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Geschrieben

hi,

eine frage macht sich grad bei uns breit:

was dürfen wir mit dem it-handbuch alles machen?

- post-its als lesezeichen (fähnchen) rein und draufschreiben was auf der seite zu finden ist (das hängt dann oben so raus)

- nur post-its ohne aufschrift

- ne kleine liste ausdrucken als zweites inhaltsverzeichnis mit seitenangabe und inhalt oder titel der seite

also ich red nicht vom spicken oder so, sondern nur darum seiten zu markieren. ihr wisst schon was ich meine... ;)

Geschrieben

Bei mir steht auf der Einladung zur AP das ich nur Inhaltsmarker (PostITs mit beschreibung) benutzen darf. Im Buch darf nix makiert sein oder drin stehen.

IHK Essen.

Geschrieben

Wir ergänzen unsere IT-Handbücher mit im Unterricht erarbeiteten Themen und kleben diese als Anhang in das Handbuch, zusätzlich hab ich noch eine Art "Schnellübersicht mit Seitenangaben" für gefragte Begrifflichkeiten

Geschrieben

Zitat aus IHK Einladung München:

"Fachlich notwendige Ergänzungen: Es ist zulässig, zum schnellen Auffinden der einzelnen Kapitel "Fähnchen" an einzelnen Buchseiten zu befestigen. Damit man zur Prüfung kein neues Buch kaufen muss, sind handschriftliche, fachlich notwendige Ergänzungen erlaubt.

Ausdrücklich verboten sind: einzelne Teile oder komplette Seiten aus einem anderen Tabellenbuch oder einem Kompendium o.ä., Lösungshinweise aus vergangenen Prüfungen oder gar komplette Lösungswege."

Geschrieben
mal ne frage: ist eine netzplangrafik zu vpn, eine fachliche ergänzung oder ein beispiel ?

wenn du die neuste Ausgabe des IT-Handbuches besitzt, schau mal auf Seite 302

Geschrieben
wenn du die neuste Ausgabe des IT-Handbuches besitzt, schau mal auf Seite 302

Danke aber das ist beim Allmächtigen Hernn keine fachliche Grafik zu VPN

Geschrieben
"Fachlich notwendige Ergänzungen" --> so versteh ich das auch! ich habe mir auch Notizen rein gemacht, nur habe ich nichts reingeklebt und auch keine Beispiele reingeschrieben!

bei mir steht in der einladung noch ein beispiel.

nämlich wenn im buch der usb 2.0 standard erklärt wird und es erscheint seit anschaffung der fiktive standard usb 3.0, darf dieser im buch zulässig ergänzt werden.

würde jetzt nix über raid drin stehen und du schreibst was über raid rein wäre das unzulässig. stehen raids drin und es gibt nen neuen, darfste den ergänzen. das stichwort ist ergänzen und nicht erweitern :)

aber zurück zu meiner frage, was ist mit meinem zettel mit den seitenangaben?

Geschrieben

Ich einigen IHKs sind die zulässig. Zitat unseres Lehrers in dem Vorbereitungskurs zu der Sache (sinngemäß) als wir ihn diesbezüglich fragten: "Macht euch die Zettel rein, die Prüfer sind das so gewöhnt."

Geschrieben (bearbeitet)
Ich einigen IHKs sind die zulässig. Zitat unseres Lehrers in dem Vorbereitungskurs zu der Sache (sinngemäß) als wir ihn diesbezüglich fragten: "Macht euch die Zettel rein, die Prüfer sind das so gewöhnt."

In seinem IHK-Bereich vielleicht. Täte ich mich auf diese Aussage verlassen, könnte ich wegen Betrugsversuchs vorläufig von der Prüfung ausgeschlossen werden - zumindest theoretisch:

Ausdrücklich verboten sind: [...] sowie Klebezettel und Fähnchen

Das ist für mich eine eindeutige Formulierung. Für Zettel und PostITs zur Seitenmarkierung im Handbuch gibts auf die Nuss.

Ein Schlupfloch sehe ich jedoch darin, Auf eine sofort zugreifbare Seite (ganz vorn z.B.) die Seitenzahl eines Themas zu schreiben. Das wird m. E. nicht verboten. Die Seite musst du dann immer noch von Hand suchen ;)

Bearbeitet von PieDie
Geschrieben

Hallo zusammen,

also ich denke mal die Seiten im Handbuch mit PostITs zu markieren, sollte keine Probleme geben. Wir haben von unseren Lehrern auch immer gehört, dass wir doch eben diese Zettelchen reinmachen sollen um schneller ans Ziel zu kommen.

Wies mit dem Inhaltszettel am Anfang aussieht, weiß ich nicht, aber ich denke mal, da sonst ja keine weiteren Informationen oben stehen, sollte der auch kein Problem sein!

Nehmt ihr die neue Auflage des IT-Handbuches her, oder die von 2005?

