Hawkeye Geschrieben 27. Juni 2001 Teilen Geschrieben 27. Juni 2001 Hallo, mal ne Frage, die sich vor allen Dingen an unsere Prüfungsausschüssler Uli und Peterb richtet: Ein Freund von mir macht seit Oktober letzten Jahres Webdesign mit Perl, PHP, mySQL, Java und wird sich die nächste Zeit auch mit C/C++ und anderen Programmiersprachen auseinandersetzen. Die Frage ist folgende: Wenn dieser 5 Jahre Dinge macht, die eigentlich auch ein FI machen kann, ist es ihm da möglich nach 5 Jahren in diesem Beruf ohne Ausbildung, bei der IHK eine Abschlußprüfung als FI abzulegen? So hätte er nämlich einen Abschluß und darf seine Fähigkeiten auch anderen Firmen feilbieten Danke im Vorraus für die Antworten Hawkeye Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lisa Geschrieben 27. Juni 2001 Teilen Geschrieben 27. Juni 2001 Hallo Hawkeye, bin zwar weder Uli noch Peterb, aber vielleicht hilft Dir das ja weiter: § 40 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz: (2) Zur Abschlußprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, daß er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, daß der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. ... also im Normalfall nach 6 Jahren Berufserfahrung oder mit entsprechenden Zeugnissen auf Antrag.... cu Bärbel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
peterb Geschrieben 28. Juni 2001 Teilen Geschrieben 28. Juni 2001 Jau - genauso isses! Diese Art von Menschen wird dann im IHK-Sprachgebrauch als "EXTERNER" bezeichnet. Regulär also erst nach 6 Jahren - wenn man aber "beweisen" kann, das heisst, Nachweise (Zertifikate, Prüfungszeugnisse etc) erbringen kann, das man/frau über die gleichen Kenntnisse verfügt ("...glaubhaft machen kann...") kann man (je nach IHK) auch schon früher zugelassen werden, denn letztendlich "... entscheidet die Zuständige Stelle...", also die IHK oder die der IHK übergeordnete Bezirksregierung/Regierungspräsident.... Versuch macht kluch!! peterb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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