Toni123 Geschrieben 7. Mai 2008 Geschrieben 7. Mai 2008 Ok also Nr.12 und Nr.17 scheinen richtig zu sein. Hier der Beweis für Nr.17: Fünf Sicherheitsregeln â€â€œ Wikipedia Zitieren
VoteForChris Geschrieben 7. Mai 2008 Geschrieben 7. Mai 2008 Also zum Kündigungsdatum: Dem sein Ausbildungsverhältnis beginnt am 01.01.08, probezeit geht 6 monate, während der probezeit kann er mit einer frist von zwei wochen kündigen. Jetzt ist er aber am 16.06.08 schon aus den 6 Monaten raus, oder? Heißt wiederum 4 wochen kündigungfrist, also 02.06.08 müsste richtig sein. Oder hab ich jetzt was falsch verstanden? Zitieren
Cobinja Geschrieben 7. Mai 2008 Geschrieben 7. Mai 2008 Oder hab ich jetzt was falsch verstanden? Ja, hast du. 1. Januar 2. Februar 3. März 4. April 5. Mai 6. Juni Er hat also bis Ende Juni (30.06.2008) Probezeit -> 2 Wochen Kündigungsfrist -> 16.06.2008 muss die Kündigung vorliegen. Zitieren
VoteForChris Geschrieben 7. Mai 2008 Geschrieben 7. Mai 2008 ohh... :floet: Bin wohl noch etwas verplant von der Prüfung :schlaf: Zitieren
WaldemarS. Geschrieben 7. Mai 2008 Geschrieben 7. Mai 2008 Zu Aufgabe 17 möchte ich sagen: die gabs schon mal in Winter 05 Wisoprüfung und zwar genau in der reihenfolge a Erden b Spannungsfreiheit feststellen c Allpolig und allseitig abschalten d Gegen Wiedereinschalten sichern e Gegen benachbarte, unter Spannung stehende Teile schützen in der Musterlösung von der IHK ist als Lösung vorgegeben: a)3 - b)4 - c)2 - d)1 - e)5 irgendwie wiederspricht das so ziemlich dem, was im Tabellenbuch auf Seite 362 Steht Zitieren
K2G Geschrieben 7. Mai 2008 Geschrieben 7. Mai 2008 Zu Aufgabe 17 möchte ich sagen: die gabs schon mal in Winter 05 Wisoprüfung und zwar genau in der reihenfolge a Erden b Spannungsfreiheit feststellen c Allpolig und allseitig abschalten d Gegen Wiedereinschalten sichern e Gegen benachbarte, unter Spannung stehende Teile schützen in der Musterlösung von der IHK ist als Lösung vorgegeben: a)3 - b)4 - c)2 - d)1 - e)5 irgendwie wiederspricht das so ziemlich dem, was im Tabellenbuch auf Seite 362 Steht Jo, das stand falsch in den Lösungshinweisen. Zitieren
WaldemarS. Geschrieben 7. Mai 2008 Geschrieben 7. Mai 2008 na das nenne ich mal geil, habs mir das extra angeschaut und es genau so hingeschrieben..... ihk kann ja nicht falsch liegen...... Zitieren
VoteForChris Geschrieben 7. Mai 2008 Geschrieben 7. Mai 2008 och, nööö... Hatte auch erst die Reihnfplge ausm Tabellenbuch gelernt (welche auch logischer erscheint) und nachdem ich dann die wiso 05/06 zur Übung gemacht hatte, hab ich mir lieber die IHK-Musterlösungs-Rheinfolge eingeprägt. Und natürlich auch heute so hingeschrieben Zitieren
WaldemarS. Geschrieben 7. Mai 2008 Geschrieben 7. Mai 2008 och, nööö... Hatte auch erst die Reihnfplge ausm Tabellenbuch gelernt (welche auch logischer erscheint) und nachdem ich dann die wiso 05/06 zur Übung gemacht hatte, hab ich mir lieber die IHK-Musterlösungs-Rheinfolge eingeprägt. Und natürlich auch heute so hingeschrieben sehr schön, ein Leidensgenosse :uli Zitieren
burnz3000 Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 1.) 4 2.) 4 3.) 2 4.) 3 5.) 4-2-1-4-4-1 6.) 4 7.) 2 8.) 3-5 9.) 1 10.) 5-7 11.) 1 (es ist Antwort 5) 12.) 1-2-4 13.) 1 14.) 5 15.) 2 16.) 2 17.) 4-5-1-2-3 (kA) 18.) 4 19.) 3 20.) 1-1-2-1-4 21 a.) 250000 ba.) 40 bb.) 160000 22.)16.06.2008 Lasst uns doch nun mal ne richtige Lösung zusammenbasteln? Jeder unklare Punkt wird besprochen, verbessert und die neue Lösung wird gepostet! Ich habe mal die rot gemacht, die auf jedenfall falsch sind! LG, Björn Zitieren
