Teno Geschrieben 3. Mai 2008 Geschrieben 3. Mai 2008 Hallo Leuts, Ich bin Heute über folgendes drübergestolpert: Welche Prüfungsunterlagen müssen Sie zu Ihrer Abschlussprüfung mitbringen: 1) Ihre Einladung 2) Personalausweis / Reisepass (oder einen anderen Lichtbildausweis) 3) Taschenrechner (Vorsicht mit Solar-Taschenrechner, da nicht für genügend Licht garantiert werden kann) 4) Kugelschreiber 5) Ggf. die Unterlagen, die in Ihrer Einladung gefordert werden. 6) Berichtsheft/Ausbildungsnachweise bitte nur zur schriftlichen Abschlussprüfung wie bitte??? Berichtsheft zur schriftlichen???? Davon habe ich bisher noch gar nichts gelesen und auf der Rückseite der Einladung steht auch nur folgendes(so in etwa): Sie sind zur AP zugelassen wenn die Ausbildungszeit erfüllt und die Ausbildungsnachweise zu dem von der IHK bestimmtem Termin vorgelegt werden. Welcher Termin? Weder auf Einladung oder sonst einem Wisch steht ein Termin. Diesen oberen Punkt habe ich auch nur zufällig nach sorgfälltigen rumwühlens auf der sehr sehr "geringfügig nützlichen" IHK Seite entdecken können. Deswegen vermute ich mal, dass kaum jemand das Berichtsheft mitnehmen wird. Was meint ihr? Es geht um die IHK München. Sonst noch wer betroffen? Würde ungern nochmal in den Betrieb fahren müssen und die IHK kann ich ja auch frühestens übermorgen anrufen. Merci Zitieren
lied Geschrieben 3. Mai 2008 Geschrieben 3. Mai 2008 Wo steht das mit dem Berichtsheft? Ich habs zwar bis auf die letzten zwei Wochen geschrieben wollte mich aber eigentlich noch ein wenig drücken. In meiner Einladung stand überhaupt nichts von Ausbildungsnachweis/Berichtsheft... Gruß Zitieren
SoL_Psycho Geschrieben 3. Mai 2008 Geschrieben 3. Mai 2008 IHK Lüneburg / Wolfsburg: "Die Ausbildungsnachweise sind zur mündlichen Prüfung mitzubringen." Viel Glück Zitieren
lied Geschrieben 3. Mai 2008 Geschrieben 3. Mai 2008 Ok, dann gehe ich mal davon aus dass sie bei mir nichts sehen wollen IHK Nürnberg Gruß Zitieren
budda Geschrieben 3. Mai 2008 Geschrieben 3. Mai 2008 @ Teno: wenn es in einem Brief von der IHK steht schätze ich wirst du nichtdrumherum kommen. ich habe eben selbst noch mal in dem brief geschaut, den ich von meiner IHK bekommen habe. hier (IHK Mainz) soll das berichtsheft nur zur präsentation mitgebracht werden. Zitieren
Teno Geschrieben 3. Mai 2008 Autor Geschrieben 3. Mai 2008 sry, hier stehts. ihk webseite Für mich ist das aber noch kein ofizieller Termin bzw. Ansage an die Prüflinge. Sehr seltsam. Zitieren
Shino Geschrieben 3. Mai 2008 Geschrieben 3. Mai 2008 Muss die auch erst zur Präsi mitbringen (IHK Essen). Zum Glück! Zitieren
Teno Geschrieben 3. Mai 2008 Autor Geschrieben 3. Mai 2008 Vermutlich ein Schreibfehler. Bei den Fehlern die ich in den IHK Lösungen so finde, auch kein Wunder mehr -.- Zitieren
Shino Geschrieben 3. Mai 2008 Geschrieben 3. Mai 2008 Wie schon oft gesagt, die "Lösungen" der IHK sind nur Lösungshinweise. Pech hat man nur, wenn ein Prüfer sich wirklich komplett daran hält, ohne diese hinweise zu prüfen. Aber das ist ja eigentlich ein anderes Thema. Im Zweifelsfall Montag direkt anrufen und nachfragen. Zitieren
