TigerXT Geschrieben 29. April 2008 Teilen Geschrieben 29. April 2008 Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen. Nach meiner Ausbildung zum Fachinformatiker - AE mache ich nun noch eine Ausbildung zum Informatikkaufmann bei einem großen Konzern. Leider hat der große Konzern einen Nachteil, denn ich verdiene zu viel und verliere nach meiner Rechnung den Anspruch auf das Kindergeld, da mein diesjähriges Einkommen 11.018,05 € Brutto betragen wird. Durch mein Nettoverdienst liege ich ca. 230 € über dem Maximaleinkommen + Werbungskostenpauschale. Also ca. 8830 €. Nun würde ich gerne wissen, ob ich folgende Dinge als Werbungskosten geltend machen kann. - Schulbücher (70 €) (50% wurde von meiner Firma bezahlt) - Laptop (700 €) (Habe einen Computer an dem ich meine privaten Sachen erledige. Das Notebook benötige ich für die Berufsschule, da wir dort nur Notebooks haben, die bei jedem Neustart die Platte von Daten säubert. Außerdem nutze ich das Notebook für Präsentationen in der Firma) Firma könnte das mit einem Schreiben bestätigen. - Fachzeitschriften (19,46 € / Monat) (PC Magazin, Chip, PCgo, PCPraxis) (Keine Sorge, ich lese den Schrott nicht, brauche den nur für einen Nebenjob, der aber nicht auf meinen namen läuft, privat wird iX und c't gelesen, das sind aber kostenlose abos, die ich nicht absetzen kann) - Office 2007 Home & Student (150 €) - Schreibtisch (100 €) - Bürostuhl (250 €) - Dienstreise ins Ausland (10 Tage außer Haus - 8 € Tagesgeld / Tag) - Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz (120 KM) (Habe eine Wohnung bei meinen Eltern im Hause, aber keinen Mietvertrag. Sollte besser einer abgeschlossen werden? Wenn ja, kann man den Mietvertrag auch mit einer Miete von 0 € im Monat ausfüllen?) - Monatsticket (66,96 € / Monat) (22 KM zur Arbeit und 16 KM zur Berufsschule (Blockunterricht)) - Druckerpatrone (30 € / Jahr für 7500 Seiten) - Neuer Drucker (200 €) - PC Monitor (280 €) - Scanner (100 €) - Schreibwaren (Stifte, Papier, Kleber, Tesafilm, etc.) - Tastatur + Maus (80 €) - Anzug (250 €) (Mit der Begründung beim Kunden fachliche Kompetenz zu vermitteln und in der Firma herrscht Anzugpflicht) Ich würde also gerne wissen, was ich von den aufgelisteten Dingen wohl durchbekommen werde und was nicht. Außerdem würde ich gerne wissen, zu welchem Anteil ich welchen Punkt angerechnet bekomme. Ein notebook kann ja nicht gleich mit 700 € abgesetzt werden, sondern muss ja über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir helfen könntet, damit ich ungefähr weiß, wieviel Fachliteratur ich noch kaufen muss, bis ich das Kindergeld wieder bekomme. Gibts da eigentlich nen Gesamtwert, dass das Amt sagt, ich kann nur 400 € an Fachliteratur absetzen? So, das war dann auch schon. Danke schon im voraus. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dr.dimitri Geschrieben 29. April 2008 Teilen Geschrieben 29. April 2008 Du zahlst im Monat nicht mal 3 Euro Lohnsteuer. Was meinst Du, kannst Du davon alles absetzen? Dim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TigerXT Geschrieben 29. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 29. April 2008 Ich zahle noch keine Lohnsteuer. Das Jahreseinkommen ist so hoch, weil wir eine Sonderzahlung erhalten haben, ich meine Überstunden ausgezahlt bekommen habe und nochmal Urlaubsgeld bekommen habe. Im September gibts nochmal Urlaubsgeld und zu Weihnachten nochmal Weihnachtsgeld. Es geht ja nicht um einen Lohnsteuerjahresausgleich, sondern um die Werbungskosten für mein Kindergeld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 29. April 2008 Teilen Geschrieben 29. April 2008 Du kannst pauschal schon mal 920 € als Arbeitnehmer-Pauschbetrag ohne Nachweis absetzen. Mehr nur dann, wenn du höhere Werbungskosten nachweisen kannst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 29. April 2008 Teilen Geschrieben 29. April 2008 Diese Presseerzeugnisse wirst du kaum als Fachliteratur durchbekommen. Brauchst du zwingend ein voll eingerichtetes Büro zu Hause? (schriftlich vom AG) Ist es räumlich getrennt? Privatnutzung? Verbrauchsmaterial? Wozu wurde es verwendet? Neuer PC? Du hast doch schon einen Laptop - und diese Dinge laufen über 3 Jahre. Anzug? Private Nutzung nicht auszuschließen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 29. April 2008 Teilen Geschrieben 29. April 2008 Hmm ich sehe grad, dass du den Pauschbetrag schon eingerechnet hast. Um weiterhin Kindergeld zu bekommen, müsstest du Webungskosten von mehr als 1150 Euro geltend machen. Das dürfte nur schwer machbar sein, da einige deiner o.g. Ausgaben entweder gar nicht oder nur zum Teil abgesetzt werden können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 29. April 2008 Teilen Geschrieben 29. April 2008 Ergänzung: Die einzige Möglichkeit, das Kindergeld zu behalten wäre meiner Meinung nach folgende: Du müsstest das Arbeitsamt überzeugen, dass der weiter von deinem Arbeitsplatz entferntere Wohnsitz deinen Lebensmittelpunkt darstellt (wobei du dort ja vermutlich nur am Wochenende bist), um somit einen Teil der Fahrten zwischen den Wohnsitzen als Familienheimfahrten anrechnen zu können. Dann würden deine Eltern vermutlich noch Kindergeld bekommen. Wie man die überzeugt? Keine Ahnung... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TigerXT Geschrieben 29. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 29. April 2008 Also. Meine Heimatstadt bei meinen Eltner ist weiterhin mein Lebensmittelpunkt. Ich fahre jedes Wochenende runter, weil mein gesamter Freundeskreis dort lebt. Außerdem bin ich seit über einem jahr mit meiner Freundin zusammen, die in einem Nachbarort wohnt. Durch Zeugenaussagen kann auch bestätigt werden, das ich jedes Wochenende runter fahre und Freunde habe ich hier sogut wie keine, weil ich mich um meine Familie und Freunde in meiner Heimatstadt kümmere. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 29. April 2008 Teilen Geschrieben 29. April 2008 Dann könnte es durchaus klappen. Es müsste dann nur wenn das Arbeitsamt nachfragt folgendes Formular eingereicht werden: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg5c-Werbungskosten.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 30. April 2008 Teilen Geschrieben 30. April 2008 Servus, so pauschal kann man das leider nicht sagen, da es immer auch auf den Sachbearbeiter ankommt. Wenn der Dir einen Posten in den Werbungskosten abnimmt, dann passt das. Wenn nicht, dann halt nicht. Du kannst zwar Einspruch einlegen und gegen eine evtl. Entscheidung klagen, aber das bringt Dich erst mal nicht weiter. Du kannst von Deinen Posten bis auf den Anzug in meinen Augen alles probieren. Mit der Büroausstattung könnte es allerdings schwer werden, wenn Du nicht glaubhaft versichern kannst, dass Du ein eigenes Büro zu Hause brauchst. Ebenso der Laptop. Mein Tipp wäre auch, Fahrtkosten so gut wie möglich mit rein zu bringen. Die machen mit 30 Cent pro Kilometer einen ganz gute Batzen aus. Schöne Grüße und viel Erfolg. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TigerXT Geschrieben 30. April 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. April 2008 Erstmal vielen lieben Dank an alle, die mir bis hier her geholfen haben. Also was den Schreibtisch angeht könnte ich Argumentieren, dass ich in einer WG lebe und wir haben nur eine kleine Küche, in der kein Tisch zum essen steht. Da es sich auch nur um eine relativ kleine Wohnung handelt habe ich auch sonst keine möglichkeit irgendwie an einem Tisch was zu machen. Deswegen ja auch der Laptop, weil man damit auch vom Bett aus arbeiten kann. Ich brauch das Ding ja auch nur für die Berufsschule und für die Arbeit, private sachen mache ich mit meinem PC, der auf dem Boden steht. Ich meine, ich kann dem Amt ja schreiben, dass ich Hausaufgaben ja dann im Spülstein, der Badewanne, oder auf dem Fußboden erledigen werde. Kann ja auch Fotos beilegen, wie es aussieht. Evtl. hilft es ja was. Kann ich eine Schulung eigentlich auch absetzen? Da ich ja einen kaufmännischen Beruf erlerne, könnte ich dann eine SAP-Schulung absetzen? Oder eine Schulung in Sachen Marketing? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 30. April 2008 Teilen Geschrieben 30. April 2008 Servus, also ich kann mich nur wiederholen: was der Sachbearbeiter Dir abnimmt, das zählt. Im Optimalfall rufst Du also bei der zuständigen Stelle an und klärst das persönlich. Wenn es nicht weit weg ist, kannst Du auch persönlich vorstellig werden. Ich habe das vor ein paar Jahren am Beginn meiner Selbständigkeit gemacht und mir wurde vom Finanzamt perfekt geholfen. Du solltest halt glaubwürdig wirken und nicht wie einer, der nur Geld abziehen will. Schulungen: natürlich, ob sie durchgehen: s.o. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TigerXT Geschrieben 2. Mai 2008 Autor Teilen Geschrieben 2. Mai 2008 Hallöchen. Ich bins nochmal. Also, ich habe heute mit meinem Arbeitgeber gesprochen. ich kann meine Überstunden zurückzahlen und bekomme meine Stunden wieder gut geschrieben und darf sie abbauen. Nun habe ich heute und die letzten Tage bei der Kindergeldkasse angerufen und ich muss sagen ich steige durch nichts mehr durch. Nun die Frage an euch: Wieviel darf ich im Jahr verdienen? 7680 € oder 8600 € Wie werden diese 920 € Werbungskosten berechnet? Sind die bereits im betrag von 7680 € enthalten, oder darf ich die da drauf schlagen, so dass ich auf 8600 € komme? Gott, ich hasse Ämter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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