Gruss

Geschrieben

Unglücklich schwammig auch die Formulierung in der Einladung der IHK Düsseldorf:

Seite 1: "Zudem dürfen Sie ein Tabellenhandbuch [...] ohne ergänzende Notizen (nur für GH1 und GH2) mitbringen..."

Seite 2: "[...]Es ist daher zulässig, einen entsprechenden Vermerk mit den technischen Daten dieser neuen Schnittstelle an die vorhandene Tabelle im Tabellenbuch anzufügen."

Was bitte ist der Unterschied zwischen einer ergänzenden Notiz und einem angefügten Vermerk? Naja, ich werde mich auf Seite 2 berufen.

Geschrieben

In der Einladung aus München steht folgendes:

"Fachlich notwendige Ergänzungen: Es ist zulässig, zum schnelleren Auffinden der einzelnen Kapitel "Fähnchen" an einzelnen Buchseiten zu befestigen. Damit man zur Prüfung kein neues Buch kaufen muss, sind handschriftliche, fachlich notwendige Ergänzungen erlaubt.

Ausdrücklich verboten sind: einzelne Teile oder komplette Seiten aus einem anderen Tabellenbuch oder einem Kompedium o.a., Lösunghinweise aus vergangen Prüfungen oder gar komplette Lösungswege."

Edit:

Die neue Auflage des IT handbuchs hat ja wie ich gesehen habe nur ein Stichwortverzeichniss. Das heißt es ist geordnet nach Deutschen Begriffen und die englischen stehen in Rot dahinter. Wenn man jetzt nen englischen Begriff sucht sit man verloren wenn man den deutschen nicht kennt. Son Rotz !

Geschrieben
Die neue Auflage des IT handbuchs hat ja wie ich gesehen habe nur ein Stichwortverzeichniss. Das heißt es ist geordnet nach Deutschen Begriffen und die englischen stehen in Rot dahinter. Wenn man jetzt nen englischen Begriff sucht sit man verloren wenn man den deutschen nicht kennt. Son Rotz !

Nenn mich Judas, aber wozu braucht man einen englischen Index?

Die Englisch-Aufgaben (die wohl einzige, in der ein englischsprachiger Index gebraucht werden könnte) sind in der Regel Übersetzungsaufgaben. Sollte dennoch mal fachliche Transferarbeit gefordert sein, so sind doch die meisten IT-Begriffe ohnehin Englisch, oder täusche ich mich da?:confused:

Geschrieben

Bei mir stehts drin.

Westermann IT-Handbuch Auflage 5 2007 Seite 474

Und wenn du als Informatiker nicht weißt, was RAM ist, dann hast du den Beruf verfehlt. *duck und weg*:D

ABER:

Angenommen du wüsstest $Begriff nicht, und die sind tatsächlich lokalisiert worden. Welche Aufgabe würde sowas enthalten? Transferleistung ist mir bei den alten APs im Englischteil nicht untergekommen. Also wüsste ich nicht, wo da das Problem sein sollte. Klär mich auf.

Geschrieben (bearbeitet)

ich ruf da jetz auch mal an...

//edit:

also laut ihk würzburg ist ein zettel der die seitenzahl und eine überschrift des themas oder der seite enthält zulässig. nicht draufstehen dürfen irgendwelche lösungen oder dergleichen. ich habe es so umschrieben dass es ein für mich zusammengestellter index mit seitenzahl und themenüberschrift ist, sie sagte das sei in ordnung und begründete das damit, dass es nix anderes wäre als lauter post-its die sonst an der seite hängen.

Bearbeitet von Cleriker
Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab jetzt grad mit der IHK München telefoniert.

Alles etwas schwammig...

Fachlich Notwendige Ergänzungen/Notizen sind erlaubt!

Sie hatte deutlich "Fachlich Notwendig" gesagt.

Dh. wenn ich z.B. zum Thema UMTS noch HSDPA und HSUPA hinzufüge ist es erlaubt. Ich kann auch andere Themen um gewisse Informationen ergänzen, solang sie fachliche sind. Querverweise sind auch erlaubt. Fähnchen sind auch erlaubt.

Keine Beispiele, keine Lösungsvorschläge, keine Lösungszettel einkleben

Dann habe ich noch gefragt was passiert wenn es einem Prüfer trotzdem nicht passt. Sie meinte dann wird das Buch eingezogen ---> es liegt also im ermessen des Prüfers.

Danach meinte sie aber noch, dass sowieso keine Zeit ist zum kontrollieren der IT-Handbücher besteht...

Bearbeitet von twin-deluxe
Geschrieben

Also bei mir steht:

Zugelassene Hilfsmittel:

IT-Handbuch, Tabellenbuch, Formelsammlung.

Wie ist denn Formelsammlung zu verstehen?

Also wir dürfen nicht mal die Seitenzahlen + Überschrift der Themen notieren..

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