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Geschrieben

Morgen zusammen

Habe eine Frage an euch.

Habe jetzt meine bschlussprüfung hinter mir und jetzt würde ich gerne von meinen Ausbildern wissen ob ich übernommen werde.

Ich bin der einzige und erste ITler in unserem Betrieb.

Bisher wurden alle Azubis übernommen die bei uns gelernt haben.

Habe irgednwie hemmungen zu fragen ob ich übernommen werde.

Vielleicht weil ich keine Absage haben will aber mir fällt es schwer.

Habt ihr da ein paar tipps wie man dabei vorgehen kann ohne aufdringlich zu sein?

gruß und danke

Geschrieben

* Zum Ausbilder gehen

* "Ich habe da mal eine Frage ..."

* Ins Gespräch kommen

* Mit Übernahmezusage zurück zum Tagesgeschäft übergehen

Wo liegt das Problem? ;)

Geschrieben

weiß auch nicht wo das problem ist.

kann es echt nicht sagen.

finde irgednwie den passenden anfang nicht.

schon klar das es wichtig ist und um meine zukunft geht aber...

Geschrieben

Ich wurde zum Glück drauf angesprochen :) .

Dennoch, wie kann die Frage aufdringlich sein, sie ist nur vernünftig. Es geht ja schließlich darum, dass du dich im Nichtübernahmefall ja um was neues kümmern musst. Daher ist wohl mit der Frage zu rechen, seitens der Geschäftsführung.

Geschrieben

ohne dir jetzt nahe treten zu wollen: das fällt dir aber reichlich spät ein, wegen der übernahme zu fragen :schlaf:

geh zu deinem chef (nur wenn er locker ist und zeit hat), berichte ihm die erfreulichen dinge der prüfung. nach ein wenig plaudern kommst du auf deine berufsschulkollegen, wie da die stimmung nach der prüfung war und dass sie schon eine feste zusage haben. jetzt kannst du einfach aus dem kontext raus fragen, ob man mit dir plant und ob du eine übernahmechance hast.

wenn du da mal im gespräch bist, dann flutscht das von alleine :D

Geschrieben

Nur mal so als Anmerkung. Wenn Du die Abschlussprüfung bestanden hast und dein Chef läst dich weiterarbeiten hat sich die Frage erübrigt. Dann gilt ein Vertrag auf gesetztlicher Grundlage.

Leider schreibst Du nicht ob heute oder letzte Tage die Prüfung erfolgreich abgelegt hast. Wenn es letzte Tage war und Du munter weiter gearbeitet hast im Betrieb ist alles klar. Wenn Du heute Prüfung hattest, dann gehst Du Dienstag zum Chef und gibst den vorläufigen Prüfungsbescheid ab und schaust was passiert. Wenn nur ein Glückwunsch kommt und Du dann an deinen Arbeitsplatz gehst und ganz normal arbeitest siehe oben.

Frank

Geschrieben

ich hatte am mittwoch also 7.5.2008 meine schriftliche und die mündliche folgt ja noch.

es ist nur so bis jetzt ist jeder azubi übernommen worden bei und im haus.

es gab auch schon einige die erst kurz vor schluss die definitive zusage bekommen haben.

Geschrieben

Ich weiss ehrlich gesagt nicht wo das Problem ist, so viel selbstbewusstsein sollte man shcon haben und fragen wie die weitere Planung mit dir ist. Ist doch das normalste auf der Welt und selbst wenn er dir keine Zusage gibt , da bricht keine Welt zusammen.

Also, nehm die Füße in die Hand und frag einfach wie es ausschaut mit dir. Sag einfach das der Ausbildungsvertrag ja bald endet und wie es weiter geht mit dir. Trau dich. :cool:

Geschrieben
finde irgednwie den passenden anfang nicht.
Der passende Anfang ist "Ich hätte gerne ein Gespräch über meine Weiterbeschäftigung, haben Sie / hast Du kurz Zeit für mich?"

