Tino-Thü Geschrieben 16. Mai 2008 Geschrieben 16. Mai 2008 (bearbeitet) Hi @ all, Ich habe folgendes Problem. Mir wurde eine Ausbildung als Fachinformatiker in einer staatlichen Einrichtung angeboten, mit einigen Angaben, die mir Kopfzerbrechen bereiteten. Es werden mehrere Dinge von mir verlangt, wo ich bis auf zwei Punkte kein Problem habe. Das ist Einerseits das Führungszeugnis und Andererseits das mitgeschickte Formular der Offenbarungspflicht. - Es ist so: ich habe vor zwei Jahren mal Mist gebaut und bin vom Gericht zu 100 Arbeitsstunden wegen schwerem Diebstahl verurteilt worden. Dies kommt nicht in meinem Führungszeugnis vor, da es eine Erststrafe war. Doch der Arbeitgeber will mit dem Formular "Offenbarungspflicht" alle je bekannten Strafrechtlichen Sachen aufgelistet haben! Nun bange ich um meinen hart erkämpften Ausbildungsplatz. Ich vermute, wenn ich die Sache angebe, darf ich aus diesem Grund die Ausbildung nicht beginnen. Habt ihr einen Rat für mich, wie ich vorgehen kann? Vielen Dank im Voraus. MFG Tino Bearbeitet 16. Mai 2008 von Tino-Thü Zitieren
tTt Geschrieben 16. Mai 2008 Geschrieben 16. Mai 2008 (bearbeitet) ich hab sowas auch bekommen. ist es zufällig für it-systemhaus der ba? ich hab on denen ein infoblatt bekommen, was ich angeben soll was nicht. da ich keine vorstrafen etc hab, ist das bei mir nebensächlich. das infoblatt solltest du dir, falls du es nicht schon einmal gemacht hast, nochmal genauer anschauen. falls du keins bekommen hast, kann ich dir meins in kopie schicken, wenn du willst, vielleicht hilfts dir ja. und zum zweiten würde ich mit der behörde, bei dem du den ausbildungsplatz bekommen hast, wenn möglich telefonisch oder so abklären, ob es ein hindernisgrund ist. Also wenn ich mist gebaut hab, dann steh ich auch dazu und das solltest du auch tun, heraus kommts so oder so, nur so wissen die Leute dann vorher bescheid und dann ist es womöglich kein hindernisgrund. Ich habe immer mit offenen Karten gespielt und habe nur positives daraus ziehen können. was du machst, ist aber dein ding. ich hab grad nochmal in dem mir ausgehändigten blatt gelesen aber so recht schlau werd ich mal wieder nicht draus. amtsdeutsch -.- ausserdem musst du, denke ich, genauso wie ich ein Führungszeugnis beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt in deim Wohnort stellen, oder? laut meinem zettel entnehme ich, dass strafen nach dem jugendrecht wohl nicht in dem zeugnis stehen. falls da was negatives drin steht, kannst du vorher informiert werden und es einsehen und ggfs löschen lassen. kriegst du keine nachricht, steht wohl nichts negatives drin, kenne mich aber auch nicht zu 100% aus. aber ich halte das nicht erwähnen für den falschen weg. mfg timo Bearbeitet 16. Mai 2008 von tTt Zitieren
Tino-Thü Geschrieben 17. Mai 2008 Autor Geschrieben 17. Mai 2008 Hi, nein, es ist nicht das it-systemhaus der ba. Es ist eine andere Einrichtung. Aber dieses Merkblatt würde mich dennoch sehr interessieren. ich habe letztes Jahr im november eine befristete Stelle angenommen und da brauchte ich auch ein Führungszeugnis. in diesem war kein Eintrag vermerkt. Da ich ja auch jetzt ein Führungszeugnis einreichen soll, werde ich mir ein aktuelles zulegen. Da wird mit Sicherheit auch nichts drinstehen, da der Mist, den ich gebaut habe als Jugendstrafe "verbucht" wurde. Gruß Zitieren
tTt Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 also ich muss für die ba das führungszeugnis belegart 0 beantragen. das ist wohl umfangreicher als das, was man für sich selbst beantragen kann. das kriegst du halt auch nicht in deine finger schreibst du mir ne pn mit deiner email, dann schicke ich dir die infoblätter zu Zitieren
bigvic Geschrieben 17. Mai 2008 Geschrieben 17. Mai 2008 Hi, und zum zweiten würde ich mit der behörde, bei dem du den ausbildungsplatz bekommen hast, wenn möglich telefonisch oder so abklären, ob es ein hindernisgrund ist. also schlafende Hunde würde ich nicht wecken. Wenn du beim Vorstellungsgespräch nicht diesbezüglich gelogen hast, dann warte doch einfach ab, was passiert. Falls deine Straftat ein Problemen sein sollte, dann werden sie dich schon drauf ansprechen und dann kannst dich immernoch erklären. ciao, vic Zitieren
Tino-Thü Geschrieben 19. Mai 2008 Autor Geschrieben 19. Mai 2008 Hi, danke für die Antwort. Ich habe jetzt eine Lösung gefunden. Da in meinem Führungszeugnis nichts vermerkt ist, gelte ich nach §53 Absatz 1 des Bundeszentralregisters als unbestraft. Diese Aussage ist vollkommen ausreichend meinte ein Bekannter von mir. Dennoch möchte ich mich für eure Hilfe bedanken! Gruß Zitieren
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