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Geschrieben

Hallo,

ich habe mal eine Frage, sollte ich bei der Abschlussprüfung durchgefallen sein, wie läuft das dann weiter mit dem Betrieb, wird der Vertrag automatisch verlängert?

Sollte ich durchgefallen sein, will ich das ganze nämlich abbrechen, da ich im Oktober studieren gehe und ich die Ausbildung dafür nicht brauche, und es wäre blöd dann die Prüfung in einem halben Jahr zu wiederholen da ich dann erst wieder nächstes Jahr im Oktober studieren gehen kann.

Ich habe neine Ausbildung auf 2 Jahre verkürzt und möchte dann nach bestehen oder nicht bestehen der Prüfung aus dem Ausbildungsvertrag raus.

Muss ich den Vertrag dann erst Kündigen mit einer Kündigungsfrist, oder kann ich einfach so nach der Prüfung aufhören auch wenn nicht bestanden?

Fragen über Fragen*g*

wäre nett wenn mir einer helfen könnte

Geschrieben

Der AUsbildungsvertrag wird nr auf dein Verlangen verkängert. Aber du kannst doch die Prüfung auch ohne Betireb machen, wenn dein Studium schon begonnen hat oder nicht? 2 Jahre einfach wegschmeißen ist nicht die beste Idee.

Geschrieben

Da hast du vollkommen recht. Wollte dann zum Winter die Prüfung als externer Prüfling machen und dann die Kosten selber zahlen. Möchte nur so schnell wie möglich aus meinem Ausbildungsvertrag raus. Hat mir alles nicht gefallen, deswegen habe ich auch auf 2 Jahre verkürzt, damit ich nicht so viel Zeit verschwende an etwas, was nichts für mich ist.

Also die Informatik intressiert mich weiterhin. Nur mit dem Betrieb hats nicht so geklappt wie erhofft.

Und in der schriftlichen habe ich wohl GH1 total verhauen, weswegen ich denke, dass ich durchgefallen bin. Der Rest war alles ok denke ich.

Geschrieben

Zum ersten kann ich dazu nur sagen das ich es erstmal komisch finde diese Ausbildung nicht zu schaffen aber Studieren zu wollen. Das passt in meinen Augen irgendwie nicht zusammen.

Zum zweiten willst du doch nicht die 2Jahre wegschmeißen.

Zum dritten macht sich das in nem Lebenslauf auch nich so gut.

Ich würds mir überlegen wünsche dir trotzdem das du bestanden hast um der Diskussion aus dem Weg zu gehen.

Geschrieben
Zum ersten kann ich dazu nur sagen das ich es erstmal komisch finde diese Ausbildung nicht zu schaffen aber Studieren zu wollen. Das passt in meinen Augen irgendwie nicht zusammen.

Das hab ich mir auch gedacht...

Darf ich fragen welches Bundesland?

Geschrieben

Bundesland is Bremen.

Naja das ich die Prüfung nich schaffe habe ich auch nicht mit gerechnet. Aber ich konnte GH1 mal garnicht, hoffe halt auf Teilpunkte.

Und da ich in meinem Betrieb nichts gelernt habe und mir alles selbst beibringen musste isses nunmal so gelaufen. Und selbst beigebracht habe ich mir eigentlich nur das Programmieren, aber nicht das ganze drum her rum was aber nunmal gefordert wurde. Dazu kam noch das ich 1 Jahr verkürzt habe.

Will jetzt auch garkeine ausreden suchen, Fakt ist halt das ich in meinem Betrieb nichts gelernt habe und es hier auch keinen intressiert ob ich bestehe oder nicht. Mit der Zeit verliert man in so einer Firma auch die Motivation.

Geschrieben

Was der Betrieb denkt is ja eh egal die Sache is ja für dich!

Und wie stellst du dir das mit der Motivation im Studium vor?

Das ist halt nen Beruf wo man sich das meiste selbst beibringen muss!

Das du ne blöde Firma hast ist natürlich schade aber trotzdem sollte man sich nicht hängen lassen.

Also GL :)

Geschrieben

Das Studium ist ne andere Sache da ich da einen ganz anderen Bereich studieren werde. Der mir meines erachtens auch einfach besser liegt.

Ansich mar meine Frage eigentlich nur, ob ich beim durchfallen der Prüfung den Ausbildungsvertrag Kündigen muss, oder ob der eh ausläuft?

Geschrieben

Die Prüfung wurde nicht bestanden. Endet damit auch das Ausbildungsverhältnis?

Antwort:

Auf Verlangen des Auszubildenden muss der Ausbildungsbetrieb dem Verlängerungsbegehren bis zur nächsten Prüfung - höchstens um ein Jahr - stattgeben. Wird keine Verlängerung verlangt, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrags. Falls der ehemalige Auszubildende dennoch an der Wiederholungsprüfung teilnehmen will, muss er sich selber anmelden. In diesem Fall trägt der Prüfungsteilnehmer die Prüfungsgebühr.

Ich denke das sollte alle Fragen beantworten:D

Geschrieben

Vielen Dank, wie gesagt die Prüfung werde ich beim durchfallen eh wiederholen, aber dann als externer Prüfling, damit die 2 Jahre nicht umsonst waren

  • 14 Jahre später...
Geschrieben
Am 21.5.2008 um 13:51 schrieb greenbori:

Wird keine Verlängerung verlangt, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrags

Ist noch jemand in dem thread drin? :D ich hab nämlich dasselbe Problem. Ich hab um ein halbes Jahr verkürzt, d. H. Meine ausbildung geht über 2,5 Jahre, aber mein Ausbildungsvertrag endet erst nach 3 Jahren. Muss ich dann kündigen oder bin ich einfach nach dem nichtbestehen der Ausbildung am Tag der mündlichen Prüfung raus aus der Firma und nur Auf Nachfrage weiterhin in einem Ausbildungsverhältnis? :/

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