K2G Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 Ist jemand so freundlich und würde die Fragen einscannen? Hab' gehört, dass manche nur den Lösungsbogen abgeben mussten - ich musste leider auch die Aufgabenstellungen wieder mit abgeben... Zitieren
Cleriker Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 mal ne blöde frage. bei aufgabe 6 war gefragt, was auf den betriebsrat zutrifft. antwort 4: kündigung des AN wird erst durch zustimmung wirksam antwort 5: hat mitbestimmungsrecht beim aufstellen des urlaubsplans ich seh hier von vielen die antwort 5 als "richtig". ich hatte 4 geantwortet und das kann ich auch begründen: in frage 5 nämlich ging es um die rechtsgrundlagen und in welche gesetze die sachverhalte kommen, darunter sachverhalt f) eine kündigung ohne anhörung des betriebsrats ist unwirksam. nun bin ich verwirrt, legen wir uns nun darauf fest, dass der betriebsrat nur angehört werden muss oder da auch mitbestimmt? ich hätt den punkt nämlich schon gern Zitieren
Cleriker Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 (bearbeitet) 20.) 1-1-2-1-4 LG, Björn du findest also der hausmeister ist ein leitender angestellter? ich halte ausführende arbeitskraft für wesentlich sinnvoller korrigier das besser mal, ansonsten ist die aufgabe korrekt //edit: wenn ich mich nach deinen lösungen, die ich größten teils für richtig halte, richte, komme ich auf 86% und bin damit sogar zufrieden. verschenkt habe ich punkte bei der strom-reihenfolge, welche ich mit 5-4-1-2-3 vermutlich komplett falsch habe (und jetz auch mit 0 bewertet habe) und bei den blöden rechtsgrundlagen (F5) mit 4-2-3-4-1-1. ansonsten hab ich aufgabe 10 mit 3-5 beantwortet und damit auch nur die hälfte und aufgabe 9 mit 1-4-5 obwohl da wohl eher 1-2-5 richtig ist. Bearbeitet 8. Mai 2008 von Cleriker Zitieren
erax Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 mal ne blöde frage. bei aufgabe 6 war gefragt, was auf den betriebsrat zutrifft. antwort 4: kündigung des AN wird erst durch zustimmung wirksam antwort 5: hat mitbestimmungsrecht beim aufstellen des urlaubsplans ich seh hier von vielen die antwort 5 als "richtig". ich hatte 4 geantwortet und das kann ich auch begründen: in frage 5 nämlich ging es um die rechtsgrundlagen und in welche gesetze die sachverhalte kommen, darunter sachverhalt f) eine kündigung ohne anhörung des betriebsrats ist unwirksam. nun bin ich verwirrt, legen wir uns nun darauf fest, dass der betriebsrat nur angehört werden muss oder da auch mitbestimmt? ich hätt den punkt nämlich schon gern ein Betriebsrat hat bei einer Kündigung lediglich Anhörungsrecht, jedoch kein Mitbestimmungsrecht, zudem war die Antwort 5 in alten Prüfungen auch immer richtig. Zitieren
burnz3000 Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 @ Cleriker Habe gerade mit nem Kollegen aus dem Betriebsrat gesprochen. Antwort 5 ist richtig, haben zusammen im Betriebsverfassungsgesetz geschaut. Also neue Variante: 1.) 4 2.) 4 3.) 2 4.) 3 5.) 4-2-1-4-4-1 (teilsweise wohl falsch) 6.) 5 7.) 2 8.) 3-5 9.) 1 10.) 5-7 11.) 5 12.) 1-2-4 13.) 1 14.) 5 15.) 2 16.) 2 17.) 4-5-1-2-3 (kA) 18.) 4 19.) 3 20.) 1-1-2-1-4 21 a.) 250000 ba.) 40 bb.) 160000 22.)16.06.2008 Zitieren
burnz3000 Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 du findest also der hausmeister ist ein leitender angestellter? ich halte ausführende arbeitskraft für wesentlich sinnvoller korrigier das besser mal, ansonsten ist die aufgabe korrekt Sorry, vertippt!!! Habe natürlich 3 genommen! neue Variante: 1.) 4 2.) 4 3.) 2 4.) 3 5.) 4-2-1-4-4-1 (teilsweise wohl falsch) 6.) 5 7.) 2 8.) 3-5 9.) 1 10.) 5-7 11.) 5 12.) 1-2-4 13.) 1 14.) 5 15.) 2 16.) 2 17.) 4-5-1-2-3 (kA) 18.) 4 19.) 3 20.) 1-1-2-1-3 21 a.) 250000 ba.) 40 bb.) 160000 22.)16.06.2008 Zitieren
