung" und den ausschließlich dienstlichen Gebrauch informiert wurden kann die GL auf Verstöße reagieren. Möglichkeiten gehen hier von einem einfachen Hinweis bis zur Abmahnung oder darüber hinaus. Ob das private Surfen auch zur (fristlosen) Kündigung reicht ist ein breit diskutiertes Thema. Dazu müsste man mMn aber schon stichhaltige Protokolle von mehrfacher, offensichtlicher Missnutzung haben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 21. April 2008 Teilen Geschrieben 21. April 2008 Wie wäre da eine gesetzes Konforme vorgehensweise? Ich wüsste grad nicht wie man vorgehen müsste/sollte. Im Zweifel, würde ich sagen, sollte einem der Landesdatenschutzbeauftrage da weiterhelfen. Bzw sein Büro irgendwelche Unterlagen o.ä. haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dgr243 Geschrieben 24. April 2008 Teilen Geschrieben 24. April 2008 Im Zweifel sollte einem da sogar der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens helfen können AFAIK ist das ganze aber rechtlich im Rahmen, solange die Mitarbeiter vorher darüber informiert wurden, dass die Nutzung von Inet und eMail überwacht und periodisch geprüft wird. Zur eigenen Sicherheit soltle man sich natürlich eine schriftliche Bestätigungvon jedem mitarbeiter holen, dass man diesen informiert hat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 25. April 2008 Teilen Geschrieben 25. April 2008 Genau. Siehe auch Arbeitnehmerdatenschutz â€â€œ Wikipedia Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.