jimmyone Geschrieben 22. April 2008 Teilen Geschrieben 22. April 2008 Hallo zusammen, ich habe jetzt schon von mindestens 7 Stellen gehört, das der Betrieb einen auch nach bestandener Prüfung bis zu dem Tag übernehmen muss, der im Ausbildungsvertrag festgelegt ist. Das ganze hätte sich wohl im letzten Jahr oder so geändert. Ich kenne das nur so, das man mit bestehen der mündlich raus ist, wenn man nicht explizit weiß, das man übernommen wird. Wie sieht das aus? Und wenn das so ist, wie ist die rechtliche Lage also wie lautet der Gesetzestext? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 22. April 2008 Teilen Geschrieben 22. April 2008 Also, wenn nicht irgendetwas an mir vorbeigehuscht ist, gilt auch nach den Änderungen im Jahr 2005 der Text in §21 BBiG: § 21 Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung,so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. QUELLE: http://www.bmbf.de/pub/die_reform_beruflichen_bildung.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jimmyone Geschrieben 22. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 22. April 2008 § 21 Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. Aber wie soll man das interpretieren? Ablauf der Ausbildungszeit.... Die läuft doch erst am Ende des Vertrages aus? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 22. April 2008 Teilen Geschrieben 22. April 2008 nö. Siehe (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung,so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Wenn man die Prüfung bestanden hat, endet die Ausbildung mit der Bekanntgabe, dass man bestanden hat. Also i.d.R. mit der mündlichen Prüfung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mischa1981 Geschrieben 23. April 2008 Teilen Geschrieben 23. April 2008 Aber wie soll man das interpretieren? Ablauf der Ausbildungszeit.... Die läuft doch erst am Ende des Vertrages aus? Die Ausbildungszeit endet mit dem Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung. Selbst, wenn im Vertrag steht, dass man bis August oder länger beschäftigt ist, endet der Vertrag trotzdem mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Ich hatte meine letztes Jahr am 17. Juli, am 18. Juli war meine Ausbildung somit beendet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 24. April 2008 Teilen Geschrieben 24. April 2008 Hallo! Hallo zusammen, ich habe jetzt schon von mindestens 7 Stellen gehört, das der Betrieb einen auch nach bestandener Prüfung bis zu dem Tag übernehmen muss, der im Ausbildungsvertrag festgelegt ist. Dann fragt die 7 Stellen doch mal wo das stehen soll. Ansonsten gilt, wie bereits erwähnt, §21 Abs. 2 BBiG. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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