horst2k Geschrieben 20. Mai 2008 Teilen Geschrieben 20. Mai 2008 Hallo Leute, habe jetzt von einigen Mitstreitern und Arbeitskollegen, die letztes Jahr dran waren gehört, dass man wenn die Einladung zur mündlichen Prüfung bekommt davon ausgehen kann, dass man die schriftliche bestanden hat. Weil ja zur mündlichen nicht alle bestellt werden, bei denen man eh weiß, dass sie durchgefallen sind.. Also ich für meinen Teil denke, dass man auf die Ergebnisse warten sollte, aber stimmt das mit der Einladung?? Danke für eure Antworten!! Gruß Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 20. Mai 2008 Teilen Geschrieben 20. Mai 2008 Nein völliger Quatsch! Schriftliche und mündliche Prüfung hängen nicht zusammen. Auch wenn man die schriftliche Prüfung nicht bestanden hat, macht man trotzdem die mündliche Prüfung. Wiederholt wird dann nur die schriftliche (falls mündliche bestanden). Die Einladung zur mündlichen Prüfung sagt zum Ergebnis der schriftlichen gar nichts aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bassmaus69 Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Arbeitskollegen und Mitstreiter? Es kommt immer wieder vor, dass manche vor lauter Unwissenheit so nen Quatsch verbreiten. Jeder bekommt eine Einladung zur mündlichen Prüfung. Der eine ehr, die anderen später. Also nicht verrückt machen lassen. Die Aussage des letzten Beitrages kann ich nur bestätigen. Ich gehe davon aus, du hast deine Einladung schon! Dann alles Gute zur mündlichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mimo74 Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Morgen, ich habe auch eine Frage, was ist wenn man mündliche nicht bestanden hat? wird auch mündliche wiedergeholt oder nicht (falls schriftliche bestanden)? merci Mimo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Wenn nur schriftliche nicht bestanden --> nur schriftliche wiederholen. Wenn nur mündliche nicht bestanden --> nur mündliche wiederholen. Beides nicht bestanden --> beides wiederholen. So einfach ist das Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mimo74 Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 mündliche mit einem neuem Thema oder das gleiche thema (Projekt)? merci beaucoup mimo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Bei der mündlichen müsstest du dir dann ein neues Thema suchen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mimo74 Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 danke für die Info. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 no problemo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 21. Mai 2008 Teilen Geschrieben 21. Mai 2008 Bei der mündlichen müsstest du dir dann ein neues Thema suchen! Das ist so nicht richtig, unterteilt wird bei uns nochmal nach Projektdurchführung inkl. Dokumentation und nach Präsentation und FG, abhängig von der Gesamtpunktzahl in diesem Bereich der Prüfung. Also Doku ok, dann nur noch mal Präsi. *Aber wir sind ja auch liebe Prüfer* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ArtMC Geschrieben 26. Mai 2008 Teilen Geschrieben 26. Mai 2008 Ist das für JEDE IHK gültig? Hörte gerade, dass das nicht für Köln gilt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 26. Mai 2008 Teilen Geschrieben 26. Mai 2008 Ist das für JEDE IHK gültig? Hörte gerade, dass das nicht für Köln gilt... Naja, dann ja wohl nicht. ;-) Das sind IHK-interne Entscheidungen, kann also unterschiedlich gehandhabt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ArtMC Geschrieben 27. Mai 2008 Teilen Geschrieben 27. Mai 2008 Alles klar, die Info kam jedoch nicht offiziell von der IHK Köln, sondern mal wieder von einem Mitstreiter / Mitazubi ... mit anderen Worten, es KÖNNTE sein, dass das Quatsch ist, hätte ich jetzt auch viel lieber gehört Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zandon Geschrieben 27. Mai 2008 Teilen Geschrieben 27. Mai 2008 Soweit ich weiß, bekommt man keine Einladung zur Mündlichen, wenn die Doku totaler Mist war und absolut nicht zum Antrag passt. Denn dann hat es keinen Zweck dich mündlich zu Prüfen, wenn die Doku schon 5 oder 6 ist. (Was wohl in der Regel so gut wie gar nciht vorkommt) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_Flo1911 Geschrieben 28. Mai 2008 Teilen Geschrieben 28. Mai 2008 Die Doku wird aber oft erst kurz vor der mündlichen korrigiert. Die Einladung liegt aber oft schon gut 6wochen vor der Mündlichen vor, amn muss sich ja auch vorbereiten können. Is also quatsch, was du erzählst... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wildertroll Geschrieben 28. Mai 2008 Teilen Geschrieben 28. Mai 2008 In BaWü (IHk Karlsruhe) ist es definitiv nicht so. Unsere GA1+2 werden noch korrigiert und ich hab die Einladung schon. Eventuell ist das ganze noch mit der Projektdoku abhängig. Das weis ich aber nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 28. Mai 2008 Teilen Geschrieben 28. Mai 2008 Soweit ich weiß, bekommt man keine Einladung zur Mündlichen, wenn die Doku totaler Mist war und absolut nicht zum Antrag passt. Denn dann hat es keinen Zweck dich mündlich zu Prüfen, wenn die Doku schon 5 oder 6 ist. (Was wohl in der Regel so gut wie gar nciht vorkommt) Dem sollte nicht so sein, weil 1. wie schon gesagt die Dokus erst kurz von der mündlichen Prüfung korrigiert werden und 2. man bei einer noch so schlechten Doku noch die Chance hat mit der mündlichen Prüfung über 50% zu kommen. Also allein rechtlich wäre es dann eigentlich schon unzulässig, jemanden nicht zur mündlichen zuzulassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.