Ahnungsloser Geschrieben 29. April 2008 Teilen Geschrieben 29. April 2008 Kann mir bitte einer die Daten zur unten stehenden Aufgabe nennen? Ich hätte jetzt gesagt: zu 1: 15.Dezember 2006 zu 2: 31. Mai 2007 zu 3: 28. Februar 2007 Danke für die Antwort Aufgabe: Die BLubb GmbH will am 15. November 2006 folgenden Mitarbeitern eine ordentliche Kündigung übergeben: 1. Hans Acker 25 JAhre, 1 Jahr in der Blubb GmbH tätig 2. Anne D 44 JAhre, 21 Jahre in der Blubb GmbH tätig 3. Stefan K 40 JAhre, 10 Jahre in der Blubb GmbH tätig Ermitteln Sie anhand des nebenstehenden Auszugs aus dem BGB für jeden dieser Mitarbeiter das DAtum an dem die Kündigung wirksam wird. Auszug: Die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB lauten: (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 6. 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 7. 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fader Geschrieben 29. April 2008 Teilen Geschrieben 29. April 2008 Tach:D, die ersten beiden Lösungen sind richtig, die dritte nicht. Es sind ja 4 Monate zum Ende des Kalendermonats. Also Dezember/Januar/Februar/MAERZ Richtige Lösung für die 3. ist also 31. März 2007. Laut meiner Auffassung.. hab grade nochmal im Lösungsbogen geschaut, dort ist es auch der 31.03 Viele Grüße, Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
The MIB Geschrieben 29. April 2008 Teilen Geschrieben 29. April 2008 Also, 1 und 2 stimme ich dir zu, nur bei 3 würde ich sagen 31.März. Er hat 10 Jahre für die Firma gearbeitet, das sind dann 4 Monate Kündigungsfrist, dass bedeutet dann März, korrigiert mich wenn ich falsch liege. EDIT: Da war wohl einer schneller Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 29. April 2008 Teilen Geschrieben 29. April 2008 Ja März ist korrekt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ahnungsloser Geschrieben 29. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 29. April 2008 Tach:D, die ersten beiden Lösungen sind richtig, die dritte nicht. Es sind ja 4 Monate zum Ende des Kalendermonats. Also Dezember/Januar/Februar/MAERZ Richtige Lösung für die 3. ist also 31. März 2007. Viele Grüße, Philipp erstmal danke für die Antworten. Aber ich verstehs immer noch nicht. bei 4 Monaten Kündigungsfrist: Dezember / Januar / Febraur / März bei 7 Monaten Kündigungfrist: Dezember / Januar / Febraur / März / April / Mai / Juni demnach wäre bei 2. es der 30. Juni 2007. Oder habe ich da einen Denkfehler? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 29. April 2008 Teilen Geschrieben 29. April 2008 Denkfehler nicht direkt, aber nicht genau gelesen. Hinweis: Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. Und jetzt denk nochmal drüber nach Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
The MIB Geschrieben 29. April 2008 Teilen Geschrieben 29. April 2008 Die anne ist jetzt 44 und seit 21 Jahren dabei, dass heisst sie war 23 als sie in der Firma angefangen hat. Finde aber solche fragen ziemlich gemein, wenn man sich verliest oder nicht aufmerksam genug ist hat man die aufgabe verhauen... Nr. 2 stimmt ja, die Nr. 3 stimmte bei dir nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 30. April 2008 Teilen Geschrieben 30. April 2008 Als gemein würde ich das nicht bezeichnen. Man muss halt wirklich mal lesen was dort steht und mitdenken. Alles andere wären doch nur geschenkte Punkte - völlig ungeeignet für eine Abschlussprüfung ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ahnungsloser Geschrieben 30. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. April 2008 Danke für die Antworten. Manchmal sieht man(n) :upps den Wald vor lauter Bäumen nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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