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WISO Sommer 2008 Lösung


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Also zum Kündigungsdatum:

Dem sein Ausbildungsverhältnis beginnt am 01.01.08, probezeit geht 6 monate, während der probezeit kann er mit einer frist von zwei wochen kündigen.

Jetzt ist er aber am 16.06.08 schon aus den 6 Monaten raus, oder?

Heißt wiederum 4 wochen kündigungfrist, also 02.06.08 müsste richtig sein.

Oder hab ich jetzt was falsch verstanden?

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Zu Aufgabe 17 möchte ich sagen:

die gabs schon mal in Winter 05 Wisoprüfung und zwar genau in der reihenfolge

a Erden

b Spannungsfreiheit feststellen

c Allpolig und allseitig abschalten

d Gegen Wiedereinschalten sichern

e Gegen benachbarte, unter Spannung stehende Teile schützen

in der Musterlösung von der IHK ist als Lösung vorgegeben:

a)3 - b)4 - c)2 - d)1 - e)5

irgendwie wiederspricht das so ziemlich dem, was im Tabellenbuch auf Seite 362 Steht

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Zu Aufgabe 17 möchte ich sagen:

die gabs schon mal in Winter 05 Wisoprüfung und zwar genau in der reihenfolge

a Erden

b Spannungsfreiheit feststellen

c Allpolig und allseitig abschalten

d Gegen Wiedereinschalten sichern

e Gegen benachbarte, unter Spannung stehende Teile schützen

in der Musterlösung von der IHK ist als Lösung vorgegeben:

a)3 - b)4 - c)2 - d)1 - e)5

irgendwie wiederspricht das so ziemlich dem, was im Tabellenbuch auf Seite 362 Steht

Jo, das stand falsch in den Lösungshinweisen.

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och, nööö...

Hatte auch erst die Reihnfplge ausm Tabellenbuch gelernt (welche auch logischer erscheint) und nachdem ich dann die wiso 05/06 zur Übung gemacht hatte, hab ich mir lieber die IHK-Musterlösungs-Rheinfolge eingeprägt.

Und natürlich auch heute so hingeschrieben :rolleyes:

sehr schön, ein Leidensgenosse :uli

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1.) 4

2.) 4

3.) 2

4.) 3

5.) 4-2-1-4-4-1

6.) 4

7.) 2

8.) 3-5

9.) 1

10.) 5-7

11.) 1 (es ist Antwort 5)

12.) 1-2-4

13.) 1

14.) 5

15.) 2

16.) 2

17.) 4-5-1-2-3 (kA)

18.) 4

19.) 3

20.) 1-1-2-1-4

21 a.) 250000

ba.) 40

bb.) 160000

22.)16.06.2008

Lasst uns doch nun mal ne richtige Lösung zusammenbasteln?

Jeder unklare Punkt wird besprochen, verbessert und die neue Lösung wird gepostet!

Ich habe mal die rot gemacht, die auf jedenfall falsch sind!

LG,

Björn

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mal ne blöde frage.

bei aufgabe 6 war gefragt, was auf den betriebsrat zutrifft.

antwort 4: kündigung des AN wird erst durch zustimmung wirksam

antwort 5: hat mitbestimmungsrecht beim aufstellen des urlaubsplans

ich seh hier von vielen die antwort 5 als "richtig".

ich hatte 4 geantwortet und das kann ich auch begründen:

in frage 5 nämlich ging es um die rechtsgrundlagen und in welche gesetze die sachverhalte kommen, darunter sachverhalt f) eine kündigung ohne anhörung des betriebsrats ist unwirksam.

nun bin ich verwirrt, legen wir uns nun darauf fest, dass der betriebsrat nur angehört werden muss oder da auch mitbestimmt?

ich hätt den punkt nämlich schon gern ;)

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20.) 1-1-2-1-4

LG,

Björn

du findest also der hausmeister ist ein leitender angestellter? ich halte ausführende arbeitskraft für wesentlich sinnvoller :)

korrigier das besser mal, ansonsten ist die aufgabe korrekt

//edit:

wenn ich mich nach deinen lösungen, die ich größten teils für richtig halte, richte, komme ich auf 86% und bin damit sogar zufrieden.

verschenkt habe ich punkte bei der strom-reihenfolge, welche ich mit 5-4-1-2-3 vermutlich komplett falsch habe (und jetz auch mit 0 bewertet habe) und bei den blöden rechtsgrundlagen (F5) mit 4-2-3-4-1-1.

ansonsten hab ich aufgabe 10 mit 3-5 beantwortet und damit auch nur die hälfte und aufgabe 9 mit 1-4-5 obwohl da wohl eher 1-2-5 richtig ist.

