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Doku: 10 reine Textseiten erlaubt, mit Absätzen usw. 17!


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Hallo alle Zusammen!

Ich habe meine Doku jetzt inhaltlich soweit komplett. Also bin ich jetzt bei der Verfeinerungsphase angekommen. Ich hatte mit Abbildungen und Tabellen 11 Seiten. Für die Übersichtlichkeit und zum besseren Lesen hab ich noch weitere Absätze hinzugefügt, neue Kapitel auf der Nächsten seite anfangen lassen und einen Zeilenabstand von 1,25 eingestellt.

Jetzt hab ich aber 17 Seiten Hauptteil(Ohne Titelblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang).

In den Vorgaben der IHK Hamburg steht, dass 10 REINE Textseiten erlaubt sind.

Und lediglich eine einfacher Zeilenabstand vorhanden sein muss.

Also wie würdet ihr das sehen ?

Vielen Dank für eure Hilfe....

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10 Seiten sind eine Richtlinie, kein Prüfer wird Dich schlechter benoten weil Du eine (Text)-Seite mehr hast. Zudem sind diese Angaben auch schlicht Blödsinn: zwischen LaTeX und Word gibt es u.a. signifikante Abweichungen der Seitenzahlen bei identischem Text.

Letztendlich solltest Du aber sehen, dass Dein Reintext *ohne* Bilder ungefähr bei 10 Seiten liegt. Das Verlegen der Bilder in Anhang würde ich unterlassen, da sie dann mitunter aus dem Kontext gerissen werden und der Leser mehrmals Blättern muss um den Bezug zum Bild herzustellen.

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Versuch's irgendwie auf 10 Seiten mit Bildern zu beschränken; höchstens 11. Oder mach's so, dass du die Bilder in den Ahang packst und im Fließtext darauf verweist. 17 Seiten, ob mit oder ohne Bilder, sind eindeutig zu viel.

Ich glaub du hast meinen Beitrag nicht richtig gelesen. Ausser den Bildern, hab ich noch einen größeren Zeilenabstand als erforderlich eingestellt und nach Kapitelende einen Seitenumbruch(d.h. Hauptkapitel fangen NIE im unteren Teil der Seite an).

Des Weiteren unterstützt dein Avatar und eine mangelnde Begründung, meine Ignoranz gegenüber deines Beitrags.

10 Seiten sind eine Richtlinie, kein Prüfer wird Dich schlechter benoten weil Du eine (Text)-Seite mehr hast. Zudem sind diese Angaben auch schlicht Blödsinn: zwischen LaTeX und Word gibt es u.a. signifikante Abweichungen der Seitenzahlen bei identischem Text.

Letztendlich solltest Du aber sehen, dass Dein Reintext *ohne* Bilder ungefähr bei 10 Seiten liegt. Das Verlegen der Bilder in Anhang würde ich unterlassen, da sie dann mitunter aus dem Kontext gerissen werden und der Leser mehrmals Blättern muss um den Bezug zum Bild herzustellen.

Das klingt gut. Mein "Reintext" beschränkt sich auf lediglich 10 Seiten.

Aber kann, das vielleicht nochmal jemand bestätigen, oder hat sich bisher noch niemand getraut eine Doku mit mehr Seiten - als erlaubt - einzureichen?

Gruß aus dem Norden....

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10 Seiten sind eine Richtlinie, kein Prüfer wird Dich schlechter benoten weil Du eine (Text)-Seite mehr hast.
Das hängt allerdings nicht von deiner Aussage, von den Vorgaben der zuständigen IHK ab. Kurz: in der hier stehenden Absolutheit ist die Aussage verkehrt.

Das klingt gut. Mein "Reintext" beschränkt sich auf lediglich 10 Seiten.

Du verlangst also, dass sich ein Prüfer mit Lineal oder Schere und Klebstoff hinsetzt und versucht, deinen Text irgendwie auf 10 Seiten unterzubringen? Halte dich an die Vorgaben deiner Kammer und experimentiere nicht rum.

