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Arbeitszeiten > 40 Stunden


Basster

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Hi und Hallo,

ich weiß, sich nachher informieren ist immer nicht so schlau, aber ich wollte einfach mal erfragen, wie das rechtlich aussieht.

Meine Situation:

Bin nach meiner Ausbildung zum FIAE übernommen worden, mit einer 42 Stunden Woche im Vertrag. Klar, vielleicht nichts ungewöhnliches mehr in unserer Branche, aber jetzt lese ich auf diversen Seiten folgendes:

Das Arbeitszeitgesetz bestimmt, dass die werktägliche Arbeitszeit für Arbeitnehmer grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann jedoch auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Quelle: Arbeitszeit Arbeitsrecht

Da ich eine 5 Tage Woche habe, beträgt meine tägliche netto Arbeitszeit ja rechnerisch 8 1/2 Stunden (+ Pausen).

Meine Frage: Ist das überhaupt so zulässig? Klar, ich hab den Vertrag schon unterschreiben, aber interssieren würde es mich doch... vielleicht kann ich da ja noch was dran drehen :D

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Das Arbeitszeitgesetz bestimmt, dass die werktägliche Arbeitszeit für Arbeitnehmer grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann jedoch auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Quelle: Arbeitszeit Arbeitsrecht

Passt doch bei dir. Machst an fünf Werktagen 8,X Stunden und am sechsten Werktag (Samstag) nichts.

Wo ist das Problem? Hast also sogar noch 6 Stunden Luft...

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das was du geschrieben hast du §3 des ArbZG

hier mal §7

§ 7 Abweichende Regelungen

(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder

Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,

1. abweichend von § 3

a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die

Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder

Bereitschaftsdienst fällt,

B) einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,

c) (weggefallen)

2. abweichend von § 4 Satz 2 die Gesamtdauer der Ruhepausen in Schichtbetrieben und

Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufzuteilen,

3. abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen, wenn

die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines

festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird,

4. abweichend von § 6 Abs. 2

a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus zu verlängern, wenn in

die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder

Bereitschaftsdienst fällt,

B) einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,

5. den Beginn des siebenstündigen Nachtzeitraums des § 2 Abs. 3 auf die Zeit zwischen

22 und 24 Uhr festzulegen.

(2) Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden

Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines

Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung ferner zugelassen werden,

1. abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeiten bei Rufbereitschaft den Besonderheiten

dieses Dienstes anzupassen, insbesondere Kürzungen der Ruhezeit infolge von

Inanspruchnahmen während dieses Dienstes zu anderen Zeiten auszugleichen,

2. die Regelungen der §§ 3, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 in der Landwirtschaft der

Bestellungs- und Erntezeit sowie den Witterungseinflüssen anzupassen,

3. die Regelungen der §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bei der Behandlung, Pflege und

Betreuung von Personen der Eigenart dieser Tätigkeit und dem Wohl dieser Personen

entsprechend anzupassen,

4. die Regelungen der §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bei Verwaltungen und Betrieben

des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten

und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie bei anderen Arbeitgebern, die der

Tarifbindung eines für den öffentlichen Dienst geltenden oder eines im wesentlichen

inhaltsgleichen Tarifvertrags unterliegen, der Eigenart der Tätigkeit bei diesen

Stellen anzupassen.

(2a) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebsoder

Dienstvereinbarung kann abweichend von den §§ 3, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2

zugelassen werden, die werktägliche Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über acht

Stunden zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang

Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen

sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.

(3) Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach Absatz 1, 2 oder 2a können abweichende

tarifvertragliche Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch

Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder, wenn ein Betriebs- oder Personalrat nicht

besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer

übernommen werden. Können auf Grund eines solchen Tarifvertrags abweichende Regelungen

in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung getroffen werden, kann auch in Betrieben

eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers davon Gebrauch gemacht werden. Eine nach

Absatz 2 Nr. 4 getroffene abweichende tarifvertragliche Regelung hat zwischen nicht

tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen ihnen die

Anwendung der für den öffentlichen Dienst geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen

vereinbart ist und die Arbeitgeber die Kosten des Betriebs überwiegend mit Zuwendungen

im Sinne des Haushaltsrechts decken.

(4) Die Kirchen und die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften können die in

Absatz 1, 2 oder 2a genannten Abweichungen in ihren Regelungen vorsehen.

(5) In einem Bereich, in dem Regelungen durch Tarifvertrag üblicherweise nicht

getroffen werden, können Ausnahmen im Rahmen des Absatzes 1, 2 oder 2a durch die

Aufsichtsbehörde bewilligt werden, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist

und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.

(6) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

Ausnahmen im Rahmen des Absatzes 1 oder 2 zulassen, sofern dies aus betrieblichen

Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.

(7) Auf Grund einer Regelung nach Absatz 2a oder den Absätzen 3 bis 5 jeweils

in Verbindung mit Absatz 2a darf die Arbeitszeit nur verlängert werden, wenn der

Arbeitnehmer schriftlich eingewilligt hat. Der Arbeitnehmer kann die Einwilligung

mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich widerrufen. Der Arbeitgeber darf einen

Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil dieser die Einwilligung zur Verlängerung der

Arbeitszeit nicht erklärt oder die Einwilligung widerrufen hat.