Bearbeitet von Cleriker
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mal ne blöde frage.

bei aufgabe 6 war gefragt, was auf den betriebsrat zutrifft.

antwort 4: kündigung des AN wird erst durch zustimmung wirksam

antwort 5: hat mitbestimmungsrecht beim aufstellen des urlaubsplans

ich seh hier von vielen die antwort 5 als "richtig".

ich hatte 4 geantwortet und das kann ich auch begründen:

in frage 5 nämlich ging es um die rechtsgrundlagen und in welche gesetze die sachverhalte kommen, darunter sachverhalt f) eine kündigung ohne anhörung des betriebsrats ist unwirksam.

nun bin ich verwirrt, legen wir uns nun darauf fest, dass der betriebsrat nur angehört werden muss oder da auch mitbestimmt?

ich hätt den punkt nämlich schon gern ;)

ein Betriebsrat hat bei einer Kündigung lediglich Anhörungsrecht, jedoch kein Mitbestimmungsrecht, zudem war die Antwort 5 in alten Prüfungen auch immer richtig.

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@ Cleriker

Habe gerade mit nem Kollegen aus dem Betriebsrat gesprochen.

Antwort 5 ist richtig, haben zusammen im Betriebsverfassungsgesetz geschaut.

Also neue Variante:

1.) 4

2.) 4

3.) 2

4.) 3

5.) 4-2-1-4-4-1 (teilsweise wohl falsch)

6.) 5

7.) 2

8.) 3-5

9.) 1

10.) 5-7

11.) 5

12.) 1-2-4

13.) 1

14.) 5

15.) 2

16.) 2

17.) 4-5-1-2-3 (kA)

18.) 4

19.) 3

20.) 1-1-2-1-4

21 a.) 250000

ba.) 40

bb.) 160000

22.)16.06.2008

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du findest also der hausmeister ist ein leitender angestellter? ich halte ausführende arbeitskraft für wesentlich sinnvoller :)

korrigier das besser mal, ansonsten ist die aufgabe korrekt

Sorry, vertippt!!! Habe natürlich 3 genommen!

neue Variante:

1.) 4

2.) 4

3.) 2

4.) 3

5.) 4-2-1-4-4-1 (teilsweise wohl falsch)

6.) 5

7.) 2

8.) 3-5

9.) 1

10.) 5-7

11.) 5

12.) 1-2-4

13.) 1

14.) 5

15.) 2

16.) 2

17.) 4-5-1-2-3 (kA)

18.) 4

19.) 3

20.) 1-1-2-1-3

21 a.) 250000

ba.) 40

bb.) 160000

22.)16.06.2008

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Hallo,

also ich kann zu 100%iger Sicherheit sagen, dass auf jeden Fall richtig ist:

1. Freischalten

2. Gegen Wiedereinschalten sichern

3. Spannungsfreiheit feststellen

4. Erden und kurzschließen

5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken

Ich habe nämlich von einem Bekannten (Meister der Elektrotechnik!) einen Stift bekommen, auf dem alle 5 Sicherheitsregeln stehen und die man dann durchdrücken kann. Ist nämlich extrem wichtig für die.

Deswegen, egal was die IHK alles zählen lässt, das ist die 100%ig richtige Lösung.

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ach verdammt, mir klang das logisch vorallem noch mit dem satz aus der anderen aufgabe. also doch keine 86% oder was ich ausgerechnet hab, sondern halt 4 weniger ^^ egal, trotzdem okay.

wegen aufgaben einscannen:

ich denk du wirst hier keinen finden der sich traut die einzuscannen und hier öffentlich reinzustellen.

laut hinweis am unteren rand ist sogar das veröffentlichen der aufgaben (also meines verständnisses nach das selber-abschreiben) verboten.

trotzdem, wer grad zeit hat - teilt euch mal auf. ich schreib jetzt mal aufgaben 1-8 in ne text-datei (nicht word, einfach nur text bitte). vielleicht erbarmt sich jemand und machts mit dem rest genauso. die grafik vom marktgleichgewicht ist uninteressant, brauch keiner so einfach war die ;)

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Bin mir auch ziemlich sicher, dass "Gesellschaft für IT-Service mbH" richtig ist.

Liest man ja oft, dass sich Firmen so nennen, und das sind ja dann trotzdem GmbHs.

Absolut richtig!

WIKI SAGT:

Außer GmbH sind teilweise weitere Abkürzungen für diese Rechtsform üblich, u. a. GesmbH (in Österreich), mbH (in Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Wort Gesellschaft wie z. B. in XYZ Entwicklungsgesellschaft mbH) oder gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Quelle: Gesellschaft mit beschränkter Haftung â€â€œ Wikipedia

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ich hätte jetzt mal schnell fragen 1-8 abgetippt im notepad. die frage ist, in wie weit verletz ich irgendwelche regelungen wenn ich die hier poste? da hätt ich gern erst gewissheit.

würds nicht tun, normalerweise hat ja jeder die fragen mit nach hause genommen.. wer nicht, der hat im mom pech.

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