Aber kann, das vielleicht nochmal jemand bestätigen

Die einzige für dich relevante Bestätigung solltest du dir schriftlich von der zuständigen Kammer erbitten.

... oder hat sich bisher noch niemand getraut eine Doku mit mehr Seiten - als erlaubt - einzureichen?

Passiert schon. Die Reaktion kann von "ist doch egal" bis "Punktabzug" zu "durchgefallen aufgrund formaler Fehler" gehen. Dies ist von Kammer zu Kammer unterschiedlich.
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Kammer IHK Lüneburg Wolfsburg, PA Wolfsburg ist es so, dass wir laut Vorgabe 10 Seiten "sollen".

11 Seiten sind eigneltich die Tagesordnung und bei 12 wird auch nochmal nen Auge zugedrückt, allerdings ist bei uns alles, was darüberhinausgeht sehr... ähm... mutig nenn ich es mal.

Unser PA sieht das nit gern und vergibt dann Punkteabzug, so wie ichs mitbekommen hab, aber bin auch nur nen kleiner Prüfling :D

Machs auf 11 Seiten und gut...

Hab ich auch mit Müh und Not und es sieht trotzdem gut aus und alles Wesentliche ist enthalten. ;)

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Das hängt allerdings nicht von deiner Aussage, von den Vorgaben der zuständigen IHK ab. Kurz: in der hier stehenden Absolutheit ist die Aussage verkehrt.

Nenn mir bitte eine Vorgabe einer HK (egal wo in Deutschland) in der *nicht* von Textseiten die Rede ist. Ungeachtet der Schwammigkeit der Aussage über reine Textseiten wäre die Vorgabe von absoluten Seiten unüblich und unsinnig.

Du verlangst also, dass sich ein Prüfer mit Lineal oder Schere und Klebstoff hinsetzt und versucht, deinen Text irgendwie auf 10 Seiten unterzubringen? Halte dich an die Vorgaben deiner Kammer und experimentiere nicht rum.

Die Seitenangaben beziehen sich auf Reintext, da sich damit mehr oder minder ein inhaltliches Volumen eingrenzen lässt, Bilder, wie auch Tabellen, gehören jedoch ob ihrer Überschaubarkeit nicht dazu, denn sie sind in der Regel nur *zusätzliche* Informationen zum Text.

Solltest Du irgendwann die Verlegenheit kommen eine offizielle Arbeit -- u.U. auch wissenschaftlich -- verfassen zu dürfen, wirst Du mit ähnlichen Vorgaben konfrontiert.

Die einzige für dich relevante Bestätigung solltest du dir schriftlich von der zuständigen Kammer erbitten.

Die meisten Kammern haben ihre Vorgaben ins Netz gestellt, das ist also die erste Anlaufstelle.

Passiert schon. Die Reaktion kann von "ist doch egal" bis "Punktabzug" zu "durchgefallen aufgrund formaler Fehler" gehen. Dies ist von Kammer zu Kammer unterschiedlich.

Und genau hier kann der Prüfling Einspruch erheben, denn die Vorgaben beinhalten sehr oft das Wort "sollte", es wird also definitv kein Anspruch der HK darauf erhoben, dass man diesen Einschränkungen aus gutem Grund nicht entspricht. Darüber hinaus ist es an der HK zu definieren was reine Textseiten sind und was nicht.

Natürlich sollte man sich nicht den Zorn der Prüfer auf sich ziehen indem man die Grenzen austestet. Auf der anderen Seite gibt es sehr gute Gründe sich nicht an diese Richtlinien -- und mehr sind das nicht -- zu halten, es ist dann aber am Prüflig dieses entweder zu begründen oder aber die Prüfer mit der Dokumenation zu beeindrucken.