lied Geschrieben 3. Mai 2008 Geschrieben 3. Mai 2008 Aber das ist ja eigentlich ein anderes Thema. Im Zweifelsfall Montag direkt anrufen und nachfragen. Wir sind Fachinformatiker: Natürlich habe ich eine Email geschrieben Gruß:cool: Zitieren
Shino Geschrieben 3. Mai 2008 Geschrieben 3. Mai 2008 Ich schreib bei sowas keine Mails mehr. Dauert oft wochenlang bis mal jemand antwortet (nicht speziell bei der IHK). Am Telefon weiß man direkt bescheid. Kannst ja per Voip anrufen wenn dir soviel dran liegt Zitieren
lied Geschrieben 3. Mai 2008 Geschrieben 3. Mai 2008 Ich schreib bei sowas keine Mails mehr. Dauert oft wochenlang bis mal jemand antwortet (nicht speziell bei der IHK). Am Telefon weiß man direkt bescheid. Kannst ja per Voip anrufen wenn dir soviel dran liegt Hm, wenn ich bis Montag Mittag keine Antwort habe rufe ich an und beschwere mich erstmal. Schließlich muss ich auch schnell auf Anfragen antworten und irgendwo bin ich ja "Kunde" bei denen. Gruß Zitieren
Brachial Geschrieben 3. Mai 2008 Geschrieben 3. Mai 2008 Ich nehm's mit (bin auch bei der IHK München). Viel Glück bei der Prüfung Zitieren
Fader Geschrieben 3. Mai 2008 Geschrieben 3. Mai 2008 Moin, ich bin auch IHK München. Habe gerade nochmal in das Anmeldungsblatt geschaut (Rückseite). Dort steht ziemlich eindeutig: "Zu allen Prüfungen sind ein Ausweis mit Lichtbild, diese Einladung, Screibzeug (..), und zur mündlichen Prüfung/praktischen Prüfung zusätzlich die Ausbildungsnachweise (..) mitzubringen" Da in dem Fall die schriftliche Anmeldung der IHK ausschlaggebend ist (weil ja auch nicht jeder auf IHK Muenchen.de rumsucht) brauchst man das Berichtsheft erst bei der mündlichen mitbringen. Um auf Nummer sicher zu gehen ist aber ganz klar eine Anfrage nicht verkehrt. Ich werds auf jeden Fall zuhause lassen, da ich die Anmeldung ja eh im Zweifelsfall als Beweismittel dabei habe. Wünsche allen viel Erfolg bei der Prüfung! :D (das der Taschenrechner auch ohne Sonne noch funktioniert) :upps Fader Zitieren
1pruefer Geschrieben 4. Mai 2008 Geschrieben 4. Mai 2008 @ Teno: wenn es in einem Brief von der IHK steht schätze ich wirst du nichtdrumherum kommen. ich habe eben selbst noch mal in dem brief geschaut, den ich von meiner IHK bekommen habe. hier (IHK Mainz) soll das berichtsheft nur zur präsentation mitgebracht werden. Generell gilt diese Richtlinie für die IHK Mainz, und zwar für alle Berufe: IHK Rheinhessen - Berichtshefte Dort steht wiederum: "Die Vorlage des ordnungsgemäß geführten Berichtsheftes ist eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung." Und da die IT-Prüfung aus mehreren Prüfungsterminen besteht, sind die Berichtshefte eigentlich für alle Termine mitzubringen, oder bei ausdrücklicher Nennung eines Termins eben nur für diesen. Also Lesen, ob etwas konkret gesagt wird, ansonsten sowohl zur schriftlichen als auch mündlichen mitnehmen. Sicher ist sicher. Zitieren
marco_ Geschrieben 4. Mai 2008 Geschrieben 4. Mai 2008 IHK Schwaben: Die Einladung, Berichtsheft und ein Lichtbildausweis sind zu jeder Prüfungshandlung mitzubringen. Zitieren
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