it_azubi Geschrieben 20. Mai 2008 Teilen Geschrieben 20. Mai 2008 Moin, ich fasse mich mal kurz, denn ich habe wenig Zeit. Ich habe Mitte Juni an der IHK München (ist aber auch egal) meine mündliche Abschlussprüfung. Ich bin im Moment dabei, mein Berichtsheft zu beenden, habe diesbezüglich aber Fragen. Vorerst erstmal etwas was fakt ist: - Ich habe das Heft die letzten 2 Jahre nicht geführt (nur Notizen) - Ich bekomme das Berichtsheft fertig! - Ich habe natürlich noch keine Unterschrift - Mein Ausbilder hat mich nicht zur Vorlage aufgefordert Ich denke ich und mein Ausbilder haben es beide vergessen, verdrängt oder nicht zu ernst genommen. Meine Frage: - MUSS der Betrieb das Unterschreiben? - Besteht die Gefahr das ich DURCHFALL? Hat jemand eine ähnliche Situtaion schon mal erlebt, bzw. kennt dieses Problem? Wie sieht es rechtlich aus? Zu meinem Gewissen: Ich habe wirklich ein schlechtes Gewissen und zu meinem Ausbilder zu gehen und ihm dies zu schildern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 20. Mai 2008 Teilen Geschrieben 20. Mai 2008 Schreib es fertig. Geh zu deinem Ausbilder und lass es unterschreiben. Dann ist alle in Butter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Re-ace Geschrieben 20. Mai 2008 Teilen Geschrieben 20. Mai 2008 Genau - Schreib es fertig - Gibs deinem Ausbilder zum Unterschreiben und Gut ist. BTW: Woher weißt Du, dass deine mündliche Mitte Juni ist ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nikomania Geschrieben 20. Mai 2008 Teilen Geschrieben 20. Mai 2008 Moin, ja, du musst das Heft unterschreiben lassen! Und das Heft ist übrigens nicht mehr negativ, sondern auch ein Schutz für den Auszubildenen. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
it_azubi Geschrieben 20. Mai 2008 Autor Teilen Geschrieben 20. Mai 2008 Ist es möglich, dass der Betrieb sich weigern kann die Unterschrift zu leisten, weil der Auszubildene das Heft DEFINITIV UNREGELMÄSSIG geführt hat? (Ich bin nicht an der IHK-München, die Einladung zur Prüfung kam per Post!) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 20. Mai 2008 Teilen Geschrieben 20. Mai 2008 Es ist die Aufgabe des Ausbilder dies Regelmässig zu kontrollieren, da die IHK sich das Recht vorbehält jederzeit ein Berichtsheft einsehen zu können. Wenn dies nicht ordnungsgemäss geführt ist, wird der Ausbilder zur Rechenschaft gezogen. Daher muss er kontrollieren, ob du es regelmässig das BH führst. Macht er das nicht (und offensichtlich hat er das bei dir nicht), ist es sein Versäumnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 20. Mai 2008 Teilen Geschrieben 20. Mai 2008 Es ist die Aufgabe des Ausbilder dies Regelmässig zu kontrollieren... Im gleichen Paragraphen der ITKTAusbV steht aber auch, dass es die Pflicht des Auszubildenden ist, Ausbildungsnachweise zu führen. Also soll sich der Azubi bitteschön selber mal an die eigene Nase fassen und schnell und leise das Berichtsheft schreiben. Wenn dies nicht ordnungsgemäss geführt ist, wird der Ausbilder zur Rechenschaft gezogen. BTW: du kannst doch sicher mit einem Gesetzestext (Ausbildungsverordnung, Berufsbildungsgesetz oder ähnliches) die Strafvorschriften belegen, die einem Ausbilder drohen, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