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Solltest Du irgendwann die Verlegenheit kommen eine offizielle Arbeit -- u.U. auch wissenschaftlich -- verfassen zu dürfen, wirst Du mit ähnlichen Vorgaben konfrontiert.
Diese Verlegenheit hatte ich bereits viele Male, bevor ich FiSi wurde.

Noch einmal: Wenn es detaillierte Vorgaben gibt (IHK Hannover z.B. schreibt leider nur den Rand vor), dann sollte man sich daran halten, u.a. dann auch bei dem üblichen 1-zeiligen Textfluss bleiben.

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Sooo Jungs, is ja schön, dass die IHK Hannover keine Grenzen bezüglich der Seitenanzahl hat. Aber, eigentlich geht es ja hier um die IHK Hamburg und deren Vorgaben. Hier ist nämlich folgendes formuliert:

"Die Dokumentation sollte 10 reine Textseiten (DIN A4, Grundschrift: Arial - 11 Punkt) umfassen."

(Zitat:http://www.hk24.de/produktmarken/aus_und_weiterbildung/ausbildungspruefungen/pruefungen/it_berufe/Handreichung_zur_Abschlusspruefung.pdf; Seite 13, Kapitel 1.7.1 Formale Gestaltung)

Und um wieder auf Thema zurück zu kommen, wie würdet ihr die Formulierung verstehen?

Ich hab 10 Seiten REINEN(!!!) Text! Dennoch ist es mit Bildern, einer Menge Absätze und Seitenumbrüchen 17 Seiten....

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Nenn mir bitte eine Vorgabe einer HK (egal wo in Deutschland) in der *nicht* von Textseiten die Rede ist. Ungeachtet der Schwammigkeit der Aussage über reine Textseiten wäre die Vorgabe von absoluten Seiten unüblich und unsinnig.

IHK Oldenburg:

maximal 15 DIN-A-4 Seiten plus 25 Seiten Anhang (inkl. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis)

Schriftgröße Arial 11 Punkt

Quelle: http://www.ihk-oldenburg.de/download/merkblattprojektarbeit.pdf

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Tatsächlich. Bisher hatte ich den Glauben, dass in der PK der HK nur Leute sitzen, die wenigstens über minimales Grundwissen in ihrem Bereich verfügen.

Was mache ich, wenn ich kein Windows nebst der Schriftart Arial habe und auch mit der EULA von Microrost nicht einverstanden bin?

Die gesamten Anforderungen sind zudem sowieso sehr auf die Verwendung von Windows zugeschnitten. Notfalls würde /ich/ bei der IHK anrufen und fragen wie es ausschaut, wenn man *.doc nicht öffnen kann und besagte Schriftart nicht hat ;)

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Also wenn ich im Prüfungsausschuss sitzen würde, wäre es mir auf gut deutsch gesagt "schei*segal", ob du damit einverstanden bist oder nicht. Es liegt einzig und allein im Ermessen des Prüfungsausschusses, ob eine Sprengung der Grenzen nu zum Abschuss führt oder nicht. Und wenn mir nen Prüfling mit solchen Sachen wie "Microsoft is doof, daher hab ich kein Arial und kann auch keine .doc-Dateien öffnen!" kommen würde, gäbs für solche Unverschämtheiten ganz klar richtig dick Punkteabzug. Manches Mitglied lässt sogar Leute durchfallen, die 36Std angegeben haben anstatt die 35Std.-Grenze einzuhalten. Wer sich also nicht an die Grenzen und Regelungen hält, der brauch sich am Ende auch nicht wundern, wenns ne meise Note dafür gibt.

Meine Doku ist so gut wie fertig, ich bin aber auch grad gut am ****en, alles wirklich auf 10Seiten zu bringen und es werden wohl auch 10,5-11...und ich komm aus Hannover. Dennoch würde ich keinesfalls mehr riskieren. Mein Lehrer meinte zu mir folgendes: "Wenn man n paar Bilder hat, wird keiner einem nen Strick drehen aus der Tatsache, dass man 11Seiten hat. Aber es ist bewusst eine Grenze angegeben, damit keiner mit mehr Seiten ne bessere Note bekommt, denn er hatte ja auch mehr Platz für Inhalt. Man hat also keinesfalls nen Vorteil, wenn man mehr als die vorgegebene Anzahl an Seiten nutzt, eher Nachteile. Es sei denn der Prüfungsausschuss sieht, dass die zusätzlichen Seiten ohne Geschwafel angebracht sind."

