rl84 Geschrieben 26. April 2008 Teilen Geschrieben 26. April 2008 Guten Abend allerseits, ich wollte mich mal erkundigen, ob Prüflinge die Möglichkeit haben, vorzeitig von einer Abschlussprüfung zurückzutreten und diese um ein weiteres halbes Jahr zu verschieben. Sollte es diese Möglichkeit geben, unter welchen Voraussetzungen ist dies bei der zuständigen IHK durchzusetzen? Würde dies dann als durchgefallen gewertet werden, oder läge hier ein wichtiger Grund vor, wie im Krankheitsfall? Über rechtliche Hinweise, gerne auch mit einem Link, wäre ich Euch sehr dankbar. Vielen Dank und noch einen schönen Abend. Gruß, rl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
baba007 Geschrieben 26. April 2008 Teilen Geschrieben 26. April 2008 denk nicht einmal dran. Im lebenslauf, respektive werdegang wird es jedem personaler übelst aufstoßen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 26. April 2008 Teilen Geschrieben 26. April 2008 Welche Motivation sollte dahinter stecken? Bist du ein Verkürzer, der wieder auf normale Länge kommen will? Du machst deine Ausbildung mit einer festgelegten Dauer. Dannach hast du die Abschlussprüfung zu machen. Sofern kein triftiger Grund vorliegt (wie Krankheit etc.) sehe ich für ein solches Ansinnen nicht positiv. Meine Frage auch: Warum? Sofern du einfach "Respekt" vor der Prüfung hast, sollte man über deine Motivation und die Bewältigung von Prüfungsangst (also eine Bekämpfung der Symtome, nicht der Auswirkungen) vorgehen. PS: Es soll wirklich schon jemanden geben, der diese Prüfung bestanden hat (trotz privatpersönlicher Umstände). Dann solltest du so etwas doch auch schaffen können. PPS: Ich erinnere mich immer wieder gerne an die junge Frau kurz vor Ihrer Entbindung, weil Sie hat richtig gut unter diesen Umständen bestanden. PPPS: Es gibt in Einzelfällen auch die Möglichkeit, Sonderregelungen für einzelne Prüfungen (längere schriftliche Zeit etc.) zu Gewähren. Aber dazu benötigen wir einfach ein wenig Input. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rl84 Geschrieben 26. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2008 Ich würde die Abschlussprüfung gerne aus gesundheitlichen Gründen, auf die ich jetzt hier nicht näher eingehen möchte, verschieben wollen. Natürlich ist es nicht unwichtig, wie sich das ganze im Lebenslauf widerspiegelt, zurzeit ist es eher sekundär. Ein entsprechendes Attest vom Arzt könnte ich vorlegen. Mich würde interessieren wie so etwas gewertet wird bzw. ob an dieser Stelle ein wichtiger Grund für die Verschiebung der Prüfung vorliegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 26. April 2008 Teilen Geschrieben 26. April 2008 Im Normalfall wirst du deine Ausbildung (mit Attest) ein halbes Jahr unterbrechen, so daß du dann innerhalb der Zeit deine Prüfung absolvierst und somit kaum Probleme auftreten sollten. Genaues Vorgehen (welche Scheine wann mit wem abzustimmen sind), kann dir aufgrund der Autonomie der einzelnene Kammern nur deine zuständige IHK erklären. Bitte unbedingt Kontakt aufnehmen und dort alle Details besprechen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rl84 Geschrieben 26. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2008 Du meinst, ich könnte die Prüfung innerhalb des halben Jahres wiederholen? Oder doch erst wieder im Winter? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 26. April 2008 Teilen Geschrieben 26. April 2008 Prüfungstermine sind halbjährlich. Bei einer bundeseinheitlichen Prüfung ist es so gut wie unmöglich, Nachschreibertermine zu bewerkstelligen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 26. April 2008 Teilen Geschrieben 26. April 2008 Korrekt, ich meinte innerhalb der Ausbildungszeit von 3 Jahren, die nach dam Kalender dann aber 3,5 Jahre betragen, da du die Ausbildung 0,5 Jahre unterbrochen hast. Zwischendurch extra für dich wird es keine Prüfungen geben. Schriftlich geht es also nur alle halbe Jahre (Mai und November). Mündliches regelt deine IHk. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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