(8) Werden Regelungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 4, Absatz 2 Nr. 2 bis 4 oder solche

Regelungen auf Grund der Absätze 3 und 4 zugelassen, darf die Arbeitszeit 48 Stunden

wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten. Erfolgt

die Zulassung auf Grund des Absatzes 5, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im

Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

(9) Wird die werktägliche Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus verlängert, muss im

unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens

elf Stunden gewährt werden.

darf ich mal fragen wieviel du für die 42 Stunden bekommst=

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Hi,

musst schon den ganzen Text posten ....

Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Im Einzelfall sind vertragliche Änderungen möglich. Nach der Grundregelung in § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Nachtarbeitnehmer muss der Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 ArbzG innerhalb eines Monats hergestellt werden.

Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen vor, der allerdings durch Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) oder Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde im Rahmen des Gesetzes erweitert werden kann.

ciao,

vic (der auch einen 42h-Vertrag hat)

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Ich arbeite inoffiziell zwischen zehn und zwölf Stunden täglich. Freiwillig, ohne Zwänge und sehr gerne.

Ist als technisch orientierter Consultant für SAP-Software, vor allem wenn man unterwegs ist auch gerne mehr, sehr üblich. Die Bezahlung und Aussichten auf eine schnelle Karriere sind dafür hervorragend.

Man muss bei der Sache aber auch anmerken, dass ich mich hierbei selbst organisiere - wenn ich sage, dass ich etwas in einer Woche (5 Tage * 8 Stunden) erledige und es nicht schaffe weil ich mich überschätzt habe, dann müssen eben die Abende und das Wochenende daran glauben. Auf der anderen Seite interessiert es niemanden wenn ich am Montag dann um Zwölf komme etwas Kicker spiele, einen Kaffee trinke und um drei wieder gehe und es den Rest der Woche so durchziehe. Hauptsache mal Hallo sagen. :bimei

Ich liebe meine Firma und würde nie daran denken nach acht Stunden den Hammer fallen zu lassen weil "Schichtende" ist. Gäbe es bei uns ein Zeiterfassungssystem und die entsprechenden Regelungen, dann würden wahrscheinlich doppelt so viele Leute zum halben Gehalt arbeiten. Fänd ich blöd - mir gefällt die Art und Weise wie wir es machen sehr gut.

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Puuh. Gut, dass das keine Prüfungsaufgabe war.:)

Ich arbeite inoffiziell zwischen zehn und zwölf Stunden täglich. Freiwillig, ohne Zwänge und sehr gerne.

Dann pass aber bitte auf, dass dir während deiner "Arbeitszeit" nichts passiert. Zum Beispiel aus Übermüdung vor einem Baum fahren, Beine brechen oder sowas. Dann wird es nicht nur für dich sondern auch und gerade für deinen Arbeitgeber ungemütlich wenn die Versicherungen und die Berufsgenossenschaft freundlich anklopfen.:)

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Der Beamte mal wieder. :D

Ist Dir eigentlich klar wie der Wohlstand entsteht den Du in diesem wundervollen Land genießt? Es sollte hinreichend bekannt sein, dass man nur durch eine höhere Arbeitsleistung in einem Unternehmen auffällt. Ich möchte bei uns Karriere machen und wurde bereits als "high potential" eingestuft und entsprechend gefördert und belohnt - würde es sich nicht lohnen, dann würde ich es auch sicherlich nicht tun.

Komme mal an einem beliebigen Abend nach FFM und bring ein Fernglas mit - Du wirst erstaunt sein was innerhalb der Skyline so alles los ist. Es ist schon beruhigend wenn man weiß, dass man nicht alleine ist... so und jetzt wieder an die Arbeit: die Transaktion müsste mittlerweile fertig sein. :bimei

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Hi,

Ist Dir eigentlich klar wie der Wohlstand entsteht den Du in diesem wundervollen Land genießt? Es sollte hinreichend bekannt sein, dass man nur durch eine höhere Arbeitsleistung in einem Unternehmen auffällt.

oha - da sprach der Stift :D

Komme mal an einem beliebigen Abend nach FFM und bring ein Fernglas mit - Du wirst erstaunt sein was innerhalb der Skyline so alles los ist.

Man sieht (heutzutage) die armen Investmentbanker heulend vorm Reuters sitzen.

ciao,

vic (der leider zu oft in FFM ist :()

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Der Beamte mal wieder. :D

Bist du hier eigentlich nur unterwegs um Stress zu machen? Was fürn Tee hast du getrunken? Ich bin kein Beamter, glaube nicht, dass es schlechte Menschen sind auch nicht, dass man sie in diesem Kontext extra erwähnen muss. Ich unterliege ebenfalls der freien Wirtschaft mit all seinen negativen Folgen wie z.B. Erfolgsdruck. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass ein folgenschwerer Unfall nach einem (von deinem Chef geduldeten) 12 Stunden Tag für dich in einem finanziellen Fiasko enden kann, dein Chef ins Gericht geht und vorbestraft aus dem Gericht kommt. Möchtest du es noch schlimmer? OK: Dein Chef leugnet (es gibt halt keine Zeugen) die Anweisung auch mal 12 oder 14 Stunden zu arbeiten. Er verklagt dich auf Schadensersatz für Schäden, die du durch übermüdung o.ä. angerichtet hast. Die 2,5 Mio hast du natürlich (noch) nicht. Die Versicherung zahlt auch nicht, warum auch. Du bist ist den Rest deines Lebens verschuldet.

Und nein: Dir wird sowas nicht passieren, bist übermotiviert der Lieblingsazubi und überhaupt unwiderstehlich. Dein Verantwortungsbewusstsein wächst über dich hinaus. Darf ich fragen, wie groß du bist?

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