83rocky Geschrieben 10. Mai 2008 Teilen Geschrieben 10. Mai 2008 Hallo liebes Team, ist es rechtens, wenn ein Betrieb sagt, dass nur bestimmte Azubis eine Urlaubssperre haben? Mein 2wöchiger Urlaub im März wurde mir abgelehnt, weil dort Urlaubssperre für unsere EDV-Abteilung galt. Nun wollte ich am 23.5. auch mal gerne den Brückentag Urlaub nehmen und mir wurde auch dieser Abeglehnt, weil dort wohl eine Inventur an dem Wochenende sein soll. ---> Wieder abgelehnt. Andere Azubis haben und hatten auch im März natürlich frei. Wie sieht das rechtlich aus? Darf ein Azubi eine so wichtig für den betrieblichen Ablauf sein, dass man ihn nicht entbehren kann? Gruß 83rocky Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 10. Mai 2008 Teilen Geschrieben 10. Mai 2008 gilt die urlaubssperre nur für diesen Azubi? oder gilt sie evtl. für die Abteilung in der du grade bist / warst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 10. Mai 2008 Teilen Geschrieben 10. Mai 2008 Ich kann jetzt keine Gesetzestexte nennen, aber ich denke schon, dass das rechtens ist. Unter normalen Angestellten kann das auch vorkommen. Aus wichtigen Gründen kann der Betrieb sicherlich einen Urlaubsantrag ablehnen (sonst bräuchte man ihn ja gar nicht beantragen..); da kann es auch durchaus sein, dass der Betrieb festlegt, welche Azubis unbedingt gebraucht werden und welche nicht. Bei uns in der Firma gabs auch schon mal Urlaubssperren für ganze Abteilungen, sodass manche Azubis Urlaub nehmen konnten, andere nicht. Solange sichergestellt ist, dass du bis Ende März 2009 deinen Jahresurlaub aus 2008 genommen hast, kann man da wohl kaum was gegen machen. edit: Außer beschweren und mal fragen warum das so ist natürlich... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1pruefer Geschrieben 10. Mai 2008 Teilen Geschrieben 10. Mai 2008 Wann wurde der Urlaub denn geplant und eingereicht? Gab es eine ausdrückliche Bestätigung, dass dies wie gewünscht genehmigt ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
83rocky Geschrieben 10. Mai 2008 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2008 Also es betrifft meißtens die ganze EDV Abteilung, dass die keinen Urlaub nehmen dürfen. Bin der einzige Azubi in der EDV und ich soll nun die Arschkarte gezogen haben deswegen? Habe am 30.4. für den 23.5. einen Tag Urlaub eingereicht. Trotz 3 Systemadmins meint er, mich unbedingt dafür brauchen zu müssen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1pruefer Geschrieben 10. Mai 2008 Teilen Geschrieben 10. Mai 2008 Habe am 30.4. für den 23.5. einen Tag Urlaub eingereicht. ... Verstehe ich also so, dass es von vornherein keine Genehmigung gegeben hat. Nun wäre es an der Zeit, sich an den Betriebsrat zu wenden, wenn es einen solchen gibt. Der BR hätte bei der Aufstellung von Urlausbsplänen (wer, wann?) mitzureden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
83rocky Geschrieben 10. Mai 2008 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2008 Urlaub wurde noch nicht genehmigt. Betriebsrat gibt es nicht. An IHK wenden? Die haben mir so Standartgesetzestexte geschickt in denen es heißt, einen Eilantrag beim Arbeitsgericht auf einstweilige Verfügung auf Urlaubsanspruch zu stellen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotti.f Geschrieben 10. Mai 2008 Teilen Geschrieben 10. Mai 2008 ich denke mal da kannst du nichts machen wenn die ganze abteilung urlaubssperre hat wieso solltest du dann als einziger davon befreit sein? Nur weil du Azubi bist ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 10. Mai 2008 Teilen Geschrieben 10. Mai 2008 Wieviel Resturlaub hast du denn noch und wie viel steht dir insgesamt zu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
83rocky Geschrieben 10. Mai 2008 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2008 Habe noch 10 oder 11 Resturlaubstage vom alten Jahr und noch die vollen 26 in diesem. Achja: Und 133 Überstunden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1pruefer Geschrieben 10. Mai 2008 Teilen Geschrieben 10. Mai 2008 Urlaub wurde noch nicht genehmigt. Betriebsrat gibt es nicht. An IHK wenden? Die haben mir so Standartgesetzestexte geschickt in denen es heißt, einen Eilantrag beim Arbeitsgericht auf einstweilige Verfügung auf Urlaubsanspruch zu stellen ... Der Antrag hätte sicherlich keinen Erfolg, denn der Arbeitgeber wird ja nicht den Urlaubsanspruch als solchen abstreiten, sondern sagen, dass der Urlaub ja noch bequem im Rest des Jahres genommen werden kann. Man hat eben keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Brückentage. Bei dem Restanspruch des Vorjahres (Anmerkung: wenn es keine verabredete Übertragung ist, könnte der Arbeitgeber aus meiner Sicht den sogar für verfallen erklären) empfiehlt es sich aus meiner Sicht, mal einen Urlaubsplan in verbindlicher Form zu machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 10. Mai 2008 Teilen Geschrieben 10. Mai 2008 (bearbeitet) a) Sprich mit Deinem Chef Zu diesem Gespraech auch mal das (hoffentlich) gefuehrte Berichtsheft und den sachlich und zeitlich gegliederten Ausbildungsrahmenplan