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Wann gibts die Ergebnisse?


payne1

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Gast Stregg0r

Mh... naja prüfung war *******e...

was mich wundert das ich wiso nur knapp über 70% hab

ansonsten durchnitt 70 %

vfda

voll für den ***** :-P

den anderen wünsch ich glück...

jmd ne statistik über den durchnitt einer IHK... egal welche,...

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Nach meinem Verständnis muss die 142 nur bei der Ident Nr. weggelassen werden (Ist da ja auch mit einem / abgetrennt von der eigentlichen Nummer).

Bei der Prüflingsnummer scheint meiner Meinung die 142 dazuzugehören.

Bei mir geht allerdings auch beides nicht (also geht schon aber halt "Keine Informationen verfügbar oder so"), deshalb schätze ich mal: Anderer Prüfungsausschuss -> Ergebnisse später oder sind gerade beim Einpflegen...

@ArtMC: Welche Ausbildung? Also Fisi oder AE? Ich warte auf AE Ergebnisse der IHK Köln...

Bearbeitet von bp0
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@bp0: FISI ;)

Frau Özel hat bestimmt bei der ganzen Nerverei durch die SI besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass unsere Ergebnisse zuerst reingestellt werden :D Sie meinte am Telefon, dass wir besonders oft fragen würden :D NERVEN FTW heißt es wohl :)

Naja, auf jedenfall ist mir nen FETTER Stein vom Herzen gefallen, jetzt kann ich ziemlich entspannt an die mündliche Prüfung gehen, neuer Job ist auch schon klargemacht, ach wunderbar, das Leben geht voran :D

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§ 26 – Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen

(4) Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt wird, ist das Ergebnis der Prüfungsleistungen im ersten Teil der Abschlussprüfung dem Prüf-ling schriftlich mitzuteilen (§ 37 Abs. 2 Satz 3 BBIG). Der erste Teil der Abschlussprüfung ist nicht eigenständig wiederholbar (§ 37 Abs. 1 Satz 3 BBiG).

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§ 26 – Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen

(4) Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt wird, ist das Ergebnis der Prüfungsleistungen im ersten Teil der Abschlussprüfung dem Prüf-ling schriftlich mitzuteilen (§ 37 Abs. 2 Satz 3 BBIG). Der erste Teil der Abschlussprüfung ist nicht eigenständig wiederholbar (§ 37 Abs. 1 Satz 3 BBiG).

Frage: § 26 was? Welches Gesetz?

Und: Du bist auf dem Holzweg. Eine Prüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen bezieht sich auf Berufe, in denen es bereits die gestreckte Abschlussprüfung gibt, das betrifft die IT-Berufe noch nicht.

Kurzerläuterung:

Gestreckte Abschlussprüfung = Zwischenprüfung wird zum Bestehen / nicht Bestehen gewertet.

Auseinanderliegende Teile = Zwischenprüfung und Abschlussprüfung

bimei

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