it_azubi Geschrieben 20. Mai 2008 Autor Teilen Geschrieben 20. Mai 2008 Sollte ich? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 20. Mai 2008 Teilen Geschrieben 20. Mai 2008 Todesstrafe, mindestens Ich denke, mehr wie einen Rüffel der zuständigen IHK sollte ein Betrieb nicht befürchten. Wie es jedoch für den Auszubildenden aussieht, ist wieder etwas anderes. Du solltest das Heft definitiv fertigschreiben und versuchen, es unterschreiben zu lassen. Falls dir dein Ausbilder die Unterschriften verweigert, kannst du nichts daran ändern, solltest das aber auch deine IHK mitteilen bzw. mit dem zuständigen Menschen dort Kontakt aufnehmen und ihn Fragen, was zu tun ist. Für dein Ausbilder dürfte es auf alle Fälle eine schöne Autogrammstunde werden. Bei wöchtentlichen Berichten sind das über 150 Unterschriften Ich selbst muss meine 150 Berichte auch noch unterschreiben, mein Ausbilder hat es zum Glück schon immer direkt bei der Abgabe gemacht. Meine Wenigkeit war dafür zu faul Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1pruefer Geschrieben 20. Mai 2008 Teilen Geschrieben 20. Mai 2008 (bearbeitet) BTW: du kannst doch sicher mit einem Gesetzestext (Ausbildungsverordnung, Berufsbildungsgesetz oder ähnliches) die Strafvorschriften belegen, die einem Ausbilder drohen, oder? Der Ausbildende ist in der Bringschuld, er hat ja dem Auszubildenden erst einmal beizubringen, was dieser danach einzuhalten hat. BBiG -> Unterabschnitt 3 - Pflichten der Ausbildenden -> § 14 Berufsausbildung (1) Ausbildende haben ... 4. Auszubildende zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen, Dieses "haben" ist absolut zwingend, deswegen habe ich das Wort oben fett gesetzt.. Allerdings ist die einzige Drohung nur die, dass man nicht mehr die nötige fachliche und persönliche Eignung zur Ausbildung hat. Ach ja, wegen dem was im Berichtsheft eines Prüflings drin stand (Fahrzeuge waschen, Müll entsorgen...) und was nicht oder sehr selten drin stand (fachliche Ausbildung) hat mein Prüfungsausschuss bewirkt, dass dieser Betrieb nicht mehr ausbildete. Dieses mangelhafte Berichtsheft war damit nicht folgenlos. Bearbeitet 20. Mai 2008 von 1pruefer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 20. Mai 2008 Teilen Geschrieben 20. Mai 2008 Ok, den Paragraphen habe ich übersehen, ich von von ITKTAusbV §7 (u.ö.) ausgegangen: Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.Auch hier wieder zwingend formuliert. Also: Berichtsheft schreiben, sonst kanns Mecker vom Ausbilder geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 20. Mai 2008 Teilen Geschrieben 20. Mai 2008 - MUSS der Betrieb das Unterschreiben?´ Nein, nicht nach allgemeingültigen Vorschriften/Gesetzen (siehe vorherige Postings). Nur, wenn die für Dich zuständige IHK verlangt unterschriebene Ausbildungsnachweise auf Grundlage ihrer Prüfungsordnung. - Besteht die Gefahr das ich DURCHFALL? Hast Du keine Ausbildungsnachweise besteht die Gefahr die Zulassung zur Prüfung aberkannt zu bekommen. Hast Du Ausbildungsnachweise, siehe oben. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Also ich würde die Berichtshefte fertig schreiben, danach zu meinem Ausbilder gehen und ihn höflich bitten, die doch noch zu unterschreiben. Macht er das nicht, rufste halt bei der IHK an und sagst denen, dass sich dein Ausbilder weigert, Berichtshefte zu unterschreiben. PS: In den Gesetzestexten steht soweit ich weiß nichts davon, in welchen Abständen die Berichtshefte seinem Ausbilder vorgelegt werden müssen. Theoretisch würde es ja dann auch reichen, wenn er alle erst am Ende unterschreibt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Grandmasta Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Aber komm bitte nicht auf die Idee, erst alles fertig zu schreiben und dann einen Tag vor der Prüfung zu deinem Ausbilder zu gehen, damit er alles auf einmal unterschreibt. Fange jetzt mit dem Berichtsheft an und gebe deinem Ausbilder so nach und nach alles hin. Der wird sicher nicht begeistert sein, wenn er auf einmal 150 Seiten unterschreiben muss, obwohl er vielleicht überhaupt keine Zeit dazu hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Och auch Ausbilder wollen sich mal wie Stars vorkommen Ich denke mal der Fehler liegt bei beiden Seiten. Du der nicht regelmäßig geschrieben hat und deinem Ausbilder der nicht kontrolliert hat. Denke mal er wird die schon unterschreiben solange da nichts negatives drin steht. War bei mir ähnlich. Im Extremfall kannst du ja stets behaupten du hast sie regelnmässig geschrieben nur dein Ausbilder hat sie nie sehen wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