hosenmatz Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 Hallo, also ich kann zu 100%iger Sicherheit sagen, dass auf jeden Fall richtig ist: 1. Freischalten 2. Gegen Wiedereinschalten sichern 3. Spannungsfreiheit feststellen 4. Erden und kurzschließen 5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken Ich habe nämlich von einem Bekannten (Meister der Elektrotechnik!) einen Stift bekommen, auf dem alle 5 Sicherheitsregeln stehen und die man dann durchdrücken kann. Ist nämlich extrem wichtig für die. Deswegen, egal was die IHK alles zählen lässt, das ist die 100%ig richtige Lösung. Zitieren
Cleriker Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 ach verdammt, mir klang das logisch vorallem noch mit dem satz aus der anderen aufgabe. also doch keine 86% oder was ich ausgerechnet hab, sondern halt 4 weniger ^^ egal, trotzdem okay. wegen aufgaben einscannen: ich denk du wirst hier keinen finden der sich traut die einzuscannen und hier öffentlich reinzustellen. laut hinweis am unteren rand ist sogar das veröffentlichen der aufgaben (also meines verständnisses nach das selber-abschreiben) verboten. trotzdem, wer grad zeit hat - teilt euch mal auf. ich schreib jetzt mal aufgaben 1-8 in ne text-datei (nicht word, einfach nur text bitte). vielleicht erbarmt sich jemand und machts mit dem rest genauso. die grafik vom marktgleichgewicht ist uninteressant, brauch keiner so einfach war die Zitieren
hosenmatz Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 Bin mir auch ziemlich sicher, dass "Gesellschaft für IT-Service mbH" richtig ist. Liest man ja oft, dass sich Firmen so nennen, und das sind ja dann trotzdem GmbHs. Zitieren
burnz3000 Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 Bin mir auch ziemlich sicher, dass "Gesellschaft für IT-Service mbH" richtig ist. Liest man ja oft, dass sich Firmen so nennen, und das sind ja dann trotzdem GmbHs. Absolut richtig! WIKI SAGT: Außer GmbH sind teilweise weitere Abkürzungen für diese Rechtsform üblich, u. a. GesmbH (in Österreich), mbH (in Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Wort Gesellschaft wie z. B. in XYZ Entwicklungsgesellschaft mbH) oder gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Quelle: Gesellschaft mit beschränkter Haftung â€â€œ Wikipedia Zitieren
Cleriker Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 ich hätte jetzt mal schnell fragen 1-8 abgetippt im notepad. die frage ist, in wie weit verletz ich irgendwelche regelungen wenn ich die hier poste? da hätt ich gern erst gewissheit. Zitieren
burnz3000 Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 ich hätte jetzt mal schnell fragen 1-8 abgetippt im notepad. die frage ist, in wie weit verletz ich irgendwelche regelungen wenn ich die hier poste? da hätt ich gern erst gewissheit. würds nicht tun, normalerweise hat ja jeder die fragen mit nach hause genommen.. wer nicht, der hat im mom pech. Zitieren
marcel.101 Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 ich bin gelernter Elektriker: 1. allpollig abschalten(das heisst Phasen+Neutalleiter abschalten) 2. Spg freiheit prüfen 3. Gegen wiedereinschalten sichern 4. Erden und Kurzschliessen 5. Benachbarte Teile blabla 6. --> Bier trinken war das beste an diesem Tag :cool: Zitieren
speedy_gonzo Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 Habt ihr dieses Fragen teil von der WISO mitnehmen dürfen? Zitieren
Cleriker Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 ja, die antworten wurden auf ein separates blatt mit durchschlag geschrieben und das angabenblatt wurde nicht eingesammelt - ergo: einpacken. Zitieren
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