deka-online Geschrieben 1. Mai 2008 Teilen Geschrieben 1. Mai 2008 Morgen zusammen, ich weiss nciht genau ob das Thema in das Forum hier gehört aber ich hoffe doch mal ALs mich interessiert folgendes. WEnn ich nach der Ausbildung nicht übernommen werde und keinen neunen Job habe, was bekomm ich dann. Wenn ich in der Ausbildung 800€ (Brutto) bekomme was erhalt ich als "arbeitsloser"? Hab gelesen das es noch unterschieden wird zw. bestandener und nichtbestandener Prüfung. Und muss das was ich dann erhalte auch nochversteuert werden? Kann mir jemand , der sich damit auskennt mal ne Rechnung machen was ich erhalten müsste (NETTO) wenn es soweit ist? Danke im VOraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RhababaBob Geschrieben 1. Mai 2008 Teilen Geschrieben 1. Mai 2008 du bekommst auf jedenfall zu wenig und musst auf zusätzlich noch hartz4 beantragen. das werden dann mit eigener wohnung so 620€ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deka-online Geschrieben 1. Mai 2008 Autor Teilen Geschrieben 1. Mai 2008 620€ mit oder Ohne hartz4? Weil ich find 620€ ok. Ich wohn auch noch bei meinen ellis und werd das auch nciht ändern, zumindest in nächster zeit Da sind 620€ schon "viel" bzw ok wenns netto ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shinuma Geschrieben 1. Mai 2008 Teilen Geschrieben 1. Mai 2008 Pi mal Daumen habe ich mal was von 2/3 des alten Gehaltes gehört. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deka-online Geschrieben 1. Mai 2008 Autor Teilen Geschrieben 1. Mai 2008 hab grad noch irgendwo gelesen das wenn man nciht besteht man 60% des Azubigehlats bekommt und wenn man bestanden hat bekommt man 60% des Gehalts das man nach der ausbildungerhalten würde. Kann das sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 1. Mai 2008 Teilen Geschrieben 1. Mai 2008 Nein, bei "frischer" Arbeitslosigkeit gibt's ALG I, danach ALG II (Hartz IV). Ich kenne mich mit der Berechnung der Bezüge nicht aus, aber laut Wikipedia dürftest du unter ALG I ein Jahr deinen vollen Azubi-Lohn abzüglich alles außer Lohnsteuer (siehe Berechnung) bekommen, da du dich mit deinem Azubi-Lohn wahrscheinlich noch in den Freibeträgen befindest. Im Prinzip könnten die 60% des Azubi-Lohns stimmen (ist IMHO weniger als Hartz IV), denn die Bezüge errechnen sich immer aus dem Verdienst der letzten 12 Monate. Genauere Infos würde ich mir aber bei einem Berater von der Agentur für Arbeit einholen. Richtig heftig dürfte es nach einem Jahr werden, wenn du dann von ALG I zu ALG II wechselst. Wenn du noch bei deinen Eltern wohnst, dürften die größtenteils für deinen Lebensunterhalt aufkommen, da die Bezüge stark abhängig von den Lebensumständen sind. Alle Angaben ohne Gewähr und mit gefährlichem Halbwissen erstellt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
the_colonel Geschrieben 2. Mai 2008 Teilen Geschrieben 2. Mai 2008 Also ich war nach meiner Ausbildung für ein paar Monate arbeitslos und hab das so erklärt bekommen: du bekommst 60% deines Durchschnittsgehaltes bzw Ausbildungsvergütung der letzten 12 Monate die du gearbeitet hast. dein Arbeitgeber muss dazu ein formblatt ausfüllen wo die letzten 12 gehälter aufgeführt werden. Bei einem Azubigehalt kann das natürlich ein wenig happig ausfallen. Ich z.B. hab 390 € vom arbeitsamt bekommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 2. Mai 2008 Teilen Geschrieben 2. Mai 2008 Bei nicht bestandener Prüfung besteht die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch die Ausbildung bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin zu verlängern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deka-online Geschrieben 2. Mai 2008 Autor Teilen Geschrieben 2. Mai 2008 @allesweg das heisst doch wenn ich nciht arbeitslos sein will, kann ich absichtlich die prüfung ver****en und nen halbes jahr länger arbeiten und dann wiederholen oder wie? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 2. Mai 2008 Teilen Geschrieben 2. Mai 2008 So lange, bis dir der Vorsatz nachgewiesen wird, wegen welchem man dann die fristlose Kündigung erhältst. Zudem es im Lebenslauf sehr schlecht aussieht sowie die Chancen auf eine spätere Übernahme noch weiter sinken. Oder was, wenn man dann plötzlich mit 50% doch besteht? Oder man durch eine MErP bestehen könnte? Diese dann verweigern? Siehe Anfang dieses Postings... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 2. Mai 2008 Teilen Geschrieben 2. Mai 2008 Jein, denn du mußt den antrag bei deinem betrieb stellen und der ist, wenn mich nich alles teuscht, nicht verpflichtet dich weiter zu beschäftigen und dann stehst du ohne was da. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 2. Mai 2008 Teilen Geschrieben 2. Mai 2008 Doch ist er erst einmal - §21(3)BBiG. Aber vorsätzliches Durchfallen ist ein Grund für §22(2)1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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