Es geht um deine Zukunft, wenn du da nicht selbst den Mut hast das zum Tagesordnungspunkt zu machen kann dir auch niemand sonst helfen.

Geschrieben

Richtig. Vielleicht denkt dein Chef ja, dass du dich bereits woanders beworben hast und ist ganz traurig, dass du nicht für ihn arbeiten willst. Siehs mal so.

So ist das halt mit der Kommunikationsproblematik. :)

Geschrieben

lol akku, der ist gut!

sei nicht so schüchtern ;)

das musst du ablegen, sonst bekommst du später auch weniger geld :D

Geschrieben
Nur mal so als Anmerkung. Wenn Du die Abschlussprüfung bestanden hast und dein Chef läst dich weiterarbeiten hat sich die Frage erübrigt. Dann gilt ein Vertrag auf gesetztlicher Grundlage.

...Aber der Ausbildungsvertrag gilt i.d.R. eh noch etwas länger....sprich, der Ausbilder kann ihn noch länger "behalten"

Geschrieben
...Aber der Ausbildungsvertrag gilt i.d.R. eh noch etwas länger....sprich, der Ausbilder kann ihn noch länger "behalten"

Der Ausbildungsvertrag endet mit dem Bestehen der Prüfung. Ein "etwas länger behalten" gibt es dabei nicht.

Ansonsten stimme ich allem hier gesagten zu. Ja, wenn du nach der Prüfung arbeitest und niemand sagt etwas dagegen, tritt automatisch ein Vertrag in Kraft und ich denke auch das man genug Mut haben sollte um nach einer Übernahme zu fragen.

Geschrieben

... außer der Arbeitgeber schließt mit dem dann-Exazubi durch schlüssiges Handeln (hier: wetierarbeiten lassen) einen nichtschriftlichen Arbeitsvertrag.

Geschrieben

Hi,

was ich mich da schon ein paar mal gefragt habe ... Zu welchen Rahmenbedingungen wird denn dann so ein "automatischer" Vertrag geschlossen? Sprich Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub, ... (gehen wir mal einfacherweise davon aus, dass es kein Tarfivertrag gibt in dem Unternehmen;))

ciao,

vic

Geschrieben

Am besten sprichst du einfach mal deinen Vorgesetzten an, evtl. hast du ja einen Teamleiter oder direkten Ansprechpartner. Muss ja nicht direkt der Chef sein.

Einfach nett nachfragen. Du würdest ja bald mündl. Abschlussprüfung haben, und du würdest dich halt fragen wie es mit der Weiterbeschäftigung aussehen würde. Ob er/sie dir dazu was sagen könne.

Kostet Überwindung, ich kenn das, aber schliesslich gehts um deine Zukunft.

Also, ran da! :)

Geschrieben
... Zu welchen Rahmenbedingungen wird denn dann so ein "automatischer" Vertrag geschlossen? Sprich Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub, ...

Zu "betriebsüblichen" Rahmenbedingungen, sollte man die einklagen müssen. Sollte man die nicht einklagen müssen, ist alles möglich, was schlechter oder besser ist. Sprich: Schnellstmöglich aushandeln. ;)

Nach einem Monat, sofern es dann immer noch keinen vertrag gibt, kommt § 2 Nachweisgesetz zum Tragen.

bimei

Geschrieben
dacht mir schon sowas in der Art.

Darum würde ich den "Weiterbeschäftigungsparagraphen" nie als Option sehen. Wenn die Bedingungen für eine Seite nicht stimmen, kommt es eben auch dann nicht zu einem Vertragsabschluss, im Zweifel ist man sehr schnell wieder draussen und muss für die zwei/drei Wochen, die man gearbeitet hat die Entlohnung einklagen.

Dann doch lieber einen Kleiderbügel-Rücken und gleich fragen, ob man Chance auf Übernahme hat. Das Verhandlungsergebnis kann nicht schlechter sein, als bei einer "erschlichenen" Beschäftigung.

;)

Gruss

bimei

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