mitnehmen. Wende Dich an Deine IHK mit einem Gespraechstermin Dort gibt es normalerweise einen Ansprechpartner fuer die Ausbildung sowie eine Schlichtungsstelle c) Falls Du in einer Gewerkschaft bist, wende Dich auch dorthin. Denn Gewerkschaften bieten bei Arbeitsrechts-Themen eine kostenlose Rechtsberatung. Je nachdem wie weit Du in der Ausbildung bist, koenntest Du ueber einen Betriebswechsel oder ueber eine verkuerzte Ausbildung nachdenken. Der Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Du hast pro Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch von min. 24 Werktagen. (BUrlG §3) Dein Urlaub muss Dir im laufenden Kalenderjahr genehmigt werden. Nur bei wichtigen betriebsbedingten Gruenden kann er verweigert und bis max. 31.03. des Folgejahres uebertragen werden. (BUrlG §7) Deine max. Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. Du darfst max. 8h pro Tag arbeiten. Ausnahmen sind bis 10h pro Tag, dann darf aber innerhalb eines halben Jahres die durchschnittliche werktaegliche Arbeitszeit 8h nicht ueberschreiten. (ArbZG §3) Die Arbeitszeit ist die Zeit ohne Pausen. Bei min. 6h Arbeitszeit stehen Dir min. 30 min Pause und bei min 9h Arbeitszeit min. 45 min Pause zu. (ArbZG §4) --- Falls Du noch keine 18 bist: Dann gilt zusaetzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Urlaubsanspruch bei Minderjaehrigen (JArbSchG §19): unter 16 Jahre: 30 Werktage unter 17 Jahre: 27 Werktage unter 18 Jahre: 25 Werktage Arbeitszeitregelung bei Minderjaehrigen (JArbSchG §8): - max 8h pro Tag - 5 Tage Woche - Keine Arbeit an Sams-, Sonn- und Feiertagen Pausenregelung bei Minderjaehrigen (JArbSchG §11): min. 4,5h Arbeitszeit: 30 min Pause min. 6h Arbeitszeit: 60 min Pause Bearbeitet 10. Mai 2008 von hades Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 10. Mai 2008 Teilen Geschrieben 10. Mai 2008 Habe noch 10 oder 11 Resturlaubstage vom alten Jahr und noch die vollen 26 in diesem. Achja: Und 133 Überstunden Der Resturlaub vom letzten Jahr ist verstrichen. Den hättest du bis spätestens März abfeiern müssen. Die Überstunden sind hoffentlich in irgendeiner Form dokumentiert. Wenn ja, gehe zu deinem Ausbildungsleiter/Chef und sprich sie auf die Thematik an. Vor allem, wie sie sich vorstellen, wann du deinen ganzen Urlaub + Überstunden abfeiern kannst. Ansonsten das beachten, was hades geschrieben hat. Da kann man nicht mehr viel hinzufügen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
83rocky Geschrieben 10. Mai 2008 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2008 Nein, mein Resturlaub ist nicht verstrichen. Ich habe doch geschrieben, dass mein Urlaub für März abgelehnt wurde. Abgelehnter Urlaub darf und wurde auch nicht gestrichen. Also: 10 Resturlaubstage+26 Tage in Diesem! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 11. Mai 2008 Teilen Geschrieben 11. Mai 2008 (bearbeitet) Nein, mein Resturlaub ist nicht verstrichen... Schau Dir bitte die gesetzlichen Grundlagen an. Der Resturlaub ist per Gesetz nur bis max. 31.03. des Folgejahres uebertragbar. D.h. Du haettest bereits bei Ablehnung des Resturlaubs darauf hinweisen bzw. bestehen muessen. Die Alternative die Auszahlung des Urlaubs ist bei Azubis nicht gerade sinnvoll, da Dein Stundenlohn nicht so hoch wie bei einem Angestellten ist. Die gesetzliche Regelung mit dem 31.03 soll Dir ermoeglichen, Deinen Urlaub in der eigentlichen Anspruchszeit -dem laufenden Kalenderjahr- zu nehmen. Und diesen nur in berechtigten Ausnahmefaellen zu verschieben. Bearbeitet 11. Mai 2008 von hades Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotti.f Geschrieben 11. Mai 2008 Teilen Geschrieben 11. Mai 2008 Nein, mein Resturlaub ist nicht verstrichen. Ich habe doch geschrieben, dass mein Urlaub für März abgelehnt wurde. Abgelehnter Urlaub darf und wurde auch nicht gestrichen. Also: 10 Resturlaubstage+26 Tage in Diesem! OK wenn das noch urlaub aus dem letzten jahr ist ist es verständlich das dich das aufregt. Bei einer normalen urlaubssperre der abteilung weil wichtige dinge anstehen jedoch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 14. Mai 2008 Teilen Geschrieben 14. Mai 2008 Schau Dir bitte die gesetzlichen Grundlagen an. Der Resturlaub ist per Gesetz nur bis max. 31.03. des Folgejahres uebertragbar. Imho stimmt das so nicht ganz. Der Urlaubsanspruch ist nur bis zum 31.03. gültig. Das heißt danach kann man den nicht mehr verlangen wenn der Arbeitgeber dagegen ist. Wenn sich aber beide Seiten darauf geeinigt haben das der Resturlaub weiter mitgenommen wird sollte das kein Problem sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mardi Geschrieben 16. Mai 2008 Teilen Geschrieben 16. Mai 2008 Im Öffentlichen Dienst z.B. kann der Resturlaub sogar bis 31.09. genommen werden. Also kann es wohl kaum ein Gesetz geben das es dem AG verbietet den Urlaub noch nach dem 31.3. zu erlauben. Ich denke wohl eher, dass man bis zum 31.3. einen Anspruch darauf hat und man mit dem AG eine längere Frist vereinbaren kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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