phlash Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Im Extremfall kannst du ja stets behaupten du hast sie regelnmässig geschrieben nur dein Ausbilder hat sie nie sehen wollen. Ohne ******, war (ist) bei mir wirklich so! Wurde dann nur gefragt warum ich sie nicht früher abgegeben hab... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Toupman Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Du kannst deinem Ausbilder aber auch ne Menge arbeit ersparen, indem du das Berichtsheft komplett schreibst, dann binden lässt und auf dem Deckblatt folgenden Absatz einfügst: Berichte für den Zeitraum 08/2005 bis 06/2008 zur Kenntnis genommen. __________________ ______________________ _________________________ Datum Unterschrift Ausbilder Unterschrift Auszubildender Das müsste eigentlich auch reichen. Machen zumindest bei uns alle so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leif Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Kann das jemand bestätigen? Das wäre klasse! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gregsen Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Was möchtest du damit überhaupt zur mündlichen Prüfung? Das Heft muss man nur zur schriftlichen Prüfung mitbringen und dann kann man es in der Ecke liegen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leif Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Was möchtest du damit überhaupt zur mündlichen Prüfung? Das Heft muss man nur zur schriftlichen Prüfung mitbringen und dann kann man es in der Ecke liegen lassen. negativ! zur schriftlichen mussten wir es mitbringen und soweit Ich weiss ist es ÜBERALL so, dass es zur mündl. mitgebracht wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Re-ace Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Wir ( IHK München ) müssen es lediglich zur mündlichen mitbringen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 IHK Lüneburg / Wolfsburg ebenfalls nur zur mündlichen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gregsen Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Entweder es steht auf der Einladung oder nicht... Ich bin davon ausgegangen das es nicht der Fall ist und schreibe nun seit der schriftlichen nicht mehr weiter. Und nur zur mündlichen mitbringen ist ja wohl ungünstiger da man dann länger schreiben müsste Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leif Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Entweder es steht auf der Einladung oder nicht... Ich bin davon ausgegangen das es nicht der Fall ist und schreibe nun seit der schriftlichen nicht mehr weiter. Und nur zur mündlichen mitbringen ist ja wohl ungünstiger da man dann länger schreiben müsste Klar ist das ungünstiger, aber geht ja auch nicht nach Lust und Laune ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Was möchtest du damit überhaupt zur mündlichen Prüfung? Das Heft muss man nur zur schriftlichen Prüfung mitbringen und dann kann man es in der Ecke liegen lassen. Blub. Wie kommste denn da drauf ? Davon hab ich nun wirklich noch nirgens was gelesen. In BaWü kann ich dir jedenfalls sicher sagen, dass man es zur mündlichen Prüfung mitbringen muss. Hast du es nicht dabei, biste durchgefallen und kannst in einem halben Jahr nochmal antanzen. Wieso sollte man das zur schriftlichen mitbringen? Da schauts sich das eh keiner an. Ist ja wohl kein Wunschkonzert, das ganze Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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