dobebo Geschrieben 16. Mai 2008 Teilen Geschrieben 16. Mai 2008 Hallo zusammen, Ich glaube dieses Thema wurde hier schon des öfteren mal angesprochen, hab zumindest einiges gefunden bei der Suche, jedoch bin ich immernoch nicht schlauer. Es geht um den Ada-Schein (Ausbildung der Ausbilder). Und zwar möchte ich jetzt nachdem ich mit der Ausbildung fertig bin (seit etwa einem Jahr um genau zu sein) jetzt bei mir in der Abteilung ausbilden, da wir zwar im Unternehmen einige mit dem Ada-Schein haben, jedoch niemanden direkt in meiner Abteilung der diesen Schein bzw. die Ausbildung hat. Nun soll ich nach Argumenten suchen, mit denen ich zusammen mit meinem Abteilungsleiter vor unserem Chef argumentieren kann, mir diesen Schein zu genehmigen. Daher meine Frage nach den rechtlichen Aspekten: Muß man den Schein haben um wirklich ausbilden zu dürfen (hab da was von einer Aussetzung dieser Vorschrift gelesen) bzw. gibt es stellen wo ich mich eindeutig informieren kann oder irgendwas anderes womit ich dafür argumentieren kann? Wäre für jede Hilfe dankbar. Gruß dobebo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 16. Mai 2008 Teilen Geschrieben 16. Mai 2008 Hallo, also der Ausbilderschein ist die Du richtig sagst zur Zeit ausgesetzt und die Aussetzung soll laut Google um ein Jahr verlängert werden. Wenn Du in einem größeren Unternehemn bist, dann muss nicht jede Abteilung eine Person haben die den AdA Schein hat. Denn in der Regel gibt es dort eine Berufsbildung oder so ähnlich und dort sitzen die Leute die den Schein haben müssen. Die Ausbildung wird von denen nur an euch zeitlich beschränkt deligiert. Wie Du siehst wird die Argumentation schwer wenn Du nicht gerade in der Berufsbildung beschäftigt bist. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1pruefer Geschrieben 16. Mai 2008 Teilen Geschrieben 16. Mai 2008 Eine verbindliche Darstellung des Themas gibt's beim BMBF: BMBF: Information zur Aussetzung der Anwendung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Allerdings haben die Azubis weiterhin ein Recht auf eine qualifzierte Ausbildung und die Ausbilder müssen weiterhin fachlich und persönlich geeignet sein. Das einzige ist, man muss keinen Schein zum Beweis dieser Eignung besitzen. Eher widersinnig. 1pruefer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.