Fat Hiezes Geschrieben 7. Mai 2008 Geschrieben 7. Mai 2008 Hi Leute, ich hab jetzt mal eine Frage. Ab wann habe ich ide Prüfung bestanden? Von der Schule ist das schon kalr, das werden die Punkte in Noten umgerechnet und mit den Einreichnoten dann verrechnet. Aber wie ist es mit Seiten der IHK? Manche sagen du brauchst 50% aus GH1 und 2. Der nächste sagt, das du 50 % aus GH1 und GH2 und noch WISO reinzählt. Kann mir mal jemand hier sagen was da genau jetzt sache ist. Danke Zitieren
NightAngelw Geschrieben 7. Mai 2008 Geschrieben 7. Mai 2008 japp das wär au mal für die BAWÜler interessant..... Zitieren
taimuffi Geschrieben 7. Mai 2008 Geschrieben 7. Mai 2008 Also bei uns in Bayern is es so, wenn du 50 % in allen hast, hast du die Prüfung bestanden, soweit ich des mitbekommen. Nutzt doch einfach diesen IHK Notenrechner, da steht doch alles drin. Link kann ich jetzt net sagen. Sucht einfach im Forum nach. Zitieren
Strahl Geschrieben 7. Mai 2008 Geschrieben 7. Mai 2008 um zu bestehen musst du insgesamt über 50% liegen, in der Gewichtung 40% GH1 und 40%GH2 und 20%Wiso Zur mündlichen Ergenzungsprüfung musst du wenn du insgesamt unter 50% liegt.... es sei denn du warst in der GH1 oder GH2 unter 30% dann bist du sofrt durchgefallen bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege Zitieren
bOtHaCkEr Geschrieben 7. Mai 2008 Geschrieben 7. Mai 2008 um zu bestehen musst du insgesamt über 50% liegen, in der Gewichtung 40% GH1 und 40%GH2 und 20%Wiso Zur mündlichen Ergenzungsprüfung musst du wenn du insgesamt unter 50% liegt.... es sei denn du warst in der GH1 oder GH2 unter 30% dann bist du sofrt durchgefallen bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege Ich dachte Wiso zählt nicht dazu? GA1 + GA2 müssen min 50% sein, wobei jede Prüfung min. 30% haben muss! Aber wäre cool wenn das Wiso mit einfliesst! Zitieren
Mutal Geschrieben 7. Mai 2008 Geschrieben 7. Mai 2008 laut IHK: Die mündliche Ergänzungsprüfung bezieht sich nur auf die schriftlichen Prüfungsbereiche des Prüfungsteils B. Sie kann demnach nur gewährt werden, wenn in bis zu zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche die Prüfungsleistungen mit "mangelhaft" (unter 50 bis 30 Punkte) bewertet wurden, im dritten schriftlichen Bereich jedoch mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erzielt werden konnten. d.h. im klartext in allen 3 insgesamt 50% oder nachprüfung Zitieren
Strahl Geschrieben 7. Mai 2008 Geschrieben 7. Mai 2008 ich glaube das das nicht ganz richtig ist, habe gerade nicht meine Quelle habe es aber anders gelesen, so das mit mit 2 Bereichen unter 50% wenn es aber insgesamt über 50% trotzdem bestanden hat Zitieren
stev4n Geschrieben 7. Mai 2008 Geschrieben 7. Mai 2008 Alle durchgefallen da nicht in der Lage die Suchfunktion zu benutzen!! Da dieses Thema in recht vielen aktuellen threads bereits geklärt wurde... einer zb. http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/115798-ab-wieviel-bestanden.html Zitieren
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