Duvel Geschrieben 4. Mai 2008 Geschrieben 4. Mai 2008 Hallo, ich hab so ein ungutes gefühl, so kurz vor der abschlussprüfung und wollt mal fragen, was passiert wenn man die schriftliche prüfung nicht bestanden hat muss man dann die praktische trotzdem noch machen. Muss man dann eine neue projektarbeit beantragen? Danke für die Hilfe! Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 4. Mai 2008 Geschrieben 4. Mai 2008 Die Prüfungsteile sind unabhängig voneinander. Zitieren
Duvel Geschrieben 4. Mai 2008 Autor Geschrieben 4. Mai 2008 Die Prüfungsteile sind unabhängig voneinander. heisst das ich darf den Prüfungsteil A machen und die B in 6 monaten? Zitieren
stefanniehaus Geschrieben 4. Mai 2008 Geschrieben 4. Mai 2008 Du machst erstmal beide Prüfungsteile - unabhängig davon ob bestanden oder nicht. Und was du nicht bestanden hast, wiederholste dann n halbes Jahr später. Zitieren
Cleriker Geschrieben 5. Mai 2008 Geschrieben 5. Mai 2008 uns hat man erzählt, dass die gebühren für die prüfung immer höher werden. jetzt haben wir 360€ gezahlt für A und B, für englisch nochmal 30€. bei nichtbestehen von A oder B und der wiederholung der prüfung, würde die gebühr auch über 700€ ansteigen, danach sogar dann über 1000€ - ist da was dran? Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 5. Mai 2008 Geschrieben 5. Mai 2008 Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende gebührenfrei. http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__37.html Zitieren
KillerWutz Geschrieben 5. Mai 2008 Geschrieben 5. Mai 2008 hey also ich hab prüfung 07/08 geschrieben. Ich habe meine schriftliche auch nich komplett geschafft. Projekt halten und das alles konnt ich aber dennoch zum normalen termin. An dem tag wo ich dann theorie machen musste, hatte ich dann auch eine Nachprüfung. Die ging bei mir 15min. Da stellen die dir halt ein paar fragen im bezug auf die schrieftlichen prüfungsteile wo man unter 50% war. Naja und wenn man glück hat und gut war, hat man halt die nachprüfung bestanden, das heißt der schriftliche teil is somit bestanden... Wenn du die nachprüfung nicht schaffen solltest, schreibst du halt ein halbes jahr später nochmal die prüfung mit ;-) Zitieren
Cleriker Geschrieben 5. Mai 2008 Geschrieben 5. Mai 2008 BBiG - Einzelnorm aha? aus welchem grund hat mir die IHK ne rechnung über 360€ geschickt? ist das nur bei mir so weil ich ne rein schulische ausbildung mach? Zitieren
Karl Nickel Geschrieben 5. Mai 2008 Geschrieben 5. Mai 2008 So viel ich weiß, müssen die Arbeitgeber eine Gebühr für die Prüfung entrichten. Zumindest hat mein Cheffe einige Rechnungen bezüglich Zwischenprüfung/Abschlussprüfung bekommen - weiß allerdings nicht, um welche Summen es da ging. Es kann sein, dass man bei einer schulischen Ausbildung die Kosten selbst tragen muss. Sind aber nur Mutmaßungen - nähere Details kann dir sicherlich deine IHK verraten Zitieren
stefanniehaus Geschrieben 5. Mai 2008 Geschrieben 5. Mai 2008 aha? aus welchem grund hat mir die IHK ne rechnung über 360€ geschickt? ist das nur bei mir so weil ich ne rein schulische ausbildung mach? Die Gebühr hat der Ausbildungsbetrieb zu zahlen. Aber ok.. wo kein Aubildungsbetrieb, da auch keiner der die Gebühren übernehmen könnte... Zitieren
Optik Army Geschrieben 5. Mai 2008 Geschrieben 5. Mai 2008 Ich habe ne ähnliche Frage und wollt deswegen keinen neuen Thread aufmachen. Also mal angenohmen man fällt durch das schriftliche kann man ja 6 Monate später nachschreiben soweit alles klar. Nur wie sieht das mit dem Betrieb aus? Ist man bis dahin arbeitlos oder verlängert sich der Ausbildungsvertrag bis zur Nachprüfung? Zitieren
stefanniehaus Geschrieben 5. Mai 2008 Geschrieben 5. Mai 2008 Zitat von BBiG § 21 Abs. 3 Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. --> BBiG - Einzelnorm Zitieren
allesweg Geschrieben 5. Mai 2008 Geschrieben 5. Mai 2008 aha? aus welchem grund hat mir die IHK ne rechnung über 360€ geschickt? ist das nur bei mir so weil ich ne rein schulische ausbildung mach?Ja, §3 Absatz 1 BBiG Zitieren
loubega Geschrieben 5. Mai 2008 Geschrieben 5. Mai 2008 Hallo zusammen, habe auch ein ähnliches Problem und wollt kein neuen Threat eröffnen. Was ist, wenn man erkrankt und nicht an der Prüfung teilnehmen kann bzw. nicht antreten möchte? Muss man dann zur mündl. Nachprüfung und danach die Projektpräsentation abhalten oder darf man erst nach 6 Monaten die Prüfung nochmal antreten? Gruss, Lou Umschüler (Fachinformatik/Systemintegration) Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 5. Mai 2008 Geschrieben 5. Mai 2008 An welchem Prüfungsteil kann krankheitsbeginn nicht teilgenommen werden? Falls entschuldigt (Attest) krank zur schriftlichen, geht es üblicherweise mit Präsi und Fachgespräch weiter und man schreibt in einem halben Jahr die Klausuren nach. Nachschreibtermine sind mir bisher unbekannt. Zitieren
loubega Geschrieben 5. Mai 2008 Geschrieben 5. Mai 2008 Zum schriftl. Teil kann ich nicht hingehen, weil ich momentan schwer krank bin...ich denke bis Juni wieder gesund zu sein (Präsentation). Muss ich ein Attest vom Hausarzt vorzeigen oder muss es ein Amtsarzt sein? Kann ich an der Wiederholungsprüfung kostenlos teilnehmen, weil entschuldigt gefehlt oder muss ich selber zahlen? (-> bin Umschüler) :confused: Danke für die Hilfe! Lou Zitieren
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