unite Geschrieben 28. Juni 2001 Teilen Geschrieben 28. Juni 2001 Wer kann mir die folgenden Fragen beantworten?: wenn man im 3. Lehrjahr z.B. den ganzen Urlaub gespart hat und die Ausbildung dann mit der Bestehung der Prüfung frühzeitig abgeschlossen hat, dann müsste das Ausbildungsverhältnis ja zu Ende sein.. Wie sieht es dann mit dem gebliebenen Urlaub aus? 1. Wenn z.B. man übernommen wird, dann müsste die Zeit ja eigentlich schon "richtig" bezahlt werden, nicht mehr wie während der Ausbildung. 2. Wenn z.B. man nicht übernommen wird, wird dann der ganze Urlaub verfallen? Andre CRYSTAL BEACH Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blondie Geschrieben 28. Juni 2001 Teilen Geschrieben 28. Juni 2001 Wenn du übernommen wirst, kriegst du ab dem Monat, in dem du die mündliche Prüfung bestehst volles Gehalt und die Urlaubstage bleiben ganz normal weiter bestehen. Wenn du nicht übernommen wirst, werden dir die Urlaubstage anteilmäßig berechnet (da du ja dann nicht Anspruch für die Urlaubstage eines ganzen Jahres hast). Hast du noch keinen Urlaub genommen müssen dir die Urlaubstage ausbezahlt werden! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
peterb Geschrieben 28. Juni 2001 Teilen Geschrieben 28. Juni 2001 ... ja, das ist mal eine schöne Frage! Also, - wenn dich der gleiche Arbeitgeber übernimmt, hast du Glück gehabt, wenn der Übernahmevertrag nahtlos übergeht. Dann ist es arbeitsrechtlich ein sogenannter Folgevertrag, die Ansprüche auf deinen Urlaub bleiben erhalten (steht im Bundesurlaubsgesetz, dazu gibt es noch jede Menge Urteile...) - wenn du bei einem anderen Arbeitgeber landest, wird es komplizierter - ist es öffentlicher Dienst, geht es wie oben, dein Anspruch gilt komplett durch... - ist es ein anderer Arbeitgeber, kannst du feilschen, manche übernehmen die Ansprüche (Grossunternehmen und Unternehmen, die an die Tarife des öffentl. DIenstes gekoppelt sind...). Übernimmt dein neuer Arbeitgeber diese Ansprüche NICHT und bescheinigt dir dein Ausbildungsbetrieb, das du in dem laufenden JAhr KEINEN Urlaub genommen hast, so hast du aber nach dem Bundesurlaubsgesetz den Anspruch auf den Mindesturlaub, der dann durchaus höher liegen kann als der anteilige Urlaub, den du von deinem neuen Arbeitgeber bekommst... Bsp: Der Mindesturlaub liegt z.B. bei 18 Werktagen, dein regulärer Urlaub bei 28 Tagen, du fängst am 01.07. an, hast also Anspruch auf 14 Tage für das halbe Jahr, aber der Mindesturlaub ist 18 Tage, also vier Tage mehr... ABER: Du bist Berufsanfänger und Neuling in der neuen Firma - den Mindesturlaub wirst du vielleicht nicht freiwillig bekommen - wenn du gleich von Anfang an rumklagst - wie wird die nächste Gehalterhöhung aussehen? - Ist auch eine Seite, die man sich überlegen sollte - vielleicht sollte man es erzählen, aber nicht darauf pochen, sondern bei der nächsten Erhöhung ein wenig pokern.... Da kommt eben wieder das Problem mit Recht und Gesetz auf der einen Seite und Kohle und Frieden auf der anderen Seite... Schau dir das Bundesurlaubsgesetz an und denke mal drüber nach... peterb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
unite Geschrieben 28. Juni 2001 Autor Teilen Geschrieben 28. Juni 2001 vielen Dank für die Antworten, die Frage ist damit umfassend beantwortet. Gruss, Andre Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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