Es gibt ein Sprichwort, dass da ganz gut passt:

"Es gibt drei Situationen, wo man einer höheren Macht untergeben ist und nur auf das Beste hoffen kann: Vor einem Scheidungsanwalt, vor einem Prüfungsausschuss und vor Gott!"

...ich würds also nicht unbedingt herausfordern. ;-)

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Also wenn ich im Prüfungsausschuss sitzen würde, wäre es mir auf gut deutsch gesagt "schei*segal", ob du damit einverstanden bist oder nicht. Es liegt einzig und allein im Ermessen des Prüfungsausschusses, ob eine Sprengung der Grenzen nu zum Abschuss führt oder nicht. Und wenn mir nen Prüfling mit solchen Sachen wie "Microsoft is doof, daher hab ich kein Arial und kann auch keine .doc-Dateien öffnen!" kommen würde, gäbs für solche Unverschämtheiten ganz klar richtig dick Punkteabzug.

Blödsinn. Ich hab spasseshalber mit der HK (Hamburg, sehr freundlich aber typographisch nicht bewandert, morgen mal Hannover) telefoniert und denen ist die Schriftart sowas von egal, es geht allein um die Dickte repektive Laufweite der Schrift -- natürlich wurde das nicht so gesagt sondern umschrieben. Zudem ist es denen auch egal ob Serifen verwendet werden oder nicht.

Es geht allein um einen ähnlichen Umfang aller Arbeiten, und ich weiß, dass es auch Leute gibt, die überhaupt keine Ahnung bei der Erstellung von Dokumenten haben und die sollen an die Hand genommen werden.

Keinesfalls kann oder darf die HK die Verwendung bestimmter Software bei der Erstellung der Dokumentation vorschreiben, man muss jedoch selber aktiv werden, wenn man nicht den Vorschlägen enspricht oder entsprechen will. Zudem sind Word & Co. kein Standard...

Manches Mitglied lässt sogar Leute durchfallen, die 36Std angegeben haben anstatt die 35Std.-Grenze einzuhalten. Wer sich also nicht an die Grenzen und Regelungen hält, der brauch sich am Ende auch nicht wundern, wenns ne meise Note dafür gibt.

In diesem Fall wäre ich einem Widerspruch nicht abgeneigt. Qualität geht über Quantität, wenn ich begründe warum ich mehr Zeit gebraucht habe und diese Begründung hinreichend gut ist, gibt es keinen Grund eine Prüfling durchfallen zu lassen. Zumal es überaus seltsam ist den Zeitrahmen um 1 Stunde mehr anzugeben...

"Wenn man n paar Bilder hat, wird keiner einem nen Strick drehen aus der Tatsache, dass man 11Seiten hat. Aber es ist bewusst eine Grenze angegeben, damit keiner mit mehr Seiten ne bessere Note bekommt, denn er hatte ja auch mehr Platz für Inhalt. Man hat also keinesfalls nen Vorteil, wenn man mehr als die vorgegebene Anzahl an Seiten nutzt, eher Nachteile. Es sei denn der Prüfungsausschuss sieht, dass die zusätzlichen Seiten ohne Geschwafel angebracht sind."

Dann veränder ich halt der Kerning (definiere ich mir um), benutze Ligaturen oder nutze andere Möglichkeiten der Mikrotypographie. Das fällt nicht auf und sieht -- einen guten Texprozessor vorrausgesetzt, nein Word ist das nicht.

Es gibt ein Sprichwort, dass da ganz gut passt:

"Es gibt drei Situationen, wo man einer höheren Macht untergeben ist und nur auf das Beste hoffen kann: Vor einem Scheidungsanwalt, vor einem Prüfungsausschuss und vor Gott!"

Dann wird sich nie was ändern...

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Rufst du jetzt wahllos Kammern an und fragst nach deren Vorgehen? :rolleyes:

Wenn du die Vorgabe bekommst, dann setze sie um. Wenn die Vorgabe zum Erreichen des Ausbildungszieles dient, hat dein Betrieb dir dies zu ermöglichen. Das heißt hier: Word auf einem ArbeitsPC.

Oder willst du im echten Berufsleben dem Kunden dann einfach eine Kundenanforderung ignorieren und etwas ähnliches abliefern? Wenn der Kunde es merkt, kommt er wieder - mit Anwalt...

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Rufst du jetzt wahllos Kammern an und fragst nach deren Vorgehen? :rolleyes:

Nein. Mal aber angenommen ich würde, was wäre schlimm daran? Stört es Dich?

Wenn du die Vorgabe bekommst, dann setze sie um. Wenn die Vorgabe zum Erreichen des Ausbildungszieles dient, hat dein Betrieb dir dies zu ermöglichen. Das heißt hier: Word auf einem ArbeitsPC.

Ich werde tunlichst keine Software verwenden, von der ich weiß, dass sie typographisch schlecht arbeitet, inkohärent in der Ausgabe und instabil bei größeren Dokumenten mit vielen Bildern ist, nur weil es landläufige Auffassung ist, sie sei Standart(sic!) und ein Muss.

Die Kammer /kann/ mir nicht vorschreiben, welches System ich zu nutzen habe, wenn doch, dann hat sie mir auch die Kosten für Windows und Word zu erstatten. Wer weiß, ob es in der Firma überhaupt PC-Systeme gibt oder doch "nur" Sun-kisten auf denen Windows nativ überhaupt nicht läuft.

Es heisst Fachinformatiker nicht Fachwindozer, die Bindung an ein System ist nicht Teil der Ausbildung und darf nicht vorausgesetzt werden.

Oder willst du im echten Berufsleben dem Kunden dann einfach eine Kundenanforderung ignorieren und etwas ähnliches abliefern? Wenn der Kunde es merkt, kommt er wieder - mit Anwalt...

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich...

Wenn ein Kunde eine Doku trotz Aufklärung unbedingt doc anstatt pdf haben will, dann mach ich ihm ein LaTeX-File fertig, compilier das nach pdf, extrahier die Seiten als jpg und kapsel diese in ein Word-Container. Jeder bekommt was er verdient.

Ansonsten bin ich in der Lage selber zu entscheiden bei welcher Firma ich arbeiten möchte und bei welcher nicht. Das entscheide ich /auch/ nach der verwendeten Software bzw. der Firmenphilosophie.

Alles in allem habe ich keine Ahnung, warum man überhaupt alles hinnehmen muss was irgendwo "geschrieben steht" nur weil es da "geschrieben steht". Wenn es bessere und elegantere Lösungen gibt dann werde ich sie nutzen, notfalls mich durchkämpfen.

<Vergleich>Was würdest Du sagen, wenn die Kammer die Nutzung von Calamus mit Bellevue BQ Regular voraussetzt?</>

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... ruf doch morgen früh einfach bei deiner IHK an und frage nach. "Länge der Dokumentation" interpretiere ich als reine Länge der Dokumentation exklusive Anhang. Aber zur Sicherheit solltest du nochmal bei deiner IHK nachfragen.

Yo sehr tolle Idee... :D

Schonmal was von Projektdurchführungszeitraum gehört?

Wenn auf deinem Projektantrag stand, dass du dein Projekt (inklusive Doku) vom 01.03. bis zum 01.04. durchführst und dann morgen bei der IHK anrufst, um zu fragen, wie lang die Doku sein darf...

Glaubst nit, das ist "etwas" auffällig? :D

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