Hoshy Geschrieben 16. Mai 2008 Teilen Geschrieben 16. Mai 2008 Hi Kollegen ich wollte nur Fragen, ob man die Note der Doku zusammen mit WiSo, GH1 und GH2 bekommt oder extra? Und die andere Frage ist: Bekommt man da nur die %-Angabe der erreichten Punkte mit der Doku oder genauer auf was man Punkte bekommen hat oder nicht? Edit: hab mir das nochmal überlegt...kann mir nicht vorstellen das man erfährt was gut und was schlecht war in der Doku...denn bei den Anderen Prüfungen bekommt man ja auch nur die Prozent gesagt. Oder lieg ich da falsch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 16. Mai 2008 Teilen Geschrieben 16. Mai 2008 Ich kenne es eigentlich nur so (da Projekt, Präsi und Fachgespräch einen Prüfungsteil bilden), dass man erst nach dem Fachgespräch die Noten für das Projekt erfährt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1pruefer Geschrieben 16. Mai 2008 Teilen Geschrieben 16. Mai 2008 Chief Wiggum liegt beim Termin im Anschluss nach der mündlichen Prüfung richtig. Wir haben in unserem PA manchmal ein paar Sätze zur Doku gesagt, aber der Zeittakt bei den mündlichen Prüfungen ist so eng, dass schlicht die Zeit fehlt. Das Zeitraster ist - jedenfalls bei uns - 45 Minuten. Nach den 30 Minuten der Prüfung muss erst das Ergebnis ermittelt werden, dem Prüfling soll angemessen gratuliert werden und dann will der nächste Prüfling auch rechtzeitig aufbauen. Aber man kann ja später noch einmal "offline" einen Prüfer um seine Meinung bitten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 16. Mai 2008 Teilen Geschrieben 16. Mai 2008 Aber man kann ja später noch einmal "offline" einen Prüfer um seine Meinung bitten.Aus eigener Erfahrung: das funktioniert. (hatte aber auch wohl die letzte Prüfung vor der Mittagspause) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1pruefer Geschrieben 16. Mai 2008 Teilen Geschrieben 16. Mai 2008 Es steht nach meinem Wissen nirgendwo, dass Erläuterungen verboten wäre, wenn es schon kein verbrieftes Recht des Prüflings gibt. Im Rahmen des Prüfungsgeheimnisses muss man natürlich darauf achten, nicht über Abstimmungsverhältnisse, Aussagen anderer Prüfer oder so zu reden. Pädagogisch gesehen ist es eine prima Chance, dem Prüfling eine qualifizierte Meinung über seine mit viel Mühe und Hirnschmalz erbrachte Leistung zu geben. Auch die Prüfung kann so noch einen zusätzlichen